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Ehemann Hals aufgeschlitzt? Freispruch wegen versuchten Mordes

Von Thomas Streif, 04. Mai 2023, 19:15 Uhr
Prozess im Schwurgerichtssaal in Ried

RIED/SANKT FLORIAN. Wegen des versuchten Mordes musste sich am Donnerstag eine 32-jährige Frau aus dem Bezirk Schärding verantworten. Am vierten Tag wurde am Abend ein Urteil gesprochen. Die Geschworenen sprachen die Angeklagte wegen des Verbrechens des versuchen Mordes mit sechs zu zwei Stimmen frei. Die Entscheidung der Geschworenen wurde vom aus drei Personen bestehenden Berufsrichtersenat jedoch ausgesetzt. Das heiß, der Prozess wird unter einem anderen Geschworenensenat wiederholt.

Die 32-Jährige, soll, so der Vorwurf von Staatsanwältin Petra Stranzinger, im August 2022 ihrem Mann zuerst Antidepressiva ins Gulasch untergemischt und ihn später am Hals geschnitten haben soll.  Wie berichtet, behauptet die Angeklagte, dass nicht sie, sondern ihre Tochter die mutmaßliche Täterin sei. Das Opfer wachte auf und musste im Klinikum Passau operiert werden. Lebensgefährliche Verletzungen erlitt der 40-Jährige nicht. 

Am Donnerstag, kurz vor 19 Uhr, gaben die Geschworenen ihr Ergebnis bekannt. Wegen des Verbrechens des versuchen Mordes stimmten sechs Geschworene für einen Freispruch, zwei plädierten auf schuldig. Die dadurch zu beantwortende Eventualfrage wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung auf eine Weise mit der Lebensgefahr verbunden ist, beantworteten sieben Geschworene mit schuldig, ein Geschworener stimmte auf unschuldig.

Da der dreiköpfige Berufsrichtersenat unter dem Vorsitz von Claudia Grillneder einstimmig der Ansicht war, dass sich die Geschworenen  geirrt haben, wurde ein sogenannter Aussetzungsbeschluss gefasst, der dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wird. Das heißt, dass der Prozess vor einem neuen Geschworenengericht wiederholt werden muss. Die Angeklagte muss in Untersuchungshaft bleiben. Dagegen erhob Verteidiger Andreas Mauhart eine Beschwerde. 

Neffe verweigerte die Zeugenaussage

Der vierte und wohl letzte Verhandlungstag begann am Donnerstag mit der geplanten Zeugeneinvernahme des 16-jährigen Neffen der Beschuldigten aus der Tschechei, der in der Tatnacht im Haus anwesend war. Der Jugendliche hätte als Zeuge mittels Videokonferenz befragt werden sollen. Dieser machte aber als Verwandter der Beschuldigten von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch.

Dann beantragte Verteidiger Andreas Mauhart überraschenderweise noch eine Zeugin. Diese sei vor dem Prozess zu ihm gekommen, da sie noch etwas zu sagen habe. Die vorsitzende Richterin des Geschworenensenats Claudia Grillneder rief die Frau in den Zeugenstand. "Ich darf aber nichts sagen, ohne dass ich vorher mit meinem Arbeitgeber spreche", sagte die Innviertlerin. Die Frau arbeitet als Familienbetreuerin bei einer sozialen Einrichtung. "Ich will keine Schwierigkeiten kriegen."

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Verwundert reagierte die beisitzende Richterin Claudia Hubauer: "Wie kommen Sie dann auf die Idee, eine Aussage machen zu wollen?" Die Antwort: "Weil ich der Angeklagten etwas Gutes tun wollte." Sie sei überrascht darüber gewesen, nie eine Zeugenladung erhalten zu haben, da sie schließlich am Nachmittag der Tat im Haus anwesend gewesen sei. Nach einem langen Hin und Her sagte die Frau dann doch aus. Auf die Frage von Grillneder, ob sie am Tattag etwas auffälliges beobachtet habe, sagte die Zeugin: Frau F. habe sehr müde gewirkt, da sie an diesem Tag den Neffen in Tschechien abgeholt habe. Ansonsten sei alles normal gewesen. Die Tochter hingegen habe sie aggressiv wahrgenommen. Auf Nachfrage räumte die Zeugin dann aber ein, dass sie das in erster Linie aus Erzählungen der Mutter wisse. Selber habe sie nur einmal beobachtet, wie die Tochter "ausgeflippt" sei, weil sie den Geschirrspüler hätte ausräumen sollen. Selber habe sie sonst aber keine Beobachtungen gemacht. Die Mutter habe ihr immer wieder erzählt, dass die Tochter ihren Vater hasse. Selber habe sie das so aber nicht gehört.

