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Einigung zwischen Jägern und Grundbesitzern beim neuen Jagdgesetz

Von Karoline Ploberger, 26. September 2023, 12:08 Uhr
Ausblick auf das neue Jagdgesetz 2024
Ausblick auf das neue Jagdgesetz 2024 Bild: volker weihbold

OBERÖSTERREICH. Nach 60 Jahren soll mit Beginn des neuen Jagdjahres 2024 ein neues Jagdgesetz gelten. Klare Fütterungsverbote von Rot- und Rehwild, Neuregelungen der Abschussplanerstellung und Vorgehen gegen Wildkriminalität sind darin verankert.

Etwa eineinhalb Jahre voller teils emotionaler Diskussionen und Verhandlungen zwischen Jägerschaft, Grundeigentümer-Vertretung und Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes Oberösterreich sind zu Ende: Nach fast 60 Jahren Gültigkeit wurde das oberösterreichische Jagdgesetz nun überarbeitet. Nach der Begutachtung soll das Jagdgesetz in der ersten Landtagssitzung im Jahr 2024 beschlossen werden. "Damit gilt das Gesetz jedenfalls noch vor Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April", sagt Agrar- und Jagd-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (VP). 

Bei den Überarbeitungen standen vor allem drei Ziele im Vordergrund der mehr als 20 Verhandlungsrunden: Die Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaftskammer als Vertreterin der Grundeigentümer und der Jägerschaft zu fördern, eine Deregulierung und somit weniger Verwaltungsaufwand sowie ein strenges und hartes Vorgehen gegen Wildtierkriminalität. 

Neuregelung beim Abschussplan

Vor allem die Abschussplanverordnung soll im neuen Gesetz überarbeitet werden, um bei Verbissschäden schneller reagieren zu können: Sollte ein Jagdgebiet bei der jährlichen Begutachtung durch Behörde, Jägerschaft und Grundeigentümer eine schlechtere Beurteilung als 1,3 erhalten, so wird der Abschuss für das kommende Jagdjahr erhöht. Zudem werde es künftig mehr Vergleichsflächen in den Revieren geben, die als eingezäunte Flächen deutlich den Verbiss an den sogenannten Weiserflächen anzeigen sollen. Dass es eine klare Regelung beim Abschuss geben muss, um die Verbissprozente in den heimischen Wäldern zu reduzieren, darüber sind sich Jägerschaft und Landwirtschaftskammer einig.

Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner
Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner Bild: VOLKER WEIHBOLD

"Da kann man nicht auf Freiwilligkeit pochen, deshalb haben wir uns für die Beurteilung 1,3 als Richtwert entschieden. Grundsätzlich sind davon etwa ein Viertel der Jagdgebiete in Oberösterreich betroffen", sagt Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner. "Wir brauchen einen Wald, in dem sich die Tanne und das typische Laubholz ohne Flächenschutz etablieren können. Das muss das Ziel der Abschussplanverordnung sein", sagt Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger als Vertreter für Grundbesitzer.

Änderung bei Rehwild-Fütterung

Für das Rotwild gibt es bereits im derzeit noch gültigen Jagdgesetz ein Verbot der Wildfütterung im Zeitraum von 16. Mai bis 15. Oktober. Genau dieser Zeitraum soll nun auch für Rehwildbestände gelten. Mit der Fütterung darf somit frühestens am 16. Oktober begonnen werden, während der Notzeit sind die Jäger zur Fütterung verpflichtet. Somit werde die Fütterung den unterschiedlichen Lebensräumen vom Dachstein bis ins Mühlviertel gerecht. "Wenn es keine Notzeit gibt, können Grundeigentümer die Errichtung einer Fütterung künftig auch verweigern", sagt Waldenberger. Das Wichtigste sei laut Landesjägermeister Sieghartsleitner, mit den Fütterungen den Wald als Lebensraum zu entlasten. Handelt es sich um revierübergreifende Bestände - was meist beim Rotwild der Fall ist - so müsse man die Fütterung auf die jeweiligen Reviere abstimmen. 

