OGH: "Freilernen" kann Kindeswohl gefährden
WIEN. Wenn Eltern ihr schulpflichtiges Kind nicht in die Schule schicken und das Kind dadurch erhebliche Wissenslücken aufweist, gefährden sie dessen Wohl.
Das kann die teilweise Übertragung der Obsorge an den Kinder- und Jugendhilfeträger erforderlich machen. So hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jüngst entschieden.
Konkret musste das Gericht im Fall eines 13-jährigen Buben entscheiden, dessen Eltern dem Konzept des "Freilernens" anhängen. Er hatte noch nie eine Schule besucht und wies beim Allgemeinwissen große Rückstände auf. Externistenprüfungen hatte er nur für den Stoff der ersten und zweiten Klasse Volksschule abgelegt. Der Stadtschulrat für Wien beantragte die Entziehung der Obsorge. Die unterinstanzlichen Gerichte übertrugen diese im Bereich der schulischen Angelegenheiten dem Land Wien. Der OGH bestätigte dies: Durch die Wissenslücken und die fehlenden Nachweise über Schulabschlüsse hätten die Eltern das Wohl ihres Kindes gefährdet. Künftige Ausbildungen würden dadurch erheblich beeinträchtigt.
Interessieren Sie sich für dieses Thema?
Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.