Wien-Attentat: Ein Jahr Haft für Kontaktmann
WIEN. Bei "Dschihadisten-Treffen" soll 26-Jähriger auch dem späteren Attentäter begegnet sein
Ein Kontaktmann des Attentäters von Wien, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Menschen erschossen und 23 weitere zum Teil schwer verletzt hat, ist am Montag am Landesgericht für Strafsachen wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu einem Jahr Haft, davon drei Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Schuldspruch erging zu einem einzigen Anklagepunkt, von sämtlichen anderen inkriminierten Fakten wurde der 26-Jährige freigesprochen.
Der Schuldspruch bezog sich auf ein Foto, das der Angeklagte 2015 an 24 Personen, mit denen er in einer Chat-Gruppe war, weitergeleitet hatte. Es zeigte eine tschetschenische Flagge mit dem Symbol der radikalislamistischen Terror-Miliz Islamischer Staat (IS). Dafür erhielt der bisher Unbescholtene die vom Gesetz vorgegebene Mindeststrafe, von der ihm der Großteil bedingt nachgesehen wurde.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Da die U-Haft auf die Strafe angerechnet wurde, kam der 26-Jährige unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß.
Der Mann hatte sich zu sämtlichen Anklagepunkten "nicht schuldig" bekannt. Er sei "ein ganz normaler Moslem", mit Terror habe er nichts am Hut. Zum von der Polizei erschossenen Attentäter meinte er: "Ich hab ihn nicht sehr gut gekannt. Er hat nicht sehr viel geredet." Die Staatsanwältin räumte ein, dass es zwar keine Hinweise auf eine direkte Beteiligung des 26-jährigen Tschetschenen "an diesem feigen, hinterhältigen Anschlag" gebe. Im Zuge der Ermittlungen zum Attentat sei man aber auf den Tschetschenen "aufmerksam geworden". Bei einschlägigen Treffen in einer Wohnung in St. Pölten sei zweimal auch der spätere Attentäter anwesend gewesen.
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