Fahrt ins Ausland: Das gilt es zu beachten
LINZ. Nach Kroatien-Reise bleibt Quarantänepflicht.
Für die als Urlaubsziele beliebten Nachbarländer Italien und Kroatien gelten bei Ein- und Rückreise, wie berichtet, unterschiedliche Regeln.
Bei der Einreise nach Italien benötigt man einen negativen PCR- oder Antigentest (nicht älter als 48 Stunden). Wer vor dem 24. Mai nach Italien fährt, muss eine Selbstdeklaration ausfüllen und mitnehmen (Download: oeamtc.at/urlaubsservice). Wer nach dem 24. Mai nach Italien reist, muss sich vor der Reise auf app.euplf.eu registrieren. Ausnahmen von der Testpflicht für genesene oder geimpfte Personen gibt es bis dato nicht, auch Kinder über zwei Jahre benötigen einen Test.
Bei Reisen nach Kroatien ist die Wiedereinreise nach Österreich heikel: Hier gilt bei der Rückkehr nach wie vor Quarantänepflicht – es sei denn, man ist geimpft oder genesen. Getestete Personen, die aus Kroatien kommen, müssen eine zehntägige Quarantäne antreten und können sich am fünften Tag freitesten. Die Durchreise durch Slowenien ist erlaubt, wenn diese maximal zwölf Stunden dauert.
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Warum erwähnt man nur, dass eine Durchreise durch Slowenien erlaubt sei, wenn man doch in diesem Land auch Urlaub machen könnte, sofern man bei der Einreise einen gültigen PCR-Test dabei hat.
Die Überschrift sollte eher "was sie bei der Reise nach Italien beachten müssen" heißen. Hier dreht es sich rein um Italien. Weitere Länder sind in der unnützen Ruprik OÖN Plus zu finden vermute ich.
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