Gegen Wildtierkriminalität

Nachdem in den vergangenen Wochen und Monaten vermehrt Fälle von Wildtierkriminalität aufgetreten sind, wird nun ein umfassender Katalog an Strafbestimmungen für das neue Jagdgesetz verfasst. Die Mindeststrafe bei Verletzung der Schonzeit von geschützten Arten liegt bei 2000 Euro, bei schweren Delikten kann das Strafmaß bis zu 20.000 Euro betragen. Zudem wurde eine Mindestentzugsdauer der Jagdkarte auf fünf Jahre festgelegt, die Karte muss sofort nach Zustellung des Entzugsbescheids abgegeben werden.

Sollte Wild in eine geschützte Kulturfläche eingedrungen sein und dort Schäden verursacht haben, ist es möglich, dieses unabhängig von der Schonzeit zu erlegen, um weitere Schäden zu vermeiden. Nachtsichtgeräte bei der Bejagung von Schwarzwild wurde mit 11. März 2020 vom Land Oberösterreich erlaubt und sollte nur bis 31. Dezember 2023 möglich sein. Nun wird diese zeitliche Befristung  im neuen Jagdgesetz wegfallen, der Einsatz der Nachtzielhilfen ist auch weiterhin erlaubt. 

Weniger Aufwand für Behörden

Zur Stärkung des Grundeigentums soll es für die Jagdgenossenschaften (die Gesamtheit der Grundbesitzer) keinen Verpachtungszwang mehr geben. Sollte bei der Jagdverpachtung kein Übereinkommen erzielt werden, könnte vom Gemeindejagdvorstand ein eigener Jagdverwalter bestellt werden. Landwirtschaftkammer-Präsident Franz Waldenberger gehe jedoch davon aus, "dass das auch in Zukunft eher das Ausnahmefall bleiben wird. Damit kann aber die Verhandlungsposition der Grundeigentümer wesentlich gestärkt werden." 

Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger
Landwirtschaftskammerpräsident Franz Waldenberger Bild: OÖN/Christoph Kempter

Um auch den Verwaltungsaufwand von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde zu reduzieren, soll ein Musterjagdpachtvertrag erstellt werden. Der Entwurf dafür soll in Zusammenarbeit der Landesregierung, der Landwirtschaftskammer und dem Landesjagdverband ausgearbeitet werden. Eine Vorprüfung durch Bezirksverwaltungsbehörden wäre dadurch nicht mehr erforderlich, "es sei denn, man weicht vom Muster ab. Aber ansonsten kann man hier den Arbeitsaufwand um ca. 95 Prozent reduzieren", sagt Langer-Weninger.

Auch ein Verbot der Jagdausübung im Alter unter 18 Jahren ohne Begleitung soll im neuen Jagdgesetz verankert werden. Bisher war es möglich, dass auch jene Schüler, die im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung bereits die Jagdprüfung absolviert haben, mit Ausnahme auf die Jagd gehen konnten. 

Herausforderungen durch Klimawandel

Laut Langer-Weninger sei eine Überarbeitung des Gesetzes längst überfällig gewesen. "Regelungen sind veraltet, Verfahren unnötig langwierig, Deregulierungen erforderlich. Eine Generalüberholung im Sinne einer Neuerlassung ist damit unumgänglich." Vor allem die Herausforderungen, die unter anderem der Klimawandel, Schäden durch Borkenkäfer oder Sturmschäden in den Wäldern verursacht haben, hätten ebenfalls dazu beigetragen. "Die heutigen Aufforstungsflächen sind wesentlich sensibler als der 'alte' Baumbestand der 2000er Jahre", sagte die Agrar-Landesrätin. 

