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Geschäft zu: Kann man die Miete reduzieren?

18. März 2020, 00:04 Uhr

WIEN. Müssen Betriebe, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie geschlossen haben, für die Dauer der Schließung Miete zahlen? Diese Frage wird aktuell unter vielen Unternehmern diskutiert.

Aufgrund der Rechtslage sei davon auszugehen, dass im Falle der aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung voraussichtlich eine Mietzinsminderung bzw. auch der Entfall für die Dauer der Beschränkung durchsetzbar ist, so die Wirtschaftskammer Österreich. Der Vertrag könne aber etwas anderes vorsehen. Daher müsse jeder Fall einzeln geprüft werden, und es sei abzuwarten, ob Gerichte die Rechtsmeinung teilen. Diese Meinung wird auch vom Anwalt Johannes Lehner von der Kanzlei Aigner Lehner Zuschin mit Standorten in Linz und Wien vertreten: Sollte ein Recht auf Minderung bestehen, wäre die Miete bis zum Wegfall der Maßnahmen entweder nicht oder nur unter Vorbehalt zu bezahlen.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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Melinda (254 Kommentare)
am 18.03.2020 10:39

"Der Vertrag könne aber etwas anderes vorsehen. Daher müsse jeder Fall einzeln geprüft werden, und es sei abzuwarten, ob Gerichte die Rechtsmeinung teilen."

Wenn im Mietvertrag für einen solchen Fall keine besonderen Bestimmungen vorgesehen sind, gibt es nichts einzeln zu prüfen und abzuwarten.

Die WKO soll sich nicht immer hinter solchen wagen Aussagen verstecken, sondern eine klare Richtlinie für diesen Fall bekannt geben.

Im Zweifelsfall soll die WKO diesen Fall für ihre Mitglieder rechtlich exakt abklären, und sei das durch einen Musterprozess. Es kann nicht Sinn der Sache sein, dass jedes betroffene Unternehmen diese Sache für sich selbst einzeln ausjudizieren muss.

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LiBerta1 (3.293 Kommentare)
am 18.03.2020 09:06

Warum wird die ganze Last dem Vermieter aufgebürdet? Ist der mehr schuld an der Corona-Krise als der Mieter? Der Mieter nützt die Räume nach wie vor mit der Einrichtung.

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soling (7.432 Kommentare)
am 18.03.2020 07:27

Diese Möglichkeit sollte aber im Justizministerium binnen 2 Tagen zu prüfen sein und dann könnte ja die Frau Zadic einen Erlass heraus geben. Heute ist der 18., also bis zum nächsten Ersten sollte sich das, wenn man seine Aufgaben ernst nimmt, erledigen lassen.
Auf auf Frau Zadic, auch in der Quarantäne hat der Tag 24 Stunden.

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BlackJack1978 (96 Kommentare)
am 18.03.2020 06:01

Gilt das dann auch für die Arbeitnehmer, die jetzt scharenweise ihre Anstellung verlieren?

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