Badeunfall an Donau-Strand - "Steine waren nicht zu sehen"
LINZ. Deutscher nach Köpfler ins Wasser gelähmt – "Donau war trüb, Wasserpegel war erhöht".
Nach einem schweren Badeunfall am "Urfahraner Donaustrand" in Linz im Sommer 2012 klagt das seither gelähmte Opfer, ein bayerischer Rechtsanwalt (43) die Republik Österreich auf Schadenersatz, die OÖNachrichten berichteten exklusiv. Der Deutsche watete knietief in den Fluss, setzte zu einem Köpfler an und prallte mit seinem Haupt auf einen Haufen Steine, die unter der Wasseroberfläche waren.
Nun hat sich ein Zeuge zu Wort gemeldet, der den Tag des tragischen Unfalles noch gut in Erinnerung hat. Der Linzer, der in Alturfahr aufgewachsen ist und den betroffenen Strandabschnitt genau kennt, will anonym bleiben. "Ich habe aber dem Rechtsanwalt des Opfers zugesagt, dass ich vor Gericht gerne als Zeuge aussagen werde."
"Etwas Schlimmes war passiert"
Demnach handelte es sich bei der Gruppe, zu denen der verunglückte Bayer gehörte, um deutsche Radtouristen, die erst in einem Gasthaus einkehrten und dann Abkühlung in der Donau suchten. "Den Unfall selbst habe ich nicht beobachtet. Ich sah aber, wie die Aktionen der Rettungskräfte im Gange waren. Mir war klar, dass etwas Schlimmes passiert sein musste", sagt der Anrainer.
Eines könne er mit Sicherheit sagen: "Und da leiste ich auch gerne einen Eid. Die Steine waren unter Wasser und von der Oberfläche aus nicht zu sehen. Die Donau ist ohnehin trüb und an dem Tag war der Wasserpegel erhöht."
Woher der Steinhaufen stammt, wisse er, sagt der Anrainer. "Die Baufirma, die den Strand errichtet hat, hat die Quadersteine als Fundament verwendet, um das Flussbett dort abzusichern. Ursprünglich waren diese Fundamentsteine noch mit Schotter bedeckt, die der Strom im Lauf der Jahre aber fortgetragen hat." Seit dem Hochwasser 2013 schaue die Situation an dem betroffenen Badeplatz völlig anders aus. "Jetzt ist es noch gefährlicher, dort baden zu gehen."
Der Rechtsanwalt des Opfers, Markus Heis argumentiert, der Badeplatz sei in Broschüren des Linzer Tourismusverbandes beworben worden und der hätte für die "Verkehrssicherheit" sorgen müssen, etwa in Form von Warnschildern. Der Tiroler verlangt für seinen gelähmten bayerischen Kollegen rund 165.000 Euro Schadenersatz. "An der Unfallstelle brannte später eine Kerze", sagt der Anrainer. "Wir haben geglaubt, dass der Mann tot ist. Erst durch den OÖN-Artikel erfuhren wir, dass der Radfahrer noch am Leben ist." (staro)
im Vorschulalter gebadet mit anderen Urfahraner Kindern, vielleicht ein oder zwei Jahre älter als ich. ALLEIN. von den Burschen - der Fischer Erwin, der Schiller Fritz, ..... hat keiner geköpfelt. die waren allerdings weder eingeraucht noch betrunken und von amerikanischer Klagswütigkeit wusste die Welt noch nichts.
Ein Rechtsanwalt war einst ein ehrenhafter Beruf.
der Donau oder sonstwo ausserhalb von Badeabstalten - das sollte ein Grundsatz sein. Natürlich müsste man selbst auch aufpassen, aber eine derartige Werbung ist trotzdem dumm und unnötig. Bei geplanten Linzer Donaustrand - wenn diese zweifelhafte Idee überhaupt realisiert wird, wird man diesbezüglich auch aufpassen müssen. Und vor Gericht wird der Kläger zumindest teilweise recht kriegen, das traue ich mir jetzt schon vorauszusagen. Gesundheitlich hat er sowieso einen sehr hohen Preis zahlen müssen - die, die da so gern schreiben "selber schuld" etc. etc. sollen sich nicht so obergescheit und mitleidlos geben. Möge ihnen selber so was oder so was Ähnliches hoffentlich nie widerfahren.
dass immer ein anderer Schuldiger für den fehlenden eigenen Hausverstand herhalten muss.
Wer als Kind die Baderegeln gelernt hat, der weiß, wie er sich in solchen Situationen verhalten muss.
am attersee gibt es viel möglichkeiten sich zu verletzen, ganz besondrs wenn er trüb ist, somit rund um den see warntafeln aufstellen das bei einem sprung ein hindernis im weg sein kann.
"der Badeplatz sei in Broschüren des Linzer Tourismusverbandes beworben worden und der hätte für die "Verkehrssicherheit" sorgen müssen, etwa in Form von Warnschildern", hat was und damit wird der Rechtsvertreter wohl durchkommen und die ganze Schuld am tragischen Unfall wird nicht dem Unfallopfer angelastet.
Ich möchte nicht wissen, was die gescheiten Rechtsprecher von hier sagen würden, wenn es ein Familienmitglied von ihnen beträfe.
die Werbung kannte; oder ihrer wegen hineinstieg, das wird wohl nichts bewirken.
Ein Vergleich wäre am sinnvollsten, obwohl im niemand mehr die Lähmung gutmacht.
Es betrifft übrigens nicht mehr nur Deutsche; auch bei uns gibts Erwachsene, die sich über einerSchlucht rücklings an ein Geländer lehnen.
(Ich bin doch nicht blöd )
Na da gibt es so was wie die Baderegeln und eine davon ist "Springe nie in trübes, unbekantes Wasser". Derlei Regel gelten natürlich nicht für Rechtsanwälte, weil dieser Berufsstand ja von sich glaubt über den Gesetze zu stehen. Genausowenig hätte er sich auch an ein Schild gehalten.
sollte er hier nicht deutschland verklagen? denn immerhin hat es am vortag in deutschland geregnet weshalb die donau einen tag später in österreich trüb war!
ich fühlte mich an diesem Tag ob der Trübung der Donau schwer traumatisiert - Deutschland, meine Klage rollt an!
Amerika ist längst bei uns ... und die Anwälte auch ...
mit 43 (!) sollte man schon soviel lebenserfahrung haben, um NICHT überall im leben kopfüber/kopflos hineinzuhechten.
resumè: das leben ist oft kein --> honiglecken...
...
in der Schule gelernt - war doch nicht umsonst.
Ich kann auch nicht einen Berg hochgehen in der Nacht wenn ich nicht sehe wo ich hinsteige oder wie das Gelände aussieht ohne Licht, sagt einem der Hausverstand (sollte einem der Hausverstand sagen, sonst würd ich mir Gedanken machen...). So tragisch dieser Fall auch sein mag, aber Eigenverantwortung kennt wohl keiner mehr! Ich wünsche dem Verunfallten (schreibe absichtlich NICHT Opfer) alles Gute für die Zukunft und möge er den Prozess nicht gewinnen um hier nicht eine Flut neuer Prozesse herbei zu führen wie "Ich habe mir den Zeh gestossen beim Spazierengehen an der Gehsteigkante" oder ähnlichem. Wir haben gottseidank (noch) keine Verhältnisse wie in Amerika wo z. B. auf der Verpackung eines tiefgekühlten Huhnes draufsteht das man die Folie vor dem Braten entfernen sollte weil sonst dem Erzeuger ein Prozess drohen könnte.....
wenn der Steig beworben wird, oder sollte dabeistehen: Tageswanderweg?
cu!