Luchs abgeschossen: Zwei Geldstrafen für Jäger
STEYR. Ein 65-jähriger Jäger ist am Mittwoch im Landesgericht Steyr wegen des Abschusses eines Luchses aus dem Nationalpark Kalkalpen zu 11.160 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Zudem muss er dem Schutzgebiet 12.101 Euro ersetzen. Ein Tierpräparator und ein Fleischhauer wurden u.a. wegen Falschaussage zu 4.320 bzw. 2.160 Euro verurteilt. Die Sprüche sind nicht rechtskräftig.
Der Nationalpark betreibt ein Wiederansiedlungsprogramm für Luchse und vermisst seit Längerem sämtliche Männchen. Von Anfang an stand der Verdacht illegaler Abschüsse im Raum. Nachdem das Landeskriminalamt ein Tier in der Tiefkühltruhe eines Präparators gefunden hatte, geriet der 65-Jährige ins Visier der Ermittler. Dann gestand aber überraschend seine Frau, das Tier geschossen zu haben. Sie wurde bereits rechtskräftig dafür verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass mehr Tiere erlegt wurden. Ankläger Wilfried Kondert räumte ein, dass man zwar keinen zweiten Kadaver gefunden habe, allerdings war der in der Tiefkühltruhe verwahrte Balg in einen Sack mit der Aufschrift "13. Mai 2012" verpackt. Zu diesem Datum war der von der Frau geschossene - als "B7" identifizierte - Luchs noch nicht auf der Welt. In dem Sack könnte also ursprünglich ein weiteres Tier, eventuell der ebenfalls verschwundene "Klaus", gewesen sein, so der Verdacht.
Ex-Geliebte als Zeugin der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die Zeugenaussage einer Ex-Geliebten des 65-Jährigen, der er detailliert von dem Abschuss erzählt und ihr entsprechende Handyfotos gezeigt haben soll. Sie blieb im Prozess bei dieser Behauptung. Der Angeklagte will nur theoretisch darüber gesprochen haben. Ein weiterer Zeuge berichtete von Gerüchten, dass zudem "jemand aus dem Landesschulrat und ein Politiker" weitere Luchse geschossen haben sollen, das ließ sich aber nicht näher verifizieren.
Der Prozess zeichnete sich wie bereits jener gegen die Frau des 65-Jährigen durch zahlreiche Erinnerungslücken bei Zeugen aus. Der Tierpräparator, den das Ehepaar mit dem Ausstopfen beauftragt hatte, und ein Zeuge aus dem ersten Prozess waren deshalb wegen Falschaussage und Begünstigung angeklagt, der Präparator zudem wegen Verstoßes gegen das Artenhandelsgesetz.
Der Präparator soll zunächst ausgesagt haben, dass ihm der 65-Jährige den Luchs gebracht habe. Später änderte er seine Aussage und behauptete, dessen Frau sei es gewesen. Das falsche Datum auf der Verpackung erklärte er als Irrtum. Der Fleischhauer soll einem Tierarzt erzählt haben, dass er zwei Luchse in einer Tiefkühltruhe gesehen habe. Der Tierarzt meldete das dem Nationalpark. Der Fleischhauer wollte am Mittwoch aber nur von zwei Luchsen in freier Wildbahn gesprochen haben, der Tierarzt konnte sich nicht mehr erinnern und will etwas durcheinandergebracht haben.
Staatsanwalt forderte drei Schuldsprüche
Der Staatsanwalt ortete ein "gewisses Netzwerk" und forderte drei Schuldsprüche. Man sei bei Gericht "einiges gewohnt", sagte Richter Wolf-Dieter Graf. "Aber was in diesem Verfahren gelogen und nicht die Wahrheit gesagt wurde, ist herauszustreichen." Er hält die Aussage des Veterinärs für "eine Lüge", während sich die Angaben der Ex-Geliebten bisher im Nachhinein immer als wahr erwiesen hätten.
