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Vom Verdienen und Versichern: Was berufstätige Studenten beachten sollten

Von Verena Gabriel, 05. März 2020, 00:04 Uhr
Vom Verdienen und Versichern: Was berufstätige Studenten beachten sollten
Wenn es sozialrechtliche Fragen gibt, ist Anna zur Stelle. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Anna Pospischil hilft Studierenden der FH Oberösterreich, den Durchblick zu bewahren.

Nachtschichten hat Anna Pospischil schon viele eingelegt. Drei bis vier Mal im Monat betreut sie unbegleitete Minderjährige in einem Linzer Flüchtlingsheim, lässt dabei ein paar Stunden den Hochschulalltag hinter sich und bessert ihre Finanzen auf. "Weil der Dienstplan so flexibel ist, lässt sich das super mit meinem Studium verbinden", sagt die 26-Jährige. Das sei das A und O. "Aber es gibt viel mehr zu beachten, wenn man dazuverdienen möchte."

Anna Pospischil muss es wissen. Neben ihren Nachtdiensten bei SOS-Menschenrechte und ihrem Bachelorstudium "Soziale Arbeit" am FH-Campus Linz ist die gebürtige Innviertlerin das "offene Ohr" für die rund 6000 Studierenden der FH Oberösterreich. Gibt es Fragen zu Beihilfen, so steht sie als ÖH-Sozialreferentin Rede und Antwort. Ihre Erfahrung hat gezeigt: "Arbeitsrechtliche Vorschriften sind oft kompliziert." Daher legt sie jedem Studenten ans Herz, sich rechtzeitig zu informieren. Bevor man überhaupt einen Arbeitsvertrag unterschreibt, sollte man sich etwa Gedanken über Zuverdienstgrenzen machen. Grundsätzlich gilt: Wenn berufstätige Studenten zusätzlich Familien- und Studienbeihilfe beziehen, dürfen sie im Jahr nicht mehr als 10.000 Euro brutto verdienen. Waisenpension oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden bei der Familienbeihilfe nicht miteinberechnet. Außerdem greift die 10.000-Euro-Grenze erst, sobald man Familienbeihilfe bezieht.

Bin ich versichert oder nicht?

Wer wie Anna Pospischil geringfügig arbeitet, hält die Grenze ohnehin ein: In diesem Fall darf das Monatseinkommen nicht höher als 460,66 Euro sein. Steuern sind zwar keine fällig, dafür ist beim Versichern Eigenverantwortung gefragt: Nur die Unfallversicherung ist gewährleistet.

"Es hängt von der Beschäftigungsform ab, ob und wie man versichert ist", sagt die Expertin. Bei einer fixen Anstellung und einem Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze ist man automatisch vollversichert. Gleiches gilt für den freien Dienstvertrag. Bei Neuen Selbstständigen braucht es ein gewisses Jahreseinkommen, um vollversichert zu sein. Aktuell sind es 5527,92 Euro brutto.

In der Broschüre der Bundes-ÖH sind alle Regelungen im Detail zu finden. >> Zum Gratis-Download 

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Verena Gabriel
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