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Lebenslange Haft für Wullowitzer Doppelmord

06. Juni 2020, 00:04 Uhr
Lebenslange Haft für Wullowitzer Doppelmord
Der Angeklagte kündigte an, er werde gegen das Urteil berufen und Nichtigkeitsbeschwerde einbringen. (Kerschi) Bild: FOTOKERSCHI.AT / BAYER

LINZ. Der afghanische Flüchtling Jamal A. (33) wurde am Freitag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

"Trotz Milderungsgründen gibt es keine andere Strafe als die Höchststrafe für so eine brutale Vorgehensweise", begründete der vorsitzende Richter Clemens Hödlmoser das Urteil des Geschworenensenats: lebenslange Haft für Jamal A. (33), der in Wullowitz seinen Asylbetreuer (32) mit zwei Messerstichen und auf der Flucht einen Landwirt (63) mit fünf Stichen ermordet haben soll, um dessen Auto zu rauben. Der Verteidiger meldete volle Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Attacke auf den Betreuer sei ein "überraschender Angriff aus nichtigem Anlass" gewesen, erschwerend komme noch hinzu, dass der Mord und der Raubmord "kaltblütig" mit einem Messer verübt worden seien, sagte der Richter. Das Gericht sprach den Familien der Opfer Ansprüche auf Trauerschmerzensgeld und Begräbniskostenersatz zwischen 5000 und 10.000 Euro zu.

Nur etwas mehr als eine Stunde brauchten die Geschworenen für ihre Beratung, um einstimmig zu entscheiden, dass der Asylwerber beider Morde schuldig sei. Am frühen Nachmittag standen die Schlussplädoyers auf dem Programm. Der Angeklagte, der das letzte Wort hatte, bat um eine "zweite Chance" und damit um einen Freispruch – obwohl er die beiden Bluttaten zugegeben hatte.

Das ging sogar seinem Verteidiger zu weit: Sein Mandant sei geständig und bisher unbescholten, daher solle über ihn eine zeitlich begrenzte Haftstrafe von zehn bis 20 Jahren verhängt werden. Die Staatsanwältin sagte, sie habe noch nie einen "Mord von derartiger Brutalität" verhandelt, und forderte eine lebenslange Haftstrafe.

Am Vormittag kam die Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner zu Wort, die ein Gutachten über das Seelenleben von Jamal A. erstellt hatte. Ihr Fazit: Der 33-Jährige war zurechnungsfähig, als er die Bluttaten beging. Der Mann leide an einem "religiösen Wahn", halte sich für einen "Auserwählten Gottes", der mit "absolutem Wissen ausgestattet" sei, so die Gutachterin. Allerdings: "Seine Geisteskrankheit steht nicht in Bezug zum Delikt, was eher selten ist." Triebfeder für die Bluttaten sei vielmehr sein Jähzorn gewesen. Kastner habe Jamal A. "als Mann mit zwei Gesichtern kennengelernt". Im Alltag höflich, kooperativ, ein "gesunder Mensch". Doch sobald sich der Afghane "benachteiligt, gekränkt oder herabgesetzt" fühle, gerate er in Rage.

So wie am 14. Oktober 2019, als der 33-Jährige seinem Flüchtlingsbetreuer ein Klappmesser zwei Mal in die Brust gerammt haben soll. Das Opfer hatte Jamal A. zuvor gemaßregelt, weil sich dieser eigenmächtig zu einem Dienst im Altstoffsammelzentrum eingeteilt hatte – nachdem er sich dort monatelang nicht hatte blicken lassen.

Die Rolle als "Bittsteller"

A. stamme aus relativ wohlhabenden Verhältnissen in Afghanistan. Nach der Liebesheirat gegen den Willen der Familie flohen er und seine Frau nach Österreich. "Mit seiner Situation als Bittsteller ist er nur schwer zurechtgekommen", sagte die Gutachterin.

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