Arbeit, Unabhängigkeit, Teilhabe: 20 Jahre geschützte Arbeit in Betrieben

Arbeitskräfteüberlassung: 262 Menschen mit Behinderung in heimischen Betrieben tätig.
Schutzfolie abziehen, Teile entgraten, Laser ausräumen, Schweißroboter bedienen, Müll entsorgen: Leonhard Strobl und Thomas Schwaighofer arbeiten seit heuer bzw. seit 2005 beim Ofenhersteller Lohberger in Schalchen, Sabina Muraresko arbeitet im Versand bei Dietzel, Linzer Systemlieferant für hydraulische Leitungstechnik. Das sind drei Beispiele für Menschen mit Beeinträchtigung, die bei FAB Prowork beschäftigt sind und über gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung in heimischen Betrieben tätig sind. 2003 als kleines EU-Projekt gestartet, feiert die "Geschützte Arbeit in Betrieben" kommende Woche, am 10. Mai, ihr 20-Jahr-Jubiläum.
"Unser Anliegen ist, dass auch Menschen mit Behinderung inklusiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können", sagt FAB-Geschäftsführerin Silvia Kunz.

592 Mitarbeiter sind bei FAB Prowork beschäftigt, 262 werden überlassen, der Rest arbeitet in den eigenen Werken. Dabei handelt es sich um Menschen, die seit Geburt eine Beeinträchtigung aufweisen und grundsätzlich als für den ersten Arbeitsmarkt ungeeignet eingestuft sind. Ihnen wird ermöglicht, einer geregelten Beschäftigung in einem Betrieb nachzugehen. 150 oberösterreichische Unternehmen sind dabei: Von Keba und dm über Spar, Steyr Motors, Berglandmilch und MKW bis hin zu Ökofen und Grüne Erde. "Bei Bedarf trainieren wir soziale Kompetenzen, wie Kommunikations- und Teamfähigkeit, vorab. Ganz wichtig ist, herauszufinden, wer am besten zu welchem Unternehmen passt. Gelingt das, sind es sehr treue Mitarbeiter." 250.000 Leistungsstunden arbeiten die Mitarbeiter pro Jahr, ein Großteil ist laut Kunz zwischen 30 Stunden und Vollzeit beschäftigt.
Beide Seiten profitieren
In den Unternehmen wird ein Mentor als Ansprechperson zur Seite gestellt. Zudem sind 42 FAB-Arbeitsbegleiter im Einsatz und besuchen die Mitarbeiter im Betrieb: Sie haben ein Auge darauf, ob auch die soziale Integration der FAB-Beschäftigten passt.
Dienstgeber ist FAB. Die Beschäftigten werden zu einem Stundensatz als Arbeitskräfte überlassen, das Unternehmen zahlt die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Die Mitarbeiter bekommen ein Gehalt, sind sozialversichert. "Das jährliche lohnsteuerpflichtige Einkommen sollte 15.000 Euro nicht überschreiten, weil sonst der Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe erlischt, an der viele Zuschüsse hängen", sagt Kunz, die plädiert, dieses System neu zu konzipieren.
Laut Kunz profitieren beide Seiten: Die Beeinträchtigten nehmen am gesellschaftlichen Leben teil, "und es tut dem Klima in den Unternehmen gut, weil es zu einem Auseinandersetzungsprozess kommt".
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