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VfGH lehnte Beschwerden von Pilnacek und Schaden ab

Von nachrichten.at/apa, 12. Oktober 2021, 15:43 Uhr
KOPFTUCHVERBOT - VERFASSUNGSGERICHTSHOF HOB REGELUNG AUF
Persönlich zeigte sich der Salzburger Altbürgermeister Heinz Schaden sehr enttäuscht über die VfGH-Entscheidung. Die Causa Pilnacek beschäftigt nun auch noch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Bild: APA

WIEN. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in zwei prominenten Fällen gegen die Beschwerdeführer entschieden. Abgelehnt wurde die Beschwerde von Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek gegen seine Suspendierung sowie jene des früheren Salzburger SPÖ-Bürgermeisters Heinz Schaden gegen die Aberkennung der Politikerpension nach seiner Untreue-Verurteilung, teilte der VfGH am Dienstag mit.

Pilnacek hatte geltend gemacht, dass die der Suspendierung zugrunde liegenden Beweise, nämlich die auf seinem Mobiltelefon gespeicherten Daten, auf Grund verfassungswidriger Bestimmungen insbesondere der Strafprozessordnung erhoben worden seien. Der VfGH hat aber gegen diese Bestimmungen - soweit sie in einem Disziplinarverfahren überhaupt anzuwenden sind - keine Bedenken.

Ob das Bundesverwaltungsgericht die Bestimmungen, die für eine Suspendierung gelten, richtig angewendet hat, sei keine verfassungsrechtliche Frage, wurde in der VfGH-Aussendung erklärt. Daher wurde die Beschwerde an den VwGH abgetreten. Dies hatte Pilnacek für den Fall beantragt, dass seine Beschwerde erfolglos bleibt.

Abgelehnt hat der VfGH auch die Beschwerde Schadens. Dieser war im Juli 2017 wegen Untreue strafgerichtlich verurteilt worden, was zur Folge hatte, dass der für die Tätigkeit als Bürgermeister zuerkannte Ruhebezug entfiel und nach den Bestimmungen des ASVG neu bemessen wurde. 

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5  Kommentare
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jetztreichtsameise (8.121 Kommentare)
am 12.10.2021 20:04

ÖVP Daschlogt’s es.
Eine BK Marionette am zittrigen Händchen eines mutmaßlichen Bett Rügers.
Schmeißt verächtlich den richterlichen Beschluss zu den Hausdurchsuchungen auf den Boden und hält Tide Vorwürfe für falsch.
Mehr muss man nicht wissen.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 13.10.2021 00:30

Hände weg von den Drogen.

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gent (3.909 Kommentare)
am 13.10.2021 08:07

Ameisenkot

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hasta (2.848 Kommentare)
am 12.10.2021 16:18

Eine richtige Entscheidung des VfGH. Diesen Typen müssen endlich die Grenzen aufgezeigt werden. Aber es gibt noch viel zu viel solcher Typen im Lande.

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gent (3.909 Kommentare)
am 13.10.2021 08:07

Meinens den roten Ex-Bürgermeister Schaden?

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