Kebapstand in Braunau abgefackelt: Beteiligte verurteilt
RIED/BRAUNAU. Zwei Männer, die daran beteiligt gewesen sein sollen, dass ein Imbissstand in der Bezirksstadt Braunau am Inn abgefackelt wurde, sind Donnerstagnachmittag im Landesgericht Ried im Innkreis verurteilt worden.
Sie fassten eine bedingte und eine teilbedingte Haftstrafe aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In der Nacht auf 19. April wurde das Lokal bei einem Brand nur leicht beschädigt. Am 23. April brannte es total aus, die Flammen erfassten auch eine dahinter befindliche Hecke. Die Sachverständigen fanden danach Brandbeschleuniger. Somit stand fest, dass das Gebäude "warm abgetragen" worden war. Die Ermittler forschten insgesamt drei mutmaßliche Täter aus. Der Eigentümer hätte das Gebäude versetzen sollen, weil die Abstände zu den Nachbarobjekten zu gering waren. Deshalb soll er sich gleich zum Abfackeln entschlossen haben. Er habe einen Bekannten gebeten, sich darum zu kümmern. Dieser habe für Ausführung einen weiteren angeheuert. Wir haben berichtet.
Über die Belohnung dafür gingen die Aussagen vor Gericht auseinander. Dem Bekannten waren 2.000 Euro versprochen, dem zweiten angeblich 1.000. Er sagte, 800 Euro seien ausgemacht gewesen, er habe aber nur 400 bekommen. Der Eigentümer wollte von der Versicherung 100.000 Euro kassieren. Das konnte aber im Prozess nicht erörtert werden, denn er erschien nicht.
Die beiden anderen fassten zwölf Monate Haft, davon acht bedingt, beziehungsweise acht Monate bedingt aus. Die Staatsanwaltschaft gab zum Urteil keine Erklärung ab, es ist somit nicht rechtskräftig.