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So gelingt das Sommerfest

Von Elisabeth Prechtl, 02. August 2019, 00:04 Uhr
So gelingt das Sommerfest
Störe ich meine Nachbarn mit Lärm, Rauch und Gerüchen? Bild: colourbox.com

Feiern im Garten oder am See können die Nachbarn schnell verärgern. Im schlimmsten Fall drohen Unterlassungsklagen und Geldbußen.

Musik ist aufgelegt, das Fleisch auf dem Griller duftet schon herrlich: Dem Fest im Garten scheint nichts mehr im Weg zu stehen. Um Probleme mit den Nachbarn zu vermeiden, müssen die Gastgeber aber einiges beachten. "Erstens müssen Mieter und Eigentümer sich an Hausordnung, Miet- oder Eigentumsvertrag halten", sagt Fabian Hanz, Rechtsanwalt in der Linzer Anwaltskanzlei SCWP. Zweiter wichtiger Punkt seien die Vorgaben des Nachbarrechts: Vor allem Lärm, Gerüche und Rauch, etwa beim Grillen mit offenem Feuer, könnten hier zu Problemen mit den Nachbarn führen.

"Diese sogenannten Immissionen dürfen nicht ortsunüblich sein und die ortsübliche Benutzung des Nachbargrundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen", sagt Hanz. Dabei sei auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen abzustellen. "Wenn nicht zu unüblichen Zeiten gefeiert wird und Partys nur hin und wieder stattfinden, geht das in aller Regel in Ordnung."

Spezialfall Kinderfeste

Nehmen die Belästigungen aber überhand, werde etwa nächtelang bei hohem Geräuschpegel durchgefeiert, stehe dem beeinträchtigten Nachbarn aber eine Unterlassungsklage zur Verfügung: Das Gericht kann das Feiern verbieten. Ungebührlicher Lärm könne bereits bei einmaligen Feierlichkeiten eine Geldstrafe nach dem Polizeistrafgesetz nach sich ziehen.

Bei Kinderfesten sei die Rechtsprechung grundsätzlich toleranter, sagt Hanz: Spielende Kinder und Feste zu normalen Tageszeiten seien grundsätzlich zu akzeptieren. Finden diese aber gehäuft oder gar zu kommerziellen Zwecken statt, werde in der Rechtsprechung ein strenger Maßstab angelegt.

Wer auf öffentlichem Grund, etwa an einem See, feiern will, muss ich darauf achten, ob Grillen oder Alkoholkonsum nicht per ortspolizeilicher Verordnung verboten sind. Für den Gastgeber können auch Melde- oder sogar Bewilligungspflichten entstehen.

Was es zu beachten gilt

Meldepflicht: Ist eine Feier öffentlich, muss sie bei der zuständigen Behörde gemeldet bzw. bewilligt werden. Das hängt von der Größe und dem Adressatenkreis ab, etwa wenn die Einladung per Facebook an eine unübersichtlich große Gruppe geht. Neben Bestimmungen des Veranstaltungssicherheitsgesetzes sind etwa Regelungen des Feuerpolizei- und des Jugendschutzgesetzes zu beachten. Wird für ein privates Fest ein Lokal gemietet, muss die Veranstaltung in der Regel nicht gemeldet werden: Die Raucherregeln gelten aber.

Wird bei öffentlichen Feiern, mit denen ein Erwerbszweck verfolgt wird, Musik gespielt, sind dafür in der Regel Gebühren nach dem Urheberrecht zu entrichten.

Ein Tipp für alle Anlässe: Um Probleme zu vermeiden, kann es helfen, mit den Nachbarn zu reden, bevor das Sommerfest steigt.

Autorin
Elisabeth Prechtl
Redakteurin Wirtschaft
Elisabeth Prechtl

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1  Kommentar
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hanspeter57 (51 Kommentare)
am 02.08.2019 23:12

Ja, So gelingt das Sommerfest. und es ist fantastischer, wenn Sie einen eigenen Garten haben, damit Sie nicht alles an einen öffentlichen Ort bringen müssen, an dem Grillen erlaubt ist. Dieser Ort hat spezielle Fleischsammlung nur für den Grill https://www.kimbino.at/merkur-markt/

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