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EU-Richter verurteilen Ungarn, Polen und Tschechien

Von Sylvia Wörgetter, 03. April 2020, 00:04 Uhr
EU-Richter verurteilen Ungarn, Polen und Tschechien
Syrische Flüchtlinge in Serbien Bild: REUTERS

LUXEMBURG. Die drei Staaten hatten sich 2015 geweigert, Flüchtlinge aufzunehmen – ein Verstoß gegen das EU-Recht.

Fünf Jahre nach der großen Flüchtlingskrise hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag drei EU-Länder verurteilt, gegen Unionsrecht verstoßen zu haben. Und zwar weil sie entgegen europäischen Beschlüssen keine Asylsuchenden aufgenommen haben. Das Urteil richtet sich gegen Ungarn, Polen und Tschechien.

Das Urteil hat keine unmittelbaren Folgen. Auch wurden noch keine Strafzahlungen festgelegt. Es ist aber aus zwei Gründen bemerkenswert. Erstens berührt es ein seit Jahren ungelöstes Streitthema in der EU: jenes der solidarischen Verteilung von Flüchtlingen. Und zweitens, weil es gegen Staaten ergangen ist, die immer wieder mit Brüssel in Konflikt stehen. Gegen Ungarn und Polen laufen EU-Verfahren wegen des Abbaus rechtsstaatlicher Standards.

Das Urteil geht auf den September 2015 zurück, als die Flüchtlingskrise auf dem Höhepunkt war. Italien und Griechenland waren jene Länder, in denen die meisten Flüchtlinge und Migranten anlandeten. Um die beiden Staaten zu entlasten, beschloss der Rat der Innenminister, dass 120.000 Flüchtlinge auf die anderen EU-Länder aufgeteilt werden müssten und 40.000 weitere auf freiwilliger Basis umgesiedelt würden.

Die Innenminister hatten erstmals nicht einstimmig entschieden, sondern mit qualifizierter Mehrheit. Ungarn, Tschechien, Rumänien und die Slowakei stimmten dagegen, Finnland enthielt sich. Trotzdem waren die Beschlüsse verpflichtend. Ein weiterer Ratsbeschluss aus dem September 2015 betraf die freiwillige Aufnahme von in Summe 40.000 Asylwerbern durch die Mitgliedsstaaten. Polen erklärte sich bereit, 100 aufzunehmen, kam dem aber in keinem einzigen Fall nach. Tschechien kündigte die Aufnahme von 50 an, nahm schließlich zwölf aus Griechenland auf – und beließ es dabei.

Die EU-Kommission hatte die drei Staaten wegen Vertragsverletzung geklagt. Damit Polen, Ungarn und Tschechien zu Strafzahlungen verurteilt werden, müsste Brüssel neuerlich die Höchstrichter anrufen. Das wird wohl nicht geschehen. Vielmehr arbeitet die Kommission unter Ursula von der Leyen an einem neuen Migrationspakt.

"Verpflichtende Solidarität"

Die verpflichtende Verteilung von Flüchtlingen ist an der Realität gescheitert. Das ist auch seit langem die Position Österreichs. Europaministerin Karoline Edtstadler (VP) forderte am Donnerstag ein "System der verpflichtenden Solidarität". Gemeint ist damit, dass alle Länder etwas zur Problembewältigung beitragen müssen, aber selbst entscheiden, auf welche Art.

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Autorin
Sylvia Wörgetter
Brüssel-Korrespondentin

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13  Kommentare
13  Kommentare
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heimatverliere (541 Kommentare)
am 07.04.2020 12:49

So viel blablabla...

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spektator (2.077 Kommentare)
am 03.04.2020 15:18

nun das wird diesen 3 - insbes. jetzt aber völlig wurscht sein - wie ja geschrieben "keine Folgen zu erwarten"
und selbst wenn: da haben die 3 Regierungen ihrer Bevölkerung eine Menge erspart - in Ö wären das die 2 Milliarden gewesen, die das damals PRO JAHR uns kostete und weiter mit Folgekosten belasten wird.
So what?
Wer in ein Land kommt, sollte (außer bei EU Bürgern) noch allemal Länderrecht (und Verantwortung d.dort gewählten Regierungen gegenüber ihrem Wählerauftrag!) bleiben. Da sollte man nicht "Migrationsexperten" (die als Sozialwissenschafter offenbar alle eine gem. Agenda haben - so wie Medien wie ARD, ZDF...) nachgeben -denn die wollten uns seit 2015 einreden, dass Grenzen gegen Migrantenanstürme nicht dicht zu machen wären - und nun? Corona und die Griechen machens möglich!
Wetten: nach Corona wird d.Migration restriktiv bleiben & GFK,EMRK angepaßt werden - allene wegen d.weiteren Massenanstürme & weiterer Epedemieprävention.
EU hat nebenbei wichtigers für uns zu tun

