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Mordanschläge mit Stromkabel: Elf Jahre Haft für Pensionisten, der seiner Frau Brandwunde zufügte

Von Von Hannes Fehringer, 22. November 2017, 13:21 Uhr
Robert M. wurde wegen zweifachen versuchten Mordes zu elf Jahren Gefängnis verurteilt - nicht rechtskräftig. Bild: foto: Josef Moser

STEYR. Die Geschworenen beim Strafprozess am Landesgericht Steyr glaubten die Unfallversion des 75-jährigen Mannes nicht, der seine Ehefrau zwei Mal mit einem selbstgebastelten Stromkabel mit zwei Steckern attackiert haben soll. Nach der Verurteilung zu elf Jahren Gefängnis wegen versuchten Mordes, bleibt der Rentner auf freiem Fuß.

„Ich möchte mein Leben im Kreis meiner Familie beenden und nicht im Gefängnis“, flehte der 75-jährige Pensionist Robert M. nach dem Plädoyer seines Verteidigers Oliver Plöckinger die Geschworenen an und hielt ihnen Fotografien aus dem Familienalbum vor die Gesichter. Sieben Stunden später, kurz nach 22 Uhr, nahm der Mann mit steinerner Miene zur Kenntnis, dass ihn die Jury genau dorthin in die Haftanstalt schickte. Die Geschworenen befanden mit klarer Mehrheit Robert M. schuldig, zwei Mal versucht zu haben, seine Ehefrau Irene M. mit einem selbstgebastelten Stromkabel mit jeweils einem Stecker an jedem Ende zu töten. Die Vorsitzende des Richtersenats Christina Forstner verkündete dann die Haftstrafe von elf Jahren am unteren Ende des Strafrahmens, der von zehn bis 20 Jahren bzw. lebenslänglich reicht. Als Milderungsgrund galt der bis dahin tadellose Lebenswandel des Mitgliedes im Lions-Club und des Segelclubs in Steyr.

Der Strafprozess, dessen Urteil am Dienstag erst am späten Abend erging, beschäftigte Geschworene, Zuseher und Gutachter im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Steyr zwei Tage lang.  Robert M., einem pensionierten Chef einer Planungsfirma, legte Staatsanwalt Hans-Jörg Rausch zur Last, dass er am 26. Jänner 2016 das erste Mal versucht habe, seine Frau umzubringen. Der Mann hatte seine Gattin Irene M. zärtlich mit einer Hand am Rücken gestreichelt, als diese beim Zähneputzen vor dem Waschbecken im Badezimmer stand, und sie dann mit der anderen Hand mit dem Stromkabel elektrisiert. Der Stromschlag schleuderte beide Ehepartner durch das Zimmer. Robert M. beteuerte, dass er gestolpert sei, als er an das Kabel ein Radio anschließen hätte wollen. Der Gerichtsmediziner stellte fest, dass die Frau eine Brandwunde davongetragen hatte, die nicht nur aus einer „flüchtigen Berührung“ stammen hätte können. 

Schon als Robert M. die Handlung in der Verhandlung am Rücken von Gerichtspräsidenten Erich Dietachmair nachstellen musste, glaubten die Geschworenen die Unfallversion nicht. Auch Staatsanwalt Rausch fand es höchst befremdlich, dass jemand seinen Ehepartner mit der einen Hand den Rücken massiert und in der anderen ein lebensgefährliches Stromkabel hält. Außerdem ist das „Manderl-Manderl“-Kabel, wie es im Prozess genannt wurde, völlig untauglich ein Radio anzuschließen. Nicht überzeugen konnte die Jury auch die Verteidigung, die einen zweiten Vorfall am 2. Februar 2016 überhaupt bestritten hat. Damals soll sich Robert M. mit dem Stromkabel, das er dieses Mal mit einer isolierten Rohrzange gehalten habe,  im Wohnzimmer seiner Frau von hinten genähert haben. Die Frau sagte aber aus, dass sie den Angriff erkannt habe und sich bei einem Kampf um ihr Leben befreien und das Kabel aus der Steckdose treten können. Dann habe sie sich in die Waschküche eingesperrt und mit dem Handy ihren Sohn angerufen, der die Polizei alarmiert hätte. 

Angezeigt hat die Frau diese mutmaßlichen Mordanschläge aber nicht. Erst nach einer anonymen Anzeige hatte die Polizei im Frühjahr des vergangenen Jahres mit Ermittlungen in dem Haushalt in Dietach begonnen.

Robert M.s Verteidiger Oliver Plöckinger legte unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde ein, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig ist. Staatsanwalt Rausch stellte sofort den Antrag, Robert M. wieder in U-Haft zu nehmen, der nach seiner zwischenzeitigen Enthaftung als freier Mann zu dem Prozess gekommen war. Richterin Christina Forster teilte aber nicht die Einschätzung des Anklägers, dass Fluchtgefahr bestünde, und wies den U-Haftantrag ab. Robert M. bleibt auf freiem Fuß, seiner Frau, mit der er noch immer verheiratet ist, darf er sich aber laut einem Richterspruch nicht nähern.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung der Richterin Beschwerde ein, darüber muss nun wieder das OLG entscheiden, teilte die Behörde der APA am Mittwoch mit. Die Ankläger wollen erreichen, dass der Mann bis zur Rechtsgültigkeit des Urteiles in Untersuchungshaft muss. Sein Anwalt hatte gegen den Spruch bereits Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung angekündigt.

