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Pflegeregress: Beamte bewegen sich am Rande des Amtsmissbrauchs

13. Oktober 2018, 00:04 Uhr
Pflegeregress: Beamte bewegen sich am Rande des Amtsmissbrauchs
VP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer Bild: APA

WIEN/LINZ. Oberösterreichs VP fordert vom Bund eine gesetzliche Klarstellung beim abgeschafften Pflegeregress.

Es gebe Fälle, in denen Sozialhilfeverbände oder Magistrate aus älteren Pflegeregressverfahren im Grundbuch stehen, aber eine Rechtsgrundlage fehle, um diese zu löschen, sagt VP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer. Daran ändere auch die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nichts. Dieser hat erklärt, dass ein Zugriff auf Vermögen von Pflegeheim-Bewohnern oder Angehörigen jedenfalls unzulässig sei. Wenn eine Behörde nun auf bestehende Eintragungen im Grundbuch verzichte, "bewegen sich Beamte womöglich im Bereich des Amtsmissbrauches", sagt Hattmannsdorfer. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FP) sieht keinen Handlungsbedarf. Die Rechtslage sei nach dem VfGH-Erkenntnis "mehr als eindeutig".

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4  Kommentare
4  Kommentare
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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 15.10.2018 13:30

"bewegen sich Beamte womöglich im Bereich des Amtsmissbrauches",

Das sagen also "unsere" Volksvertreter um den Karren weiter im Dreck stecken zu lassen und die Menschen verunsichern wollen.

Land OÖ streicht endlich diese Haftungen aus den Grundbüchern und kapiert, dass die Allgemeinheit für die Pflege aufkommen muss, damit sich auch Menschen ohne Kapital ein Heim "leisten" können.

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jago (57.723 Kommentare)
am 14.10.2018 14:15

> aus älteren Pflegeregressverfahren im Grundbuch stehen, aber
> eine Rechtsgrundlage fehle, um diese zu löschen,


Das "versteht" nur ein Jurist, wieso das VfGH-Urteil keine Rechtsgrundlage ist.

Das Urteil besagt doch, dass die alte Regelung verfassungswidrig war, gewesen ist. Die Verwaltung muss alle Gelder zurückzahlen.

Mein Vorschlag wäre, dass die Nodniglparteien, die anno dazumal diese verfassungswidrigen Gesetze mithilfe der Klubdisziplin durchgedrückt haben, aus ihrer Parteischatulle zahlen müssen. Selbst wenn sie dabei pleite gehen wie damals die Gewerkschaft.

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 13.10.2018 10:25

Frau Gesundheitsmanagerin Hartinger-Klein erklärt den Juristen die Rechtslage.

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jago (57.723 Kommentare)
am 14.10.2018 14:21

Na offenbar sind sie überfordert mit ihrem eigenen Schmonzes, die Juristen.

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