Jäger sollte schießen - Bauer „beutelte“ mit Traktor Hochsitz
BRAUNAU/RIED. Landwirt kam nach zehntägiger Haft wieder auf freien Fuß, er muss jedoch in Therapie
Auch wenn sich wieder alles halbwegs eingerenkt hat und im Prozess versöhnliche Töne angeschlagen wurden, glaubt der betroffene Waidmann nicht, dass er sich künftig wieder in die Nähe seines Reviers im Bezirk Braunau wagen wird. Der Schock, den er erlitten hat, ist immer noch nicht überwunden.
Am Ende des Verfahrens im Rieder Landesgericht, bei dem der Jäger als Zeuge aussagen musste, sagte er fast warnend: „Ich fürchte, dass wieder etwas passieren wird!“
Übers Kreuz geraten
Ende September waren der Waidmann und ein Landwirt übers Kreuz geraten. Der Bauer wollte anscheinend nicht, dass der auf einen Hochstand sitzende Jäger zum Schuss kommt, weil angeblich schon einmal „etwas in seiner Nähe eingeschlagen“ hatte. Er herrschte den Waidmann an, den Hochsitz zu verlassen und herunterzukommen, andernfalls er – sinngemäß – mit der Gabel, die auf seinem Traktor aufgepflanzt sei, „nachhelfen“ würde.
Was der Landwirt, der früher selbst Jäger war, gegen den jedoch laut Gericht ein Waffenverbot besteht, dann auch tatsächlich tat. Zumindest touchierte er das hölzerne Bauwerk leicht. Obendrein drohte er, dass er anschließend über den Jäger „drüberfahren“ werde.
Als der erschrockene Waidmann abstieg, knöpfte ihn sich der Bauer trotzdem vor und verletzte ihn leicht im Brustbereich. Damit handelte sich der Peiniger seine Festnahme und einen zehntägigen Gefängnisaufenthalt ein.
Das Gericht legte dem Landwirt auch zur Last, dass er eine Wildkamera und eine neue Aluleiter, die auf den Hochsitz führte, abgebaut hatte. Beides wurde bei ihm von der Polizei gefunden und sichergestellt.
Gefängnistore öffneten sich
Nach der Urteilsverkündung durch Richter Rudolf Aschauer, vor dem sich der von einem Justizwachebeamten begleitete Angeklagte wegen des Vergehens der Nötigung verantworten musste, enthaftete ihn der Vorsitzende und setzte den Bauern wieder auf freien Fuß.
Psychiatrische Behandlung
Zuvor verhängte Aschauer gegen den Beschuldigten jedoch sechs Monate bedingte Haft. Der Richter blieb damit im untersten Bereich. Das Delikt sieht einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren vor. Allerdings erteilte der Vorsitzende die Weisung, das sich der Beschuldigte in psychiatrische Behandlung begeben muss, und stellte dem Landwirt zudem einen Bewährungshelfer zur Seite. Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtsaal beim Jäger, alle Zweifel räumte er aber offenbar nicht aus. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Jäger haben die narren Freiheit so ist es spreche aus eigener Erfahrung !
wär mir da vielleicht a Schuss losgangen
Jagtgebiet, hob i khert.
Derfn de leicht eh olles.
gesorgt, das der Jagastand unbrauchbar wird.
Steht ja eh auf seinem Grund.
Innviertler Bluat is koa Nudlsuppn!!
Innviertler Blut ist keine Nudel-Suppe!!! hahaha!!
dem Herrn Hofer ein "s"
"...der auf eineN Hochstend sitzende..." ist so schlimmes Prohaskadeutsch, dass mir dazu nur eines einfällt: lies was g'scheits
war der Jäger beherrschter als der Bauer, sonst hätte er am Ende noch von der Schusswaffe Gebrauch gemacht.
Auf dieser Welt laufen geschätzt 10% Verrückte, 10% Wahnsinnige und 70% Deppen rum.
Zum Glück dreht sich die Erde von selbst...
Das sind doch erst 88%, was ist mit den restlichen 27% ?
und psychotherapie schadet KEINEM !
resumé: jagavolk des ....
und psychotherapie schadet KEINEM !
resumé: jagavolk des ....
Unter sich
das Mitleid hält sich in Grenzen!!!!
Sie werden doch keine plumben Vorurteile gegenüber Menschen die sie nicht kennen haben, oder ??
wurde, für manchen osteuropäischen eu-bürger, der in österreich straffällig wird, wird nur eine anzeige auf freiem fuss verhängt...
Sex Monate bedingt, das ist eine Einladung Straftaten zu begehen, wenn er ihm wenigstens eine Geldstrafe verpasst hätte,...
auch der Bauer hat sich an die Gesetzte zu halten. Bei mir hätte der mehr Schmalz ausgefasst. Da kommen ja einige Delikte zusammen. Und gegen Gewalttäter bin ich überhaupt allergisch. Ausserdem ist doch auffällig - war früher Jäger - hat Waffenverbot ... Dürfte eine problematische Persönlichkeit sein.
Hoffentlich nutzt die angeordnete Behandlung was, hoffentlich.... Ich bin übrigens weder Jäger, noch ein Anhänger davon.
des schießwütige Volk, glaubn, sie san was Besseres.
Ihre Privilegien konnten sie sich bis jetzt ja erhalten.
In unserer Gemeinde besteht ein sehr gutes Verhältnis von den Jägern mit den Grundeigentümern.Den der eine ist vom anderen abhängig!Und viele Bauern sind ja auch Jäger!
"Was der Landwirt, der früher selbst Jäger war, gegen den jedoch laut Gericht ein Waffenverbot besteht, dann auch tatsächlich tat."
die allermeisten jaga sind ja auch bauern ...
es ist wie überall, offene deckel gibt`s auf allen seiten!