Schuldvermutung
Gilt die Schuldvermutung für Politiker von vornherein?
Eine unbedeutende Kleinpartei zeigt den Bundeskanzler der Republik an, weil er vor einem – zum Teil widerlich agierenden – parlamentarischen Untersuchungsausschuss eine Falschaussage gemacht haben soll. Und schon erheben sich allerorten Stimmen, die im Brustton der Empörung den sofortigen Rücktritt des Kanzlers verlangen.
Wie es scheint, gilt für Inhaber hoher politischer Ämter mittlerweile von vornherein die Schuldvermutung. Anstatt der Unschuldsvermutung, die besagt, dass niemand einer Straftat bezichtigt werden darf, derentwegen er (noch) nicht rechtskräftig verurteilt ist.