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12  Kommentare
12  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
pepone (60.622 Kommentare)
am 22.11.2017 13:50

im Artikel :

Robert M.s Verteidiger Oliver Plöckinger legte unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde ein, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig ist. Staatsanwalt Rausch stellte sofort den Antrag, Robert M. wieder in U-Haft zu nehmen, der nach seiner zwischenzeitigen Enthaftung als freier Mann zu dem Prozess gekommen war. Richterin Christina Forster teilte aber nicht die Einschätzung des Anklägers, dass Fluchtgefahr bestünde, und wies den U-Haftantrag ab. Robert M. bleibt auf freiem Fuß, seiner Frau, mit der er noch immer verheiratet ist, darf er sich aber laut einem Richterspruch nicht nähern.

UNGLAUBLICH !!! was für eine blamable Justiz traurig
in Österreich dürfen VERURTEILTEN wegen versuchten Mord auf FREIEM Fuß herumlaufen !
Was sind das für Anwälte die sowas verlangen ???

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JosefBroz (4.525 Kommentare)
am 22.11.2017 16:51

Werter Poster pepone,
die Fluchtgefahr ist meiner Meinung nach wenig relevant - so ein alter Mann kann nirgendshin dauerhaft flüchten. Anders verhält es sich mit der Tatbegehungsgefahr. Es geht um Mord und um gefallene Hemmschwellen.

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Gugelbua (31.978 Kommentare)
am 22.11.2017 17:28

unsere Juxtiz gleicht einem Handel im Bazar

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anschinsan (1.359 Kommentare)
am 22.11.2017 13:49

na, wenn da was passiert jetzt, dass der typ seiner frau was antut z.b. dann möchte ich nicht in der haut der Richterin stecken.

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mynachrichten1 (15.443 Kommentare)
am 22.11.2017 15:07

die sind ja eh abgebrüht und handeln eher nach Paragraphen, die halt vielfach alles andere als mit den Lebensrealitäten zusammenpassen.

so schnell wird der seiner Frau nichts tun, und wenn schon dann kommt er nicht mehr frei, außer er hat wieder ein Gutachten vorzuweisen.

In Linz hat ja ein älterer Arzt vor Jahren einen Unfall auf einer Kreuzung verursacht und dabei unglücklicherweise eine ältere Frau getötet. Daraufhin hat er Fahrerflucht gegangen und ist in die Werktsätte gefahren um das Auto herrichten zu lassen.

Das Gutachten hat dann bestätigt das er nicht Schuld war und überdosierte Medikamente hat er auch nicht genommen.

Hier war das Gutachten ganz schön viel wert.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 22.11.2017 11:40

bsoffene Mörder am Steuer kriegen bedingt.... traurig

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pepone (60.622 Kommentare)
am 22.11.2017 13:54

mitreden

in Deutschland bekam ein Asylanten wegen Sexuelle Belästigung 3,5 Jahren Haft ! ( er hatte zweimal versucht die Brust einer Radfahrerin zu streicheln wovon ihm das nur einmal gelungen war )

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BlackJack1978 (96 Kommentare)
am 22.11.2017 09:40

Warum steht im Titel "Mord"?
Es ist doch gar niemand getötet worden.
Ich war lange Abonnent dieser Zeitung. Aber als sich das Niveau immer mehr der Krone annäherte habe ich die Reißleine gezogen. Mittlerweile gründelt das Blatt ja schon fast im Milieu von "Heute" herum.
Inhalt, Grammatik und Rechtschreibung werden immer furchtbarer.

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aeck (2.060 Kommentare)
am 22.11.2017 10:15

Im Artikel steht "Mordanschlag" bzw. "versuchter Mord", nicht "Mord".

Bin auch kein besonderer Fan der Zeitung, aber lesen sollte man schon können.

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sigwart.floegel (323 Kommentare)
am 22.11.2017 11:56

Mord mit Stromkabel: Elf Jahre Haft



STEYR. Die Geschworenen beim Strafprozess am Landesgericht Steyr glaubten die Unfallversion des 75-jährigen Mannes nicht, der seine Ehefrau zwei Mal mit einem selbstgebastelten Stromkabel mit zwei Steckern attackiert haben soll. Nach der Verurteilung zu elf Jahren Gefängnis wegen versuchten Mordes, bleibt der Rentner auf freiem Fuß.
wer kann nun nicht lesen?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 21.11.2017 23:44

11 Jahre. Also sozusagen lebenslänglich.

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JosefBroz (4.525 Kommentare)
am 22.11.2017 17:01

Werter Poster Alleswisser,
nein. Denn "lebenslänglich" kennt keine Haftreduktion, die 11 Jahre dagegen können nach gewisser Zeit herabgesetzt werden.
Die Ehefrau würde es allerdings nicht danken, und hoffentlich bekommt sie Schadenersatz auch für evtl. zukünftige psychische Folgeschäden.

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