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"Um es mit den Worten der Gutachterin Adelheid Kastner zu sagen: Auch wenn die Welt untergehen mag, Hauptsache der Angeklagten geht es besser", sagte Staatsanwältin Stranzinger in ihrem Schlussplädoyer. Die Angeklagte sei eine notorische Lügnerin, die andere manipuliere. "Sie wollte ihren Mann ermorden, um die Versicherungssumme zu kassieren, um die finanziellen Probleme zu lösen", sagte Stranzinger und fügte hinzu: "Die Angeklagte will ihre eigene Haut retten, indem sie ihre Tochter beschuldigt." 

Es sei auszuschließen, dass die von der Angeklagten beschuldigte Tochter die Täterin sei. "Sie ist noch ein Kind und könnte so einen perfiden Plan nie in die Tat umsetzen", so die öffentliche Anklägerin. Die Tat sei von langer Hand geplant gewesen. Der Beweis dafür sei, dass die Angeklagten ihrem Mann vor der Tat sechs Tabletten eines Anti-Depressiva ins Gulasch gemischt habe. Zudem habe die Beschuldigte schon mehr als eine Stunde vor der Tat ihrem Liebhaber am Telefon gesagt, dass ihr Mann stark blutend im Bett liege. Die Angeklagte habe verschiedenste Varianten aufgetischt, um ihre Haut zu retten. "Lassen sie diese Frau nicht mit dieser Tat davonkommen und ziehen sie diese für die Tat zur Verantwortung", sagte Stranzinger in Richtung der Geschworenen. 

"Opfer weiß genau, wer ihm den Schnitt zugefügt hat" 

"Die Stunde der Wahrheit ist gekommen. Ich flehe sie an, machen sie kein Team-Building bei der Beratung. Jeder soll für sich entscheiden", sagte Verteidiger Andreas Mauhart zur Einleitung seines Schlussplädoyers. "Wenn sie Zweifel an der Schuld haben, müssen sie diese freisprechen", sagte der Linzer Verteidiger. Er glaube dem Opfer kein Wort. Dieser wisse sehr wohl, wer für die Tat verantwortlich sei, alles andere sei völlig lebensfremd und unglaubwürdig. "Er weiß genau, wer ihm den Schnitt zugefügt hat." Der Ehemann der Beschuldigten wolle die eigene Tochter jedoch nicht beschuldigen. 

Für die Arbeit der Polizei hatte der Verteidiger kein gutes Wort über: "Da wurde alles, was man nur falsch machen kann, falsch gemacht." Es gebe keine Beweise auf die Täterschaft, keine DNA-Spuren, keine Fingerabdrücke und nicht einmal eine Tatwaffe. Vielmehr sei er der Meinung, dass die Tatwaffe im oberen Geschoss aufbewahrt wurde. "Vielleicht im Kinderzimmer. Dort hat halt niemand von den Ermittlern nachgeschaut", sagte Mauhart. Auch die Untermischung der Medikamente gehe nicht auf die Kappe seiner Mandantin. "Wenn sie das tatsächlich vorgehabt hätte, dann hätte sie das gescheiter machen können." Die 13-jährige Tochter habe sich bereits zuvor wiederholt selber mit einer Rasierklinge, die auch als Tatwaffe in Frage komme, selber geritzt. Außerdem habe das Mädchen "Stimmen gehört" und sei nach der Tat "völlig empathielos" gewesen. 

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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