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"Haftuntauglicher" Pensionist will nun neues Verfahren

Von Hannes Fehringer, 05. April 2019, 04:06 Uhr
Gerichtsaal
(Symbolbild) Bild: (Volker Weihbold)

STEYR. Jener Rentner, der seine Frau im Jahr 2016 mit Stromkabel zu töten versucht hat, ist weiter auf freiem Fuß.

Das Vertrauen der Justiz in die Redlichkeit des Mannes scheint unbegrenzt. Der 76-jährige Pensionist aus dem Bezirk Steyr-Land hat – wie berichtet – zwar versucht, seine Ehefrau mit einem eigens auf zwei Stecker umgebauten Stromkabel umzubringen, und dafür auch rechtskräftig bei einem Geschworenenprozess am Landesgericht Steyr elf Jahre Gefängnis ausgefasst. Das hindert ihn aber nicht daran, sich weiterhin, wie jeder andere Staatsbürger auch, auf freiem Fuß zu bewegen.

Schon zur Hauptverhandlung war der 76-Jährige nicht, wie sonst bei Bluttaten und folgenschwerer Gewalttätigkeit üblich, in Handschellen vorgeführt worden, sondern kam und ging als freier Mann. Bei den Verhören machte er einen gefassten Eindruck und ließ auch keine Anzeichen von Gebrechlichkeit erkennen. An Gerichtspräsident Erich Dietachmair als Statist führte er in der Strafverhandlung vor, wie er seiner Frau mit dem doppelpoligen Stromkabel nachgestellt hatte. Den Hergang des Stromstoßes, der dann das Ehepaar durch das ganze Badezimmer geschleudert hatte, beschrieb der Mann als "tragischen Unfall". Die Geschworenen schenkten ihm wenig Glauben und verurteilten ihn wegen versuchten Mordes zu elf Jahren Gefängnis.

Nach dem Urteilsspruch ging der Oberösterreicher so, wie er gekommen war – als freier Mann, wieder heim, nachdem sein Verteidiger sofort Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt hatte. Das Gericht hatte bei dem Mann, der zwischenzeitlich seine Mitgliedschaft im Steyrer Lions-Club ruhend gestellt hat, keine Fluchtgefahr gesehen und auch nicht die Gefahr, dass er seiner Frau nochmals etwas antun könnte, ihn also nicht als gefährlich eingestuft. Der Fall ging in die nächste Instanz, bis auch das Oberlandesgericht Linz die elf Jahre Haft bestätigt hat. Danach hätte der 76-Jährige nach Jahreswechsel seine Haft antreten sollen.

Er beantragte, seinen Gesundheitszustand überprüfen zu lassen – also ob er überhaupt den Strafvollzug aushalte. "Ein jeder zur Haft Verpflichtete kann vorbringen, dass er die Haftbedingungen gesundheitlich nicht aushält", sagt der Pressesprecher des Landesgerichtes Steyr, Wolf-Dieter Graf. Derzeit sei ein medizinisches Gutachten in Arbeit, das das Gericht in Auftrag gegeben hat. Unterdessen sieht sich der Pensionist als Opfer eines Fehlurteils: Er hat – auf freiem Fuß – über seinen Rechtsanwalt ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt.

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Autor
Hannes Fehringer
Lokalredakteur Steyr
Hannes Fehringer
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