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Buwog-Prozess: Warum das schriftliche Urteil auf sich warten lässt

Von nachrichten.at/rom, 01. Dezember 2021, 11:28 Uhr
Karl-Heinz Grasser im Buwog-Prozess Bild: Apa

WIEN. Am 4. Dezember 2020 verkündete Richterin Marion Hohenecker das mündliche Urteil im Buwog-Prozess rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Die schriftliche Ausfertigung lässt ein Jahr später noch auf sich warten. Was den Anwälten der Beschuldigten sauer aufstößt, begründet das Gericht mit der Dauer und dem Umfang des Verfahrens.

Im größten Korruptionsprozess, den Österreich in der Nachkriegszeit bisher erlebt hat, liegt noch keine schriftliche Ausfertigung des Urteils vor. Richterin Marion Hohenecker arbeitet seit rund einem Jahr daran. Und die Angeklagten rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, den früheren FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und Ex-Lobbyist Peter Hochegger müssen sich noch weiter gedulden. 

Denn Anfang November wies das Oberlandesgericht (OLG) Wien einen Fristsetzungsantrag der Anwälte von Grasser und Meischberger ab, mit dem diese erwirken wollten, dass Hohenecker die schriftliche Ausfertigung des Urteils beschleunigt. Trotz der verhältnismäßig langen Zeit seit der mündlichen Urteilsverkündung liege wegen des umfangreichen Verfahrens keine Säumnis des Straflandesgerichts Wiens vor, so das OLG.

Es sei zu berücksichtigen, dass der gesamte Akt im Buwog-Prozess aus 241 Bänden und 4899 Aktenteilen bestehe. Die 168 Tage dauernde Hauptverhandlung habe rund 16.000 Seiten Protokoll zur Folge gehabt. Zu würdigen seien die Aussagen von 15 Angeklagten und rund 150 Zeugen. „Beim Anspruch, das Urteil sorgfältig auszufertigen, ist die bisher in Anspruch genommene Zeit im vorliegenden besonderen Einzel- und Ausnahmefall gerechtfertigt“, heißt es in der Schlussfolgerung des OLG. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. 

Grassers Anwalt Manfred Ainedter übt harte Kritik an der Verfahrensdauer. Seit Beginn der Ermittlungen seien mehr als zehn Jahre vergangen, und dass es nach zwölf Monaten noch immer keine schriftliche Ausfertigung des Urteils gibt, sei „skandalös“. 

Die Urteile im Buwog-Prozess sind, wie berichtet, nicht rechtskräftig. Grasser wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, Meischberger zu sieben, Hochegger zu sechs, der ehemalige RLB-OÖ-Vorstandsdirektor Georg Starzer zu drei, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und Anwalt Georg Toifl zu zwei Jahren und der Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki zu 20 Monaten. Der frühere Telekom-Vorstand Rudolf Fischer wurde in der Causa Telekom/Valora zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Freisprüche gab es für die fünf Angeklagten im Komplex um den Linzer Terminal Tower und Ex-Immofinanz-Manager Christian Thornton. 

Der Hauptangeklagte Grasser, von 2000 bis 2007 Finanzminister in zwei Regierungen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), stand erstmals wegen Korruptionsverdachts vor Gericht. Er soll sich mit Hilfe seiner mitangeklagten Vertrauten - Meischberger, Ernst Karl Plech und Hochegger - bereichert haben. Der Anklagevorwurf lautet, dass bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) in Grassers Amtszeit eine 9,6 MillionenEuro schwere geheime Provision an Hochegger und Meischberger in Wahrheit Schmiergeld gewesen sei. Weiters soll Grasser mit seinen Vertrauten für die Einmietung der Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower 200.000 Euro Schmiergeld erhalten haben. Alle weisen die Vorwürfe zurück.

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16  Kommentare
16  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
hannes1200 (249 Kommentare)
am 06.12.2021 11:29

Gut Ding braucht Weile, dafür sitzt es und hält für immer

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 02.12.2021 09:59

Das Urteil hat die Richterin sofort muendlich verkuendet.
Sie weiss also wie sie ihr Urteil zu begruenden hat.
Vermutlich muss sie jetzt erst schreiben lernen,
damit sie ihr Urteil auch schriftlich begruenden kann,

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926493 (3.101 Kommentare)
am 01.12.2021 22:10

Wenn der Grasser fertig ist dann kommt der Kurz dran? Prozess bis sein Sohn erwachsen ist? Grasser und Kurz werden ihr Leben fast ohne Arbeit verbracht haben, dafür auf hohe Kosten des Staates.
Die Moral geht zum Teufel, wenn nur mehr solche Typen nach oben gespült werden.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 02.12.2021 00:55

blablabla

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am 01.12.2021 19:01

ist doch egal wie lange es dauert. Es wird ein Einspruch gemacht und die nächsten Jahre gehen weiter mit der sogenannten Hetz auf den Rechtsstaat.

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926493 (3.101 Kommentare)
am 01.12.2021 22:11

Betrug und Korruption werden im Rechtsstaat bekämpft.
Was willst du, du taube Nuss!

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 02.12.2021 00:54

Der einzigen gegen den gehetzt wurde ist aber der Angeklagte, falls sie das noch nicht mitbekommen haben.
Macht nichts - es kann ja nicht jeder dem Geschehen folgen.

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Gugelbua (31.937 Kommentare)
am 01.12.2021 16:04

Gratulation an die hervorragende Anwaltskanzlei die solche Fälle bis zum St.Nimmerleinstag hinauszögert👍🤣

warte auch auf einen Spendenaufruf vom KHG 🤣🤣🤣

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 02.12.2021 00:52

Was für ein Quatsch.
Wenn die Richterin unfähig ist soll der Anwalt daran Schuld sein?
Sie sind ja ein Dolm.

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Zeitungstudierer (5.668 Kommentare)
am 01.12.2021 12:48

So ein Stressfreies Arbeitsleben würde viele andere Bürger auch haben, das auch noch durch Arbeitskollegen gedeckt wird!
Beim VfGH das selbe!

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926493 (3.101 Kommentare)
am 01.12.2021 22:13

Stressfrei du Nullahnungsloses Kasperl.
Du bringst keinen halben Satz in so einem Urteil zustande.

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edith1966 (785 Kommentare)
am 01.12.2021 12:30

Der Anwalt spricht von skandalös, das stimmt schon aber eigentlich ist es das Verhalten seines Mandanten wofür er verurteilt wurde.

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LASimon (11.305 Kommentare)
am 01.12.2021 19:03

Die Verfahrensdauer wurde massgeblich vom Mandanten des geschätzten Strafverteidigers bestimmt.

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926493 (3.101 Kommentare)
am 01.12.2021 22:14

geschätzt ist aber gelogen, oder?

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.351 Kommentare)
am 01.12.2021 11:57

So eine Urteilsausführung muss ja wasserdicht bis ins letzte Detail sein, damit es dann bei der Berufung Bestand hält. Frau Hohenecker wird dies präzise umsetzen.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 02.12.2021 00:49

Das ist ein Justizskandal sondergleichen in der zweiten Republik - eine Urteilsbegründung ein Jahr zu verschleppen zeugt von der absolut mangelnden Qualität des Urteil selbst.
Man kann sich gar nicht vorstellen, dass man mit so einem Auftreten in der Justiz überhaupt an einem beruflichen Aufstieg interessiert ist.
Da fehlt es ja hinten und vorne an Kompetenz - von Voreingenommenheit ganz zu schweigen.

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