Agrar- und Jagdlandesrätin Michaela Langer-Weninger
Agrar- und Jagdlandesrätin Michaela Langer-Weninger Bild: VOLKER WEIHBOLD

Insgesamt knapp neun Millionen Euro wurden in den vergangenen zwei Jahren in den Aufbau und die Pflege des Waldes investiert, 2,5 Millionen Jungbäume - darunter Douglasien, Buchen, Eichen, Lärchen, Fichten und Tannen - wurden in Oberösterreich gesetzt. "Denn nicht nur das Wild muss reguliert werden. Es muss Verhaltensregeln im Wald geben, damit Touristengruppen nicht durch Aufforstungsflächen ziehen und dabei Jungbäume niedertrampeln", sagt die Landesrätin und verweist auf die Initiative "in unserer Natur".

Reaktion der Grünen

Wie wichtig und überfällig die Überarbeitung des Jagdgesetzes ist, betonten am Nachmittag auch Oberösterreichs Grüne und kündigten zugleich an, den Entwurf genauestens zu prüfen. Positiv sei auf den ersten Blick zu vermerken, dass explizite Strafen für die Wildtierkriminalität vorgesehen sind, teilte Naturschutzsprecher Rudi Hemetsberger in einer Aussendung mit.

"Ebenso, dass mit der genauen Festlegung von Notzeiten bei der Fütterung eine langjährige Grüne Forderung umgesetzt wird. Leider wird an der begrenzten Fütterungspflicht festgehalten. Das sehen wir ebenso als Versäumnis wie den Umstand, dass kein definitiver Ausstieg aus der Bleimunition festgelegt wurde. Über beides wird noch zu reden sein."  Vor allem die Verpflichtung der Wildtierfütterung wäre von Seiten der Grünen dringend nötig, denn diese würde teils exzessiv betrieben, sagte Hemetsberger. "Daher gilt es nicht nur, die Fütterungspflicht komplett einzustellen, sondern auch auf die Jägerschaft bewusstseinsbildend einzuwirken." 

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Autorin
Karoline Ploberger
Redakteurin Oberösterreich
Karoline Ploberger
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21  Kommentare
21  Kommentare
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Federspiel (3.510 Kommentare)
am 27.09.2023 13:59

"Die Mindeststrafe bei Verletzung der Schonzeit von geschützten Arten liegt bei 2000 Euro"

Eine m. M. nach etwas missverständliche Formulierung, aber egal.

Die Grünen sind so putzig. Weg mit dem Blei bei der Munition.
Die sollten besser mal Weisheit, und nicht den Löffel fr....!

Stichworte: ungeeignete Waffen für Bleifreimunition, hauptsächlich bei alten, aber top gepflegten Flinten, Wirkung auf das Wild (Teilmantel vs bleifrei), Hinterlandgefährdung bei bleifreier Munition wesentlich größer, usw.

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Zaungast_17 (26.411 Kommentare)
am 27.09.2023 12:28

über Verbiss wird diskutiert - über die Beunruhigung des Wildes durch Freizeitsport aller Art quer durch die Wälder nicht ... ebenso weinig wie die Berücksichtung der Fallzahlen durch Wolf und Luchs!

Man merkt wohl was wirklich zählt ....

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evaluator (88 Kommentare)
am 27.09.2023 10:38

Einfach genial - ein Bundesland mit einem neuen Jagdgesetz in Österreich - bei 9 Bundesländern - jedem sein individuelles Recht! Wie krank ist dieses Land wirklich? Bürokratie ohne Grenzen auf Kosten der Kreaturen ob Jagbar oder (noch) nicht.

Und nicht zu vergessen: Nachtsichtgeräte und Militärausrüstung für alle!

Sowie alles Bleifrei wenn möglich wenn es nach den Grünen bei der Kreatur geht, nur beim Jäger als Mensch selbst ist es keineswegs wichtig denn da gibt`s noch Amalgamfüllungen mit Quecksilber im Zahnbereich, bis dato als Standard!

Willkommen Österreich - Jeder Gebietskörperschaft ihr eigenes Recht!

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dobisam (915 Kommentare)
am 27.09.2023 14:32

Wenn Sie die Verfassung genauer durchlesen, werden Sie feststellen, dass Österreich eigentlich ein Bund von gleichberechtigten Ländern ist und diese Länder auch eigene Gesetze machen dürfen. Was auch notwendig ist, da die Gegebenheiten je nach Bundesland verschieden sind.

