Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Dayli-Prozess: Freispruch und Diversion für Haberleitner

Von OÖN, 22. September 2020, 10:58 Uhr
Rudolf Haberleitner
Rudolf Haberleitner Bild: (APA)

LINZ. Mehr als sieben Jahre nach der Pleite der Puckinger Drogeriemarktkette Dayli (vormals Schlecker) ist deren Ex-Chef Rudolf Haberleitner heute, Dienstag, im Strafprozess am Landesgericht Linz freigesprochen worden. Sein Verhalten sei nicht Ursache der Insolvenz des Unternehmens, urteilte das Gericht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat.

Haberleitner musste sich seit Juni vergangenen Jahres vor Gericht verantworten. Die Anklage hatte ihm grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen vorgeworfen. Wie berichtet, ging Dayli 2012 aus Schlecker Österreich hervor. Nachdem der Glücksspielkonzern Novomatic seine 50-Prozent-Beteiligung zurückgezogen hatte, geriet Dayli in Turbulenzen. Im März 2013 folgte die Pleite der Drogeriekette. 900 Filialen sperrten zu, 3500 Beschäftigte verloren ihren Job. Haberleitner begründete die Pleite mit dem Ausstieg von Novomatic und der gescheiterten Sonntagsöffnung, die ihm die Politik verwehrt hatte. Daraufhin seien zwei Banken abgesprungen, was letztlich zur Insolvenz geführt habe.

„Utopisches Sanierungskonzept“

Nun erfolgte der Freispruch des Gerichts „mangels Schuldbeweises“. Ein Sachverständiger habe das Sanierungskonzept von Haberleitner als „realitätsfremd und utopisch“ eingestuft. Schlecker Österreich habe schon seit 2003 überwiegend negative Ergebnisse erzielt und sei geschrumpft. Haberleitner habe „ein totes Pferd geritten“. Zudem habe ihm die Qualifikation als Sanierer gefehlt, heißt es in der Urteilsbegründung.

Ebenfalls sei ihm nicht anzulasten, dass nicht sofort nach dem Rücktritt des Aufsichtsrates ein neuer bestellt worden sei. Auch habe es Defizite in der IT von Dayli gegeben, deren Behebung Aufgabe des früheren Managements gewesen wäre, so das Gericht. Ein mitangeklagter Geschäftsführer war schon im Mai rechtskräftig freigesprochen worden.

Die im Insolvenzverfahren anerkannten Forderungen der Gläubiger beliefen sich auf 112,9 Millionen Euro. Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Noch offen ist zudem ein weiterer Punkt der Anklage im Strafprozess, der eigentlich aus dem Verfahren ausgeschieden wurde. Demnach ließ sich Haberleitner noch nach dem Eintreten der Zahlungsunfähigkeit von Dayli im März 2013 Geschäftsführerbezüge in der Höhe von 26.666,67 Euro auszahlen.

Der 75-Jährige übernahm am Dienstag jedoch die Verantwortung für diesen Anklagepunkt und versprach, den Schaden wiedergutzumachen. Das Geld dafür liegt auf einem Treuhandkonto. Das Angebot dieser Diversion ist aber davon abhängig, ob der Freispruch rechtskräftig wird.

mehr aus Wirtschaft

Wlaschek-Stiftung kauft Palais an der Ringstraße

Folge der Signa-Pleite: 16 Filialen von Galeria Karstadt Kaufhof vor Schließung

Milliardär Kretinsky steigt ins Stahlgeschäft ein

Millionenpleite in Vorarlberger Baubranche

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

2  Kommentare
2  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
barzahler (7.595 Kommentare)
am 22.09.2020 19:15

Soll nach so einem Urteil lachen oder weinen?

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 22.09.2020 15:25

Tja - würden alle so behandelt, wäre es OK, aber ist es so?

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen