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Stadt Wien bereitet erste Strafverfahren gegen Online-Wohnungsvermieter vor

09. September 2017, 00:04 Uhr
Stadt Wien bereitet erste Strafverfahren gegen Online-Wohnungsvermieter vor
Wer seine Wohnung online vermietet, muss künftig in Wien die Ortstaxe zahlen. Bild: colourbox.de

WIEN. Die Hälfte der 16 kontaktierten Plattformen zeigt keine Kooperationsbereitschaft.

Mit Ende August ist für Online-Vermieter wie Airbnb oder Wimdu die Frist abgelaufen, Daten zu den in Wien angebotenen Wohnungen beziehungsweise Unterkunftgebern an die Stadt Wien zu übermitteln. Bis dato hat die Hälfte der 16 kontaktierten Plattformen keinerlei Kooperationsbereitschaft gezeigt oder die Übermittlung explizit verweigert. Deshalb bereiten die Behörden nun erste Strafverfahren vor.

Die mit Abstand größte und bekannteste Plattform, der US-Anbieter Airbnb, gab an, man sei derzeit "in konkreten und konstruktiven Gesprächen" mit der Stadt. "Über Stand und Inhalt wurde von beiden Seiten Vertraulichkeit vereinbart", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme von Airbnb.

Wien verlangt Ortstaxe

Die Daten sollen der Stadt einen Überblick über private Unterkunftsvermietung geben. Hintergrund ist die Bezahlung von Ortstaxen. Hier haben bisher viele Zimmer- und Wohnungsvermieter die verpflichtende Gebühr nicht bezahlt. Für die Stadt war es schwierig herauszufinden, wo Zimmer überhaupt angeboten werden.

Deshalb wurde bereits Mitte Februar eine Gesetzesnovelle beschlossen, die die Anbieter zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet. Die halbjährige Übergangsfrist ist abgelaufen. Fix ist, dass zwei Plattformen die Meldepflicht "explizit verweigert" haben, von sechs weiteren gebe es im Moment noch keine Reaktion, heißt es aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Renate Brauner.

Der Strafrahmen wurde im Zuge der Novelle auf 2100 Euro pro Verstoß erhöht. Welche Unternehmen sich aktuell an das Gesetz halten und welche nicht, will man bei der Stadt aus Datenschutzgründen nicht sagen. In der Bundeshauptstadt werden derzeit rund 8000 Unterkünfte über Online-Vermietungsdienste angeboten. Die verpflichtende Datenbekanntgabe per 31. August betrifft alle bereits bestehenden Wohnungs- und Zimmerangebote. Kommen neue dazu, müssen diese bis zum jeweils 15. Tag des Folgemonats der Stadt bekanntgegeben werden.

Laut dem Büro der Stadträtin wird etwa für eine nicht-umsatzsteuerpflichtige Privatwohnung, die für 100 Euro vermietet wird, eine Ortstaxe von 2,77 Euro fällig, unabhängig davon, wie viele Personen wie viele Nächte bleiben.

Bei Airbnb betonte man mit Verweis auf eine möglichst unbürokratische Lösung, dass man für eine Vereinbarung zur automatisierten Einhebung der Ortstaxe sei, die dann an die Gemeinde abgeführt werde.

"Eine solche Vereinbarung haben wir weltweit bereits mit mehr als 275 Städten und Gemeinden", heißt es bei Airbnb. Wien habe man eine solche Lösung im April 2016 angeboten. Der Übermittlung aller Daten steht man aus Datenschutzgründen skeptisch gegenüber.

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1  Kommentar
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( Kommentare)
am 09.09.2017 08:26

Warum werden hier Täter durch "Datenschutz" geschützt?
So wird mir die Möglichkeit genommen, einen "sauberen" Vermittler wählen zu können.

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