Verwaltungsrichter für rascheren Rechtsschutz
WIEN. Appell: "Coronakrise nicht als Deckmantel für Ära digitaler Überwachungstechnologien benutzen"
Eine verpflichtende Tracking-App, um die Ausbreitung von Corona besser zu kontrollieren, wie sie zuletzt von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (VP) vorgeschlagen wurde, wird von Österreichs Verwaltungsrichtern dezidiert abgelehnt. Dies wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte auf Datenschutz und Freiheit, stellten sie fest. Sie appellierten an die Regierung, bei ihren Maßnahmen "die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu setzen".
Es sei zwar klar, dass "außergewöhnliche Gefahren besondere Maßnahmen erfordern", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der – in einem Dachverband zusammengeschlossenen – Vereinigungen der Richter des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, der Verwaltungs- und der Finanzgerichte. Aber die Coronakrise dürfe nicht als "Deckmantel für den Beginn einer neuen Ära intensiver digitaler Überwachungstechnologien benutzt" werden, hieß es.
Zumindest was die Tracking-App betrifft, gab es in der Vorwoche Entwarnung. Die App des Roten Kreuzes kann von jedem freiwillig heruntergeladen werden.
Kritik übten die Verwaltungsrichter gestern auch am stark verlangsamten Rechtsschutz: Die Covid-19-Gesetze und -Verordnungen können nur im Zuge des meist deutlich länger dauernden Normprüfungsverfahrens beim Verfassungsgerichtshof bekämpft werden. "Damit wird die Entscheidung, ob eine Maßnahme im Einklang mit der Rechtsordnung steht, auf die lange Bank geschoben", stellte der Sprecher der Verwaltungsrichter, Markus Thoma, fest.
Eingriff per Erlass
Sehr kritisch sehen die Richter auch die Tatsache, dass Eingriffe in die Freiheit teilweise sogar per Erlass – der eigentlich nur eine allgemeine Weisung an untergebene Verwaltungsorgane ist – gesetzt werden. Eingriffe in die Grundrechte müssten "immer auf eine gesetzliche Ermächtigung gegründet sein. Bloße Erlässe stellen kein zulässiges Mittel für Eingriffe gegenüber Bürgern dar", hieß es in der gemeinsamen Erklärung.
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Die Verwaltungsrichter mokieren sich über verlangsamten Rechtsschutz. Wenn ich an eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof vor vielen Jahren denke, der nicht nur teuer war ( Anwaltspflicht) sondern ohne Angabe von Gründen abgelehnt wurde. Da eröffnen sich Betrachtungsweisen über Grundechte. Oder Faulheit im Amt.