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Fall Simmer am 4. Juni vor Gericht: Vater des Opfers wird nicht dabei sein

Von Gerhard Lukesch und Manuela Kaltenreiner, 17. Mai 2013, 00:04 Uhr
Fall Simmer am 4. Juni vor Gericht: Vater des Opfers wird nicht dabei sein
Franz Simmer am Grab seiner 1992 getöteten Tochter Monika in Bad Goisern. Er wird vielleicht doch noch erfahren, wer für die Tat verantwortlich ist. Bild: Hörmandinger

LINZ / BAD GOISERN. In knapp drei Wochen wird im Linzer Landesgericht einer der spektakulärsten Kriminalfälle in Oberösterreich in den vergangenen 25 Jahren verhandelt.

Am 4. Juni muss sich der 45-jährige Kroate Davor B. wegen des gewaltsamen Todes von Monika Simmer (19) vom 10. März 1992 vor den Geschworenen verantworten. Die Verhandlung ist vorerst nur auf einen Tag anberaumt.

Die Staatsanwaltschaft Linz hatte Mitte April Mordanklage gegen Davor B. erhoben, weil er als damals 24-Jähriger die Kellnerin im Spiellokal „Casino Treff“ in der Linzer Rainerstraße mit Fäusten und wuchtigen Schlägen traktiert und mit einem Bierglas erstochen haben soll.

Die Ermittler der Polizei hatten den Fall nie vergessen. Auch der Vater des Opfers, Franz Simmer (77), hatte immer gehofft, dass er noch erfahren wird, warum Monika sterben musste.

Beim Prozess in Linz wird Franz Simmer, der in Bad Goisern wohnt, jedoch nicht dabei sein: „Eigentlich wollte ich schon zum Prozess kommen und ihm in die Augen schauen. Aber ich hab’ mir das überlegt. Um ehrlich zu sein, das würde mich gesundheitlich zu sehr aufregen“, sagte Simmer gestern den OÖNachrichten.

Der Vater hatte rund 20 Jahre keine Ruhe gefunden: „Ich muss sagen, für mich war es eine große Erleichterung“, sagte Simmer, als der Verdächtige – wie von den OÖN exklusiv berichtet – im Vorjahr zunächst über einen Fingerabdruck und dann über einen DNA-Vergleich ausgeforscht werden konnte.

Im Dezember des Vorjahres war Davor B. nach intensiver Zusammenarbeit von oberösterreichischen und internationalen Kriminalbeamten in Slowenien verhaftet und im Jänner nach Linz gebracht worden.

In den Verhören hatte der Kroate zunächst ein Geständnis abgelegt, dann in einer Haftprüfungsverhandlung erstmals eine damals angeblich schlechte psychische Verfassung ins Spiel gebracht. Davor B. sagte, er hätte im Jahr 1992 als Folge der „Kriegswirren“ im ehemaligen Jugoslawien unter „massiven psychischen Problemen“ gelitten und sei daher für seine Tat nicht zurechnungsfähig. Nach der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens erhob die Staatsanwaltschaft Linz Mordanklage.

Trotz der lange zurückliegenden Tat droht Davor B. bei einem Schuldspruch wegen Mordes noch eine lebenslange Haftstrafe.

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