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Gewilderte Luchse: Langer Weg zur Entschädigung

Von Hannes Fehringer, 30. Juni 2016, 00:04 Uhr
Gewilderte Luchse: Langer Weg zur Entschädigung
Luchse im Nationalpark Kalkalpen: Illegale Abschüsse beschädigten Wiederansiedlung der Raubkatzen schwer. Bild: (Nationalpark)

STEYR, MOLLN. Gestern wurde ein weiterer Jäger, der einen Kuder schoss, verurteilt. Auf Schadenersatz wartet Nationalpark noch.

Gestern wurde der Linzer Waidmann Harald W. (65) nicht nur als Wildschütz mit einer Geldstrafe von 11.160 Euro belegt, er muss nach dem Urteil von Richter Wolf-Dieter Graf dem Nationalpark Kalkalpen als Privatbeteiligtem auch den illegal erlegten Luchs ersetzen - nachrichten.at berichtete. Das Männchen, der Kuder, wurde mit 12.101 Euro Schadenswert beziffert. Das hatten wir schon auf Euro und Cent: Im November wurde Harald W.s Ehefrau Ingrid W. wegen des gleichen Deliktes verurteilt – die Waidfrau behauptete, ein Rascheln im Gebüsch bemerkt und dann beim Abschuss einen Luchs mit einem Fuchs verwechselt zu haben. Die Kripo fand den Schädel und den Balg der Raubkatze in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators. Ingrid W. wurde in erster Instanz neben einer bedingten Haftstrafe ebenfalls verpflichtet, dem Nationalpark Kalkalpen 12.101 Euro Wiedergutmachung zu leisten.

Nichts wurde daraus: Die Jägerin berief beim Oberlandesgericht und bekam dort vorerst Recht mit ihrem Einspruch. Die Juristen spalteten Haare über der Frage, in wessen Eigentum der illegal abgeschossene Luchs stehe. "Das Ergebnis war, dass der Luchs in diesem Sinn auch dem Nationalpark nicht gehört, insbesondere wenn er dessen Grenzen verlässt", sagt Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer. Die Auseinandersetzung mit den Wildschützen geht auf dem Zivilrechtsweg unterdessen weiter. Der Nationalpark lässt nicht locker, doch noch finanzielle Entschädigung von den Tätern zu bekommen.

WWF schloss sich an

Die gestern im Strafprozess gegen den Ehegatten Harald W. zugesprochen bekommenen 12.101 Euro kann der Nationalpark freilich auch noch nicht fix verbuchen. Der Linzer Jäger, der nicht einsehen will, dass die "Luchse seine Rehe fressen", einen Abschuss seinerseits aber bestritten hat, kündigte ebenfalls prompt Berufung an. Das Oberlandesgericht wird sich damit befassen müssen, ob es den Anspruch des Nationalparks aufrechterhält.

"Ohne Bestandsstützung ist das Luchsprojekt in höchster Gefahr", sagt Mayrhofer. Zur Ranzzeit der Katzen soll im nächsten Frühjahr wieder ein Luchs im Ausland eingefangen und in die Wildnis der Kalkalpen ausgeflogen werden. Die Umsiedlung des Wildtieres kostet die besagten 12.101 Euro, die der Nationalpark Kalkalpen penibel aufgelistet hat.

Als Geschädigter hat sich gestern auch der World Wildlife Fund for Nature (WWF) dem Strafprozess gegen Harald W. angeschlossen. Die illegale Dezimierung der Luchse – derzeit gibt es kein erwachsenes Männchen mehr in den Wäldern – ist für Josef Unterweger, Rechtsanwalt des WWF, mehr als bloß ein ideeller Schaden für die Umweltorganisation: "Wir haben in die Begleitung des Luchsprojektes auch materiell viel investiert." Die illegalen Abschüsse durch Trophäenjäger hätten einen Großteil der Öffentlichkeitsarbeit als auch der wissenschaftlichen Begleitung des Projektes zunichte gemacht. Beim Prozess machte der WWF 1000 Euro geltend. Das Gericht wies den Betrag wegen ausstehender Unterlagen ab.

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5  Kommentare
5  Kommentare
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fritzicat (2.724 Kommentare)
am 02.07.2016 12:03

In der Gegend um Molln, Großraming, Reichraming etc. wissen die Jäger sehr wohl, wer die Luchsabknaller sind, sie schweigen, weil sie ihre Arbeitsplätze nicht verlieren wollen.

In der Broschüre "Fürsten der Wildnis - Thronfolger Franz Ferdinand in den Kalkalpen" steht:

Im Reichraminger Hintergebirge taten sich die Wilderer etwas schwerer, denn fast alle waren in irgendeiner Form von der Herrschaft Lamberg abhängig.

Und vom wem sind heute die "Waidmandl" abhängig ......... dreimal darf geraten werden !

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 30.06.2016 14:49

Handelt es sich bei Harald W. um Harald Wolfensteiner? Die Schadenersatzforderungen können für Herrn W........... noch kostspielig werden, denn das Zivilgericht ist an das Strafgericht gebunden. Wohl bekomm`s!

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fritzicat (2.724 Kommentare)
am 30.06.2016 13:22

Grauslich ist, dass der Landesjagdverband offenbar im Keller hockt und sich wie die 3 Affen gebärdet ......... nix hören, nix sehen, nichts sagen.......... als Devise ausgibt und daher in der Bevölkerung jegliches Ansehen verloren hat.

Wie ich der "Deutsche Jagdzeitung" laufend entnehme, würde man in Deutschland mit solchen Frevlern nicht lange fackeln, aber in Österreich sind reiche Jagdpächter, die meist von öffentlichen Aufträgen gut leben, besonders geschützt.

Und die r.k.Kirche als Verpächter der Jagd von W. schaut gelassen zu, Geld stinkt nicht, egal von wem es kommt.

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fritzicat (2.724 Kommentare)
am 30.06.2016 09:57

Ein FPÖler wie dieser W. darf in OÖ nicht verurteilt werden, er steht über dem Gesetz.
Der für den Nationalpark zuständiger Politiker ist der FPÖler Haimbuchner, das trifft sich doch gut, oder ?

Pühringer hat sich leider der FPÖ komplett ausgeliefert, sodass auch von ihm keine Statement zu erwarten ist.

So läufts momentan in OÖ. BRAVO

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amha (11.322 Kommentare)
am 30.06.2016 13:28

Wieso schreibst du "dieser W"? Luchsteiner hat ja keinen Wolf gewildert. grinsen

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