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kpader (11.506 Kommentare)
am 27.09.2023 06:54

Mit diesen Änderungen kann man leben.
Passt so.

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azways (5.848 Kommentare)
am 26.09.2023 20:14

Gilt für die Jäger:innen eigentlich auch schon 0,00 Promille bei einem Schusswaffengerauch ?

Nein - warum nicht ?

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Gugelbua (31.993 Kommentare)
am 26.09.2023 16:37

ich meine die Freizeit Hobby Lobby richtets sich schon😉

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il-capone (10.422 Kommentare)
am 26.09.2023 14:03

Wenn die Begutachter die gleichen Nieten sind wie bisher, dann hats kein neues Gesetz gegeben.
Und wenns den Wolf so flott abschießen wollen, muss das bei den Mischwaldmördern erst recht gehen.
Fehlt gerade noch, dass der Kulturzaun für die Reh jetzt 2m hoch sein muss.
Wenns beim Wolf schon nicht geht, dann beim Schalenwild erst recht nicht.
Letzteres um mind 80% dauerhaft reduzieren, dann könnt der Umbau gelingen.

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Feinschmeckerhas (900 Kommentare)
am 26.09.2023 14:00

Warum brauchen wir noch mal 4 Monate zum Beschluss durch die LR ??

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2020Hallo (4.329 Kommentare)
am 26.09.2023 15:29

Dienstreisen, Orden verleihen…….? Muss auch wer machen! 🙈🙈🤣😂🤣👎👎👎

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Alfred_E_Neumann (7.264 Kommentare)
am 27.09.2023 09:55

Begutachtungsfristen.

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reinmar (400 Kommentare)
am 26.09.2023 13:35

Wenn das genau so ein Mist ist, wie das neue Fischereigesetz, was ja zu befürchten ist, da ja nur Lobbyismus für die betuchte Jägerschaft betrieben wird, dann viel Glück für die Natur.

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higgs (1.258 Kommentare)
am 26.09.2023 13:33

wo findet man den entwurf?

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Alfred_E_Neumann (7.264 Kommentare)
am 26.09.2023 13:22

Jagdgesetz.

Der Name assoziiert leider, dass es nur um den Abschuss geht.
Vielleicht sollte man auch den Namen anpassen.

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2good4U (17.799 Kommentare)
am 26.09.2023 12:53

Jaja, die "Wildtierkriminalität" ist ein echtes Problem.
Bei uns hat mal ein Reh unsere Heidelbeeren "gestohlen".

Wurde aber nie erwischt, trotz genauer Beschreibung...

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il-capone (10.422 Kommentare)
am 26.09.2023 14:05

Das kleine Federvieh musst schon mit Gaze fernhalten. De Goass werd sie kaum anrühren.

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2020Hallo (4.329 Kommentare)
am 26.09.2023 15:31

Etwa a Reh mit Flügerl? 🤣😂🤣 🙈 Des is was anderes……..

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Zaungast_17 (26.411 Kommentare)
am 27.09.2023 12:34

da Fuchs frisst de Beedln a (-;

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angerba (1.608 Kommentare)
am 26.09.2023 12:47

Hört sich ganz gut an. Noch besser wäre aber ein einheitliches Bundesjagdgesetz zur Verwaltungsvereinfachung. Aber das würde ja den Kantönligeist (in 🇦🇹 Föderalismus genannt) hinterfragen!

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2020Hallo (4.329 Kommentare)
am 26.09.2023 12:19

Agrar- und Jagdlandesrätin Michaela Langer-Weninger WEM hat die was verliehen als schon etwas bekannt war ?

Politiker haben wir............... 🙈🙈👎👎

Einigung zwischen Jägerschaft und Grundbesitzern - gilt das auch für SCHÜRZENJÄGER ? 🤣😂🤣👎👎

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dobisam (915 Kommentare)
am 26.09.2023 12:33

Bei Schürzenjägern heißt das Grundbesitzerin!

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