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Warum Wick jetzt die Schließung droht

Von Dietmar Mascher, 26. März 2020, 00:04 Uhr
Warum Wick jetzt die Schließung droht
Johannes Mühllechner Bild: privat

LINZ / WIEN. Firmen im Insolvenzverfahren haben keinen Anspruch auf Kurzarbeit

Die neue Kurzarbeitsregelung soll dazu dienen, bestehende Arbeitsplätze so weit wie möglich zu erhalten. Aber eine Gruppe darf nach jetzigem Stand davon nicht profitieren: die Beschäftigten in insolventen Unternehmen. Heimische Insolvenzrechtler sehen darin nicht nur eine Ungleichbehandlung, sondern auch eine wirtschaftliche Fehlüberlegung. Mit fatalen Folgen, die auch die 300 Beschäftigten von Wick in Kürze treffen können.

Der Linzer Anwalt Johannes Mühllechner hat als Insolvenzverwalter einen kleinen Autozulieferer mit sechs Mitarbeitern saniert. Vorige Woche hätte das bei der letzten Tagsatzung abgesegnet werden sollen. Dazu kam es wegen Corona aber nicht mehr.

In den Kurzarbeitsbestimmungen des Arbeitsmarktservice steht zwar nur, dass jenen Unternehmen, die insolvent werden, keine Kurzarbeitsunterstützung mehr zusteht. Wie es sich bei Unternehmen verhält, die zwar insolvent, aber bereits in der Sanierungsphase sind, steht nicht beschrieben. Beim Arbeitsministerium sei man aber der Ansicht, dass auch diese Firmen keinen Anspruch haben.

"Ich könnte das jetzt durchfechten. Aber das ginge zu Lasten der Gläubiger und der Dienstnehmer, die währenddessen Vermögen verlieren bzw. nicht stempeln gehen können", sagt Mühllechner. Den Autozulieferer musste er schließen. Er hofft nun, dass es nach Klärung zu einer Wiedereröffnung des Verfahrens kommt.

Sein Kollege Rudolf Mitterlehner, der auch Schuldnervertreter bei Wick ist, verweist darauf, dass nach derzeitiger Ansicht die Schließung von Wick droht. "Viel Zeit bleibt nicht mehr. Aber damit würden 300 Leute beim Fensterhersteller ihren Job verlieren. Für die öffentliche Hand käme das viel teurer als Kurzarbeit, weil Beendigungsansprüche anfallen und Wick grundsätzlich gut weitergeführt werden kann", sagt Mitterlehner im Gespräch mit den OÖNachrichten.

Mit anderen Insolvenzspezialisten wie Richtern, Anwälten und Gläubigerschützern wird gerade eine Resolution verfasst, die die Regierung dazu bewegen soll, in diesem Bereich umzudenken.

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Autor
Dietmar Mascher
Stellvertretender Chefredakteur, Leiter Wirtschaftsredaktion
Dietmar Mascher

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3  Kommentare
3  Kommentare
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pepone (60.622 Kommentare)
am 30.03.2020 12:15

Für die öffentliche Hand käme das viel teurer als Kurzarbeit, weil Beendigungsansprüche anfallen und Wick grundsätzlich gut weitergeführt werden kann", sagt Mitterlehner im Gespräch mit den OÖNachrichten.

da liegt der Hund begraben .

Gewerbetreibenden die sich heuer Selbstständig gemacht haben bekommen AUCH NICHTS .
und VIELE Anderen werden durch die Finger schauen " müssen " wenn es nach der Aufzählung von ORF Dieter Bornemann geht.

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( Kommentare)
am 28.03.2020 05:33

warum soll jetzt der Steuerzahler für Familienzwists zahlen?

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( Kommentare)
am 28.03.2020 12:42

Und warum sollen die betroffenen Arbeitnehmer für Familienzwists zahlen?

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