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Führerscheinloser Autolenker überholte Polizeistreife mit 200 km/h - Flucht scheiterte

Von nachrichten.at/apa, 27. April 2021, 08:41 Uhr
Die Polizisten der Zivilstreife nahmen dem im Tennengau wohnenden Bosnier die Autoschlüssel ab. (Symbolbild) Bild: sid

WALS. Mit geschätzten 200 Stundenkilometern hat am Montagnachmittag ein 36-Jähriger auf der Tauernautobahn A10 in Salzburg eine Zivilstreife der Polizei überholt. Anschließend wollte er flüchten. Doch das scheiterte.

Die Beamten nahmen nach dem Überholvorgang die Verfolgung des Wagens auf. Doch obwohl sich ihre eigene Tachonadel bereits knapp der 200er-Marke näherte, vergrößerte sich der Abstand zum anderen Fahrzeug weiter. Schließlich konnten sie das Auto dennoch überholen und zur Nachfahrt zwecks Kontrolle auffordern, berichtete die Polizei.

Plötzlich zweigte der 36-Jährige aber bei einer Ausfahrt ab und verließ die Autobahn. Doch das nützte ihm nichts: Denn nur eine "unbedeutend kurze Zeit später" (so heißt es im Polizeibericht) hielt in Wals eine Streife das gesuchte Fahrzeug an. Bei der Überprüfung gab der Mann zunächst einen falschen Namen an. Schließlich stellte sich heraus, dass er keinen Führerschein hat und deshalb unerkannt verschwinden wollte. Die Polizisten nahmen dem im Tennengau wohnenden Bosnier die Autoschlüssel ab. Er wird bei der BH angezeigt.

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11  Kommentare
11  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
( Kommentare)
am 27.04.2021 09:22

Zivilstreife, Geschwindigkeit geschätzt? Haben die keine geeichten Geräte?
Mir war gar nicht bewusst, dass man ohne Führerschein überhaupt so schnell fahren kann!

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Paganini (741 Kommentare)
am 27.04.2021 09:18

Schön dass wir solche Individuen in Österreich haben. Die linke Schickeria findet ihn sicher mega geil und cool!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.331 Kommentare)
am 27.04.2021 10:03

Und die "Rechten" plärren wohl lieber: "Freie Fahrt für freie Bürger..."

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Paganini (741 Kommentare)
am 27.04.2021 10:26

Zwischen freie Fahrt und kriminellen Rasen ist wohl ein Unterschied! Kapiert?

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Bergretter (2.323 Kommentare)
am 27.04.2021 09:11

Na der wird doch wohl einen Zweitschlüssel haben. Das Auto gehört konfisziert, nicht der Schlüssel.

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Hans1958 (3.166 Kommentare)
am 27.04.2021 08:57

Warum nur den Autoschlüssel......in solchen Fällen sollte das Auto konfisziert und versteigert werden....

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glingo (4.977 Kommentare)
am 27.04.2021 12:04

Da haben sie zu 100% Recht!!

Versteigern würde ich die Teuren Autos nicht (>70000) die würden sie ja nur selber zurückkaufen
die gehören vor den Augen der Besitzer verschrottet

nur da würde es viele Firmen Chef´s treffen das will unser Bundesregierung nicht!

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supercat (5.327 Kommentare)
am 27.04.2021 12:07

vermutlich handelt es sich um Leasingautos

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 29.04.2021 18:51

Leasingauto, anderer Eigentümer. ...das Beschlagnahmegesetz muss so aussehen. dass jeder Fahrzeugeigentümer dafür verantwortlich ist, sich von der Vertrauenswürdigkeit des Benützers zu überzeugen. Leasingunternehmen, Firmenschefs, "Freunde" sollen eben im Zweifelsfall Sicherstellungen verlangen. ...Dieses Fahrzeug im Leasing schon ab € 99,- ist doch ein Hohn. Damit zieht man dieses Publikum an.

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RobertReason (3.014 Kommentare)
am 27.04.2021 08:52

Armutszeugnis für Österreich, für die Politik, welche die Polizei im Stich läßt um hier einzugreifen.

Und wie immer müssen 100e sterben, schwer verletzt sein.

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Betroffener127 (3.704 Kommentare)
am 28.04.2021 14:11

Genau so läuft es ab.
Und mehr noch, im worst case bei einem Unfall unter Drogen oder Alkohol und einem getöteten Opfer gibts noch Auflagen und bedingte Strafen. Der (Erst-)Täter setzt in der Regel keinen Fuss in die geöffnete Gefängnistür.
Und das, obwohl der gesunde Menschenverstand einen Unfall eben in kauf genommen hat.
Bei fahruntüchtigen Senioren ist es meist kein inkauf-nehmen, sondern sie sind sich ihrer Fahruntüchtigkeit oft gar nicht bewusst.
Und auch da passiert im schlimmsten Fall so gut wie gar nichts, wie man im Fall des 92jährigen, der ein 4jähriges Mädchen am Gehsteig tötete, sowie jenen, der 2x (!) einen auf dem Boden Liegenden überfuhr. Ein „Du du du“ vom Richter, und das wars dann, obwohl absolute Fahruntüchtigkeit attestiert wurde.

Das sollte sich schleunigst ändern .

Raser, Handyspieler, Alko-und Drogenlenker sowie erwiesenermaßen fahruntüchtige Senioren (und andere Personen) sollte schön langsam ein rauerer Wind ins Gesicht blasen.

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