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Joggerin in Naarn von Hund getötet: Ermittlungen gegen Halterin (37)

Von nachrichten.at/apa, 03. Oktober 2023, 15:00 Uhr
Im Naarner Ortsteil Sebern ereignete sich das tragische Unglück. Bild: OÖN/lebe

PERG. Einen Tag nachdem eine Joggerin in Naarn (Bezirk Perg) von einem American Staffordshire Terrier tot gebissen worden war, hat am Dienstag die Polizei die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen die 37-jährige Hundehalterin fortgesetzt.

Die Frau konnte noch nicht zum Vorfall befragt werden, da sie beim Versuch, das Tier von der 60-Jährigen wegzuzerren, selbst verletzt und ins Linzer Uniklinikum eingeliefert wurde.

Derzeit haben die Erhebungen der Polizei zum Tathergang folgendes ergeben: Die 37-Jährige war Montag gegen 9.15 Uhr mit dem Hund an der Leine auf einem Güterweg unterwegs. Zur selben Zeit joggte die 60-Jährige vorbei. Plötzlich griff der American Staffordshire die Frau an, die Hundebesitzerin konnte das Tier nicht mehr bändigen. Das Opfer erlitt "multiple Bissverletzungen", so die Polizei. Der herbeigerufene Notarzt stellte nur noch den Tod fest. Da die Verstorbene weder ein Handy noch Dokumente bei sich hatte, konnte die Identität erst im Laufe des Montags zweifelsfrei geklärt werden.

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Die Tierhalterin erlitt bei ihren Rettungsversuchen Verletzungen und kam ins Krankenhaus. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft (BH) Perg sowie der Amtstierarzt wurden über den tödlichen Vorfall informiert und der betreffende Hund wurde wegen Gefahr im Verzug in Absprache mit drei Tierärzten eingeschläfert. Laut Polizei dürfte die Hundehalterin den American Staffordshire an der Leine geführt haben, das Tier trug aber wohl keinen Maulkorb. Die Ermittlungen dazu laufen noch, da die verletzte Hundehalterin noch nicht befragt werden konnte. Die Staatsanwaltschaft Linz hat die Obduktion der verstorbenen Frau angeordnet.

OÖN TV: Hundepsychologin Ulrike Griessl über den tödlichen Angriff

Die Hundebesitzerin und ihre Lebensgefährtin züchten offenbar American Staffordshire. Bürgermeister Martin Gaisberger (ÖVP) weiß davon, dass an der Wohnadresse des Paares fünf erwachsene Tiere leben und aktuell ein Wurf Junge. Beschwerden von Anrainern habe es bei ihm keine gegeben, meinte er zur APA. Auch behördlich liege nichts vor. Die Tiere seien ordnungsgemäß gemeldet, hieß es bei der BH. Vor wenigen Jahren waren die Frauen in das Haus mit Garten gezogen, sie haben auch ein Kleinkind. Mehr könne er zu der Jungfamilie nicht sagen, da sie eher zurückgezogen lebe. Am Dienstag hat die Gemeinde Naarn - zuständig für Hundehaltung - eine Maulkorbpflicht für die noch verbliebenen Hunde erlassen, die Tiere müssen den Beißschutz auch im Garten tragen. Außerdem müsse auch der Gartenzaun verstärkt werden. Weiters sei es wichtig, dass auch die Sicherheit des im Hause lebenden Kleinkindes gewährleistet werden kann.

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In Oberösterreich gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von bestimmten Hunderassen. Jeder, der sich einen Hund zulegen möchte, muss lediglich vorher einen sechsstündigen Sachkunde-Kurs absolvieren. In jenen Bundesländern, in denen das Gesetz sogenannte Listenhunde definiert, steht der American Staffordshire Terrier auf jener Liste. Dies bedeutet, für die Haltung dieser Rassen gelten eigene Voraussetzungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren.

Der Fachbereich Freizeitsicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat für Oberösterreich strenge Regeln, wie es sie "in Wien oder auch in Niederösterreich und Vorarlberg gibt", eingefordert. Heuer seien in Oberösterreich bereits zahlreiche Menschen von Hunden gebissen worden, darunter auch kleine Kinder. Konkret werden in der Presseaussendung sieben Vorfälle mit schweren Verletzungen aufgelistet. Der Verzicht von strengen Reglen für sogenannte Listenhunde im Zuge der Änderung des Hundehaltegesetzes vor zwei Jahren in Oberösterreich sei eine "fatale Fehleinschätzung", die laut KFV korrigiert werden müsse.

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Als Vorbild wird Wien genannt, wo jene Listenhunde im öffentlichen Raum nicht nur an die Leine müssen, sondern auch ein Beißkorb tragen müssen. Zudem müssen die Besitzer einen Hundeführschein ablegen und diesen bereits nach zwei Jahren auffrischen. Ferner gilt für Halter von Listenhunden ein Alkohollimit von 0,5 Promille.

Video: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

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