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Buwog: Das waren die Höhepunkte des Prozesses

Von (uru), 02. August 2018, 00:04 Uhr
Buwog: Das waren die Höhepunkte des Prozesses
Karl-Heinz Grasser im Sommer-Look Bild: APA/GEORG HOCHMUTH/APA-POOL

WIEN. Auch am letzten Tag vor der Sommerpause erinnerte sich Grasser nicht an Details zum "Schwiegermutter-Geld".

Bis 18. September geht der Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere in die Sommerpause. Für uns ein Anlass, die "Höhepunkte" der 47 Verhandlungstage zusammenzufassen. Auf Bestechung und Untreue lautet die Anklage.

Hocheggers Teilgeständnis: Schon am vierten Verhandlungstag im Dezember des Vorjahres ein Knalleffekt: Der mitangeklagte Ex-Lobbyist Peter Hochegger legt ein Teilgeständnis ab und bekennt sich teilschuldig. Der Verkauf der 62.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004 um 961 Millionen Euro sei alles andere als "supersauber" abgelaufen. Was er aber – entgegen der Anklage – bestreitet: dass es einen gemeinsamen Tatplan gegeben habe.

Durch die Indiskretion eines Bankangestellten – die berühmte Szene mit dem Notizzettel und den aufgezeichneten Konten – will Hochegger erfahren haben, dass von den 9,6 Millionen Euro an Buwog-Provision je 2,4 Millionen Euro nicht nur an ihn, sondern auch an Grasser, an Freund Walter Meischberger und an den Immobilienmakler Ernst Plech gehen. Die Erwartungen der Prozessbeobachter, dass diesem Teilgeständnis weitere folgen könnten, blieben bisher unerfüllt. Grasser bezeichnete Hochegger später als Lügner. Dessen Läuterung zum meditierenden Yogi nehme er ihm nicht ab. "Eine Schlange, die sich häutet, bleibt eine Schlange."

Meischbergers Widersprüche: Der Zweitangeklagte Walter Meischberger verwickelte sich mehrmals in Widersprüche. Seine legendäre Frage aus einem abgehörten Telefonat, "Wo woar mei Leistung?", wurde im Juni im Prozess erläutert. Meischberger: "Des haast jetzt net, dass i nix g’wusst hab. Ich hab eh g’wusst, was ich g’wusst hab." Er habe damals von Grasser und Plech wissen wollen, was diese wüssten, um sich mit ihnen bezüglich der