Deutsches Höchstgericht äußerte sich erstmals zum Dieselskandal
KARLSRUHE. Bei vom Abgasskandal betroffenen Dieselautos ist die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel einzustufen.
Das hat das deutsche Höchstgericht, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, nach Mitteilung vom Freitag zum ersten Mal höchstrichterlich in einem Beschluss klargestellt.
Der BGH hat damit die Position der VW-Kunden im deutschen Klageverfahren zum Dieselskandal gestärkt. Das Höchstgericht erklärte, dass nach seiner "vorläufigen Rechtsauffassung" von einem "Sachmangel auszugehen sein dürfte".
Ein für kommende Woche angesetzter Verhandlungstermin wurde indes aufgehoben, weil der Kläger nach einem außergerichtlichen Vergleich seine Revision zurücknahm.
Video: Der deutsche Bundesgerichtshof hat sich im Dieselskandal auf die Seite der Autoverkäufer gestellt und die Abschaltvorrichtung in VW-Dieselfahrzeugen als Mangel am Fahrzeug eingestuft.
> Das Höchstgericht erklärte, dass nach seiner "vorläufigen
> Rechtsauffassung" von einem "Sachmangel auszugehen sein dürfte".
So viel Konjunktiv ist mit dem Text des Artikels nicht vereinbar:
> Bei vom Abgasskandal betroffenen Dieselautos ist die illegale
> Abschalteinrichtung als Sachmangel einzustufen.
Die Abschalteinrichtung auf dem Prüfstend ist ja technisch nicht mit der Qualität beim fließenden Fahren auf der Straße im Zusammenhang.
Höchstens mit dem _Sonderfall_ STOP AND GO in den dicht besiedelten Städten mit Ampelkreuzungen und beim Warten auf einen Parkplatz.
jetzt kann es sein dass der Winter bei VW länger wird und sie sich warm anziehen müssen.
Das Höchstgericht erklärte, dass nach seiner "vorläufigen Rechtsauffassung" von einem "Sachmangel auszugehen sein dürfte".
Aha, und ich dachte das ist Betrug. Hab' mich wohl geirrt.
ich glaube, wenn man 'Recht' studiert hat, versteht alles auf der Welt, auch die CO2-freie Verbrennung