Er verurteilte den 65-Jährigen zu 11.160 Euro Geldstrafe und 12.101 Euro Schadenersatz. Der Präparator fasste 4.320 Euro aus, der Fleischhauer 2.160 Euro. Der WWF, der sich dem Verfahren angeschlossen hatte, wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Alle Angeklagten kündigten volle Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Sprüche sind damit nicht rechtskräftig.
Ich sehe EINE Geldstrafe für den Jäger, warum schreibt die Zeitung von zwei?
ich würde mir von seiten des Gerichts/der Behörde mal ansehen ob die Herrschaften W. außer den Jagdwaffen (Kat. C) ev. auch Schußwaffen der Kat. B besitzt. Für diese ist nämlich eine Waffenbesitzkarte notwendig und diese kann bei mangelnder Verläßlichkeit entzogen werden! D.h. diese feinen Herrschaften müßten dann ggf. ihre Waffen der Kat. B abgeben!
Bzw. stünde ev. sogar ein komplettes Waffenverbot im Raum.
Wer bei der ersten Verhandlung die Wolfsteinerin gesehen hat, wie sie mit kleinen , tapsenden Schritten zum Angeklagtenbankerl torkelte, wird sich fragen, warum diese "Dame" noch eine Jagdkarte oder gar einen Führerschein hat.
Die Verhandlung selbst würde ich in "Kleines Bezirksgericht" einordnen, es wurde gelogen dass sich die Balken bogen und der Richter hat das nicht hinterfragt.
Offenbar ist ihm seine Karriere wichtiger als Justitia, auf die er einen Eid ablegte.
Es gilt natürlich die UV
Ein weiterer Zeuge berichtete von Gerüchten, dass zudem "jemand aus dem Landesschulrat und ein Politiker" weitere Luchse geschossen haben sollen, das ließ sich aber nicht näher verifizieren.
-----------------------
Die Untersuchungen der ortsansässigen Polizei kamen schnell ins Stocken, als ruchbar wurde, wer der Abknaller aus dem Landesschulrat sei, ebenfalls wollte man es sich mit dem "Poliddiga" nicht verscherzen.
Es gilt natürlich die UV
Fassen wir zusammen:
W. ein ehemals führendes Mitglied in der Wirtschaftskammer für die FPÖ, wie seine Gattin, die bereits verurteilt wurde, FPÖ-Mitglied seit Jahrzehnten.
Der Verantwortliche für den Nationalpark Haimbuchner, Jäger und ebenfalls von dieser Fraktion.
Zuständig fürs Verkehrsrecht: Steinkellner, ebenfalls ein Parteifreund.
Und die amtshandelnden Polizisten sowie Richter und Staatsanwalt:
Natürlich alle komplett neutral, wie es sich für Beamte gehört.
Was finden Menschen am ABSCHIESSEN" so toll.
Wie kann man nur ein Lebewesen aus reinem vergnügen töten. Egal ob Politiker, Firmenchef oder Bauer ist.
Ja ich esse kaum noch Fleisch hin und wieder alle 2 - 3 Monate
Meinen Glückwunsch zum reduzierten Fleischgenuss.
wenn ich diverse Kommentare lese, denk ich mir:
was würde die Zenzi sagen,
wenn ich das jetzt schreibe was ich mir denke.
Die würden sich einen Buckel lachen und anschließend auf die Jagd gehen ... ))
Weil hier die Frage aufgetaucht ist, was hat dieser "Superjäger" und seine Parteizugehörigkeit mit der Politik zu tun.
Sehr viel, da ja sein Landesparteiobmann für Nationalparkangelegenheiten zuständig ist.
Der Richter stellte fest, dass bei einer Verhandlung noch nie so viel gelogen wurde, wie bei dieser!
Das ist mir kein Wunder, sind doch die Beschuldeten alles Jäger. Kennt wer einen Jäger, welcher die Wahrheit sagt? Es fehlt nur noch, dass der Richter auch Jäger wäre.
