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Steinbach setzte sich vor Gericht gegen die Republik Österreich durch

Von Edmund Brandner, 07. November 2020, 00:04 Uhr
Steinbach setzte sich vor Gericht gegen die Republik Österreich durch
Im August 2013 löschte die freiwillige Feuerwehr in Steinbach einen brennenden Wald der Bundesforste. Bild: APA

STEINBACH AM ATTERSEE, HALLSTATT. Forstministerium muss die Löschkosten für einen Waldbrand im Jahr 2013 übernehmen.

Sieben Jahre lang ließ das Land- und Forstwirtschaftsministerium Steinbach am Attersee hängen. Doch jetzt setzte sich die 870-Einwohner-Gemeinde vor dem Obersten Gerichtshof durch: Das Ministerium muss die Kosten übernehmen, die im August 2013 beim Löschen eines Waldbrandes am Mahdlgupf den Feuerwehren entstanden sind.

Laut Waldbrandgesetz hätte der Bund den örtlichen Einsatzkräften die 114.000 Euro rückerstatten müssen (Immerhin war es ein Wald der Österreichischen Bundesforste, der gelöscht wurde). Doch das Ministerium sah die Gemeinde in der Pflicht und weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Es akzeptierte weder ein entsprechendes Urteil des Bezirksgerichts Vöcklabruck noch des Landesgerichts. Die Gemeinde Steinbach, die finanzielle Verantwortung für ihre Feuerwehr trägt, musste durch alle Instanzen gehen, um den Bund dazu zu bringen, seine Schulden zu begleichen. Jetzt gab der Oberste Gerichtshof in Wien den Steinbachern recht.

Bürgermeisterin Nicole Eder (ÖVP) ist nach sieben Jahren Rechtsstreit erleichtert. Hätte die Gemeinde den Prozess verloren, wäre die Feuerwehr auf den Löschkosten und Steinbach zusätzlich auf den Rechtsanwaltskosten sitzen geblieben. "Wir haben aber nie daran gezweifelt, dass wir im Recht sind", so Eder. "Für mich ist dieses Urteil auch eine Anerkennung des Ehrenamts und der Leistung der Feuerwehr. Deren Mitglieder opfern ja ihre Freizeit für uns alle. Sie riskieren bei Einsätzen ihre Gesundheit."

Urteil auch für Hallstatt wichtig

Der Rechtskonflikt gilt als Präzedenzfall und war auch deshalb so umkämpft. Der Bund betrachtet das Urteil nun als Richtschnur bei künftigen Fällen, die ähnlich gelagert sind. Erleichtert ist über den Prozessausgang deshalb auch Hallstatts Bürgermeister Alexander Scheutz (SPÖ). Auch er kämpft seit einem Waldbrand im Jahr 2018 mit dem Ministerium um die Rückerstattung der Löschkosten. In seinem Fall geht es um 179.000 Euro. Der Fall ist noch am Bezirksgericht Bad Ischl anhängig und wurde unterbrochen. "Wir einigten uns mit dem Ministerium auf ein Aussetzen des Verfahrens, bis der Steinbacher Rechtskonflikt geklärt ist", sagt Scheutz, der sich in der Sache eng mit Bürgermeisterin Eder abstimmte. "Ich gehe davon aus, dass nun auch wir die Rückerstattung endlich bekommen."

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Autor
Edmund Brandner
Lokalredakteur Salzkammergut
Edmund Brandner

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5  Kommentare
5  Kommentare
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weisse_schokolade_ (221 Kommentare)
am 07.11.2020 09:50

Irgendwie erschreckend, dass es überhaupt erst so weit kommen musste ... (dass die Kostenübernahme vor Gericht erstritten werden musste)

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Gelesen (719 Kommentare)
am 07.11.2020 08:36

Welche Kosten sind in der Zeit aufgelaufen? Die Bundesforste benehmen sich wie Besitzer, ich dachte der Wald gehört dem Staat also uns. Wenn dieses Urteil nicht gesprochen wurden wäre kann man das nächste mal den Wald brennen lassen oder warten bis die Verantwortlichen selber löschen.

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supercat (5.327 Kommentare)
am 07.11.2020 13:25

uns gehört es nicht - wir sind nur das "Steuern zahlende Volk"

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Siebenschlaefer (1.094 Kommentare)
am 07.11.2020 07:04

Was sind wir doch für eine Bananenrepublik 🤦‍♂️

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susisorgenvoll (16.665 Kommentare)
am 07.11.2020 03:50

Warum wurden oder werden solche Causae von Waldbränden überhaupt an Bezirksgerichten verhandelt? Nach meinem Kenntnisstand werden dort nur Fälle bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro verhandelt. Weiß das jemand?

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