Pflegegeld: "Dauerbrenner" für die Arbeiterkammer
LINZ. AK zog Bilanz: Knapp 118 Millionen Euro konnten für Mitglieder im Jahr 2019 erkämpft werden.
Noch betrafen die meisten der 325.339 Anfragen im vergangenen Jahr das Arbeitsrecht. Wie jener Fall eines Handelsangestellten, der von seinem Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt wurde. Weil er die Funktion als gewerblicher Geschäftsführer, mit der er zusätzlich betraut worden war, ohne nur einen Euro zu bekommen, zurücklegen wollte.
Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich nahm sich dem Fall an und forderte alle ausstehenden Ansprüche ein – erfolgreich. Insgesamt erkämpfte die AK im vergangenen Jahr knapp 118 Millionen Euro für ihre Mitglieder. 18 Millionen mehr als im Jahr 2018. Zahlen, die AK-Präsident Johann Kalliauer und Franz Molterer, stellvertretender Direktor der Arbeiterkammer, gestern in Linz präsentierten.
Während die Zahl der Anfragen im Arbeitsrecht zwar bestimmend waren, im Vorjahr aber dennoch um mehr als sechs Prozent zurückgingen, stiegen die Anfragen in sozialrechtlichen Belangen deutlich an. Um mehr als 17 Prozent.
Korrektur bei Gutachten
Besonders das Thema Pflegegeld sei laut AK-Präsident Johann Kalliauer zum "Dauerbrenner" geworden. 1100 Anfragen gab es alleine zu diesem Thema im Vorjahr. Weil sie falsch eingestuft wurden und damit finanzielle Sorgen einher gehen, seien viele Menschen verzweifelt. "Es ist leider sehr oft ein gerichtliches Gutachten notwendig, um die Erstgutachten zu korrigieren", sagt Kalliauer. Die Gerichtssachverständigen würden oft zu einem "völlig anderen" Ergebnis kommen.
Großer Beratungsbedarf ergab sich auch durch die beschlossene Regelung, wonach Arbeitnehmer nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit ohne Abzüge in Pension gehen können. Mehr als elf Anrufe pro Tag gingen zwischen Ende September und Ende Dezember 2019 zu diesem Thema ein.
Weit weg vom Ziel sei man laut Molterer noch bei "Informationen zu Beitragsnachzahlungen". Muss der Arbeitgeber Beiträge nachzahlen, bekomme das der Arbeitnehmer "meistens überhaupt nicht mit" und könne deswegen auch nicht seine Ansprüche geltend machen. Die Verletzung des Arbeitsrechts sei laut Kalliauer immer noch "ein Kavaliersdelikt". (geg)
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wir können allesamt froh sein, dass wir die Arbeiterkammer haben!
Türkis-Blau wollte die ja abschaffen - zum Glück nicht gelungen.
Naja, vielleicht hätte das dann zu den Gesetzen / Bestimmungen / Verordnungen gehört, die von der Experten-Regierung rückgängig gemacht worden sind, oder von der jetzigen rückgängig gemacht werden müssen.
Allerdings - im Fall GKK wurde das Kind ja abaereits mit dem Bade ausgeschüttet, aber das ist wieder ein anderer "Einzelfall", der einem Großteil der Österreicher auf den Kpf gefallen ist - dank der Türkis-Blauen Regierung.
Ich bin jedenfalls froh, dass es die AK gibt - bei uns läuft gerade ein Pflegegeld-EInspruch punkto meiner Mutter. Und die AK vertritt uns in dem Fall.
Danke.