Der FPÖler hat doch im Rausch einen Verteilerkasten umgefahren, als er zur Jagd fahren wollte. Natürlich hat die Polizei nichts festgestellt, auch nicht untersucht, ob die mitgeführte Waffe geladen war oder nicht !
Angeblich wurde beide W. mit dem Entzug der Jagdkarte bestraft, aber da dies Sache der Behörden ist, wird ein H. schon dafür gesorgt haben, dass seine Parteifreunde ungeschoren bleiben.
Aber es gibt immer noch genügend Figuren, die diese Effler-Partie wählen.
P.S.: Warum wurden die untersuchenden Polizisten nicht bei Gericht vorgeladen ?
Mutzikatzerl... wenn man schon groß das Katzenmäulchen aufreißt... dann sollte man dies mit aller Konsequenz machen.
Und nicht so halbseidern wie Sie.
Zuständig für Verkehrsrechtssachen ist (so ein Pech) Landesrat Steinkellner wiederum ein Parteifreund.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
jeder lux, denn man in öst. ansiedeln will, wird abgeschossen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Lux_(Einheit)
https://de.wikipedia.org/wiki/Eurasischer_Luchs
Schmeißt ihn jetzt der hc aus der Partei raus?
Oder wird ihm weiter die Stange gehalten?
;)
Ich kann mir gerade nicht erklären was seine Parteiangehörigkeit mit diesem Vorfall zu tun hat.
Durch seine Parteizugehörigkeit lebte er wie in einer geschützte Werkstätte, wo man sich über alles, was einem nicht ins Weltbild passte, hinwegsetzen konnte. Alle, einschließlich seiner Frau, wurden für die Sache manipuliert. Lügen wurde zum System. Er glaubte wirklich, keiner könne ihm was anhaben.
Schon wieder ein Mitglied der Partei der "Anständigen und Tüchtigen" Super das sind die richtigen Vorbilder über alle anderen schimpfen und selbst straffällig werden.
Du vergisst das dieser liuebenswerte Mensch scheinbar ein Ewig-Gestriger ist.
Wenns Kopfweh haben, dann nehmans was dagenen.
Ansonsten weiß ich nicht in welcher Sekte euch so etwas eingetrichtert wird. Dieser Vorfall hat zu 1000 % nicht mit einer Partei zu tun. Egal ober es ein Blauer Trottel ein Grüner und von mir aus ein gepunkteter ist, so was darf einfach nicht passieren fertig.
Und ihr dürft euch bald mal untersuchen lassen, denn in allem etwas Politisches zu sehen ist schon sehr nahe an einem Zwang und der ist bekanntlich psychisch aber vl noch heilbar. Viel Glück dabei
Ganz einfache Hacklerin
1000 % gibt es nur in der Baumschule.
führst jetzt bereits Selbstgespräche?
Würde mich nicht wundern. Er wird sich schon noch zuhören.
Vielleicht versteht er sich gut...
Oder vl. vergessen den Nick zu wechseln ma was es ned
Beide Luchsteiners sollten in Haft genommen werden, bis sie all ihre Komplizen verpfiffen haben. Was hier abgeht, ist ja an Abgehobenheit nicht mehr zu übertreffen; die lachen doch bei einer Flasche Champagner alle aus.
Schenkt ihm die Geldstrafe und entzieht ihm die Jagdberechtigung für 5 Jahre.
Am besten die Berechtigung komplett entziehen.
Wenn er mit 65 nicht weiß was richtig und was falsch ist dann kann er sich mit 70 erst recht nicht mehr daran erinnern
Na mit 70 kann man auf eine natürliche Erledigung des Problems hoffen. Natürlich sind die Augen gemeint.
Aber zusammenfassend gesagt man soll mit so einen Alter keine Geliebte mehr haben ,diese stellen oft Ansprüche die man altersbedingt nicht mehr erfüllen kann.
Es soll schon umgekehrte Fälle gegeben haben.
Aha, wieder ein Thema dass interessiert?..
So manche Jagd kostet mehr! Dafür hat er was zum erzählen am Stammtisch!