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EinsameSocke (2.186 Kommentare)
am 03.04.2020 10:54

Jetzt werden die Bewohner dieser 3 Staaten auf die Barriakaden gehen, auch sie wollen endlich einmal das Recht haben Flüchtlinge, Migranten oder Schutzsuchende aufzunehmen.
Ihnen wird schon aufgefallen sein das in den Staaten von Westeuropa diese friedliebenden Menschen nichts anderes machen als uns in den Parks, Einkaufszentren, Bahnhöfen u.s.w. mit ihren Folklore Auftritten zu unterhalten.
Diese Bereicherung fehlt in diesen Ländern völlig und stimmt sie sicher traurig.

Oder aber, sie hinterfragen diesen undemokratischen Lobbyistenverein der Wahlen nur zur Belustigung der Bevölkerung abhält noch mehr.
Dieses Urteil wird nie rechtskräftig umgesetzt werden können weil es auch gegen das innerdemokratische Recht der jeweiligen Länder verstößt.
Obendrein dürfen wir und ganz besonders Deutschland uns bei diesen Ländern aufs herzlichste bedanken.
Den die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge würden keine 14 Tage in einem dieser Länder verbleiben, sie würden die Flucht nach Westeuropa antreten.

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EinsameSocke (2.186 Kommentare)
am 03.04.2020 10:55

*Barrikaden

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 03.04.2020 10:37

Die Trottel in Brüssel haben absolut null an Recht, in die innerstaatliche Souveränität eines Mitgliedstaates ein zu greifen. Das steht nämlich nirgends, egal, wie geschliffen Die das umformulieren möchten. Und egal, was die VdL, der Asselborn und die Merkel gerne hätten. PUNKT.

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essbesteck (6.034 Kommentare)
am 03.04.2020 07:31

Die waren die Länder die NEIN zu Quote, jedoch JA zu Kontingent gesagt haben.
Scheinheiliger gewesen wäre eigentlich ja zu Quote zu sagen und es nicht zu erfüllen, wie die meiste Länder die dazu sich bereit erklärt haben.

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denkabisserl (3.205 Kommentare)
am 03.04.2020 07:13

SCHULDIG, UND DAS ZU RECHT! Ich hoffe die drei Staaten bekommen harte Strafen auferlegt. Man kann sich nicht nur Rosinen herauspicken in einer Gemeinschaft.

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vinzenz2015 (46.286 Kommentare)
am 03.04.2020 10:26

= Pauschale rassistische Hetze!

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essbesteck (6.034 Kommentare)
am 03.04.2020 08:13

Nicht nur Überschrift, auch Artikel sollte man eigentlich lesen:

"Das Urteil hat keine unmittelbaren Folgen. Auch wurden noch keine Strafzahlungen festgelegt."

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essbesteck (6.034 Kommentare)
am 03.04.2020 08:14

@denkabissel

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kpader (11.506 Kommentare)
am 03.04.2020 07:07

Hat die EU jemals Zähne besessen? Traurig!

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valmet (2.089 Kommentare)
am 03.04.2020 06:56

Diese Kurzsichtigkeit der Eu Institutionen ist nicht zu ertragen
Warum muss das Urteil in Zeiten von Corona verkündet werden?
Die Abneigung gegen die Eu wird nur größer
Das Virus wird auch vor Syrien und Afghanistan nicht halt machen
Kaum vorzustellen wenn solche Menschenmassen jetzt durch Europa wandern würden

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metschertom (8.062 Kommentare)
am 03.04.2020 06:14

Diese Länder waren die Einzigen die nicht so dumm waren der Asylindustrie Vorschub zu leisten! Und der Begriff "Verpflichtende Solidarität" kann nur aus dem Hauptquartier der Wasserköpfe in Brüssel kommen! Und wenn ich dann lesen muss dass die EU-Uschi an einem neuen Migrationspakt arbeitet kommt mir das Kotzen! Die EU sollte erst einmal schauen dass sie ihre Grenzen dicht macht und ein vernünftiges Management bezüglich Asyl und Migration auf die Beine stellt. Flüchtlingen helfen ja - aber nicht auf diese Art und Weise denn derzeit bleiben die echten Flüchtlinge auf der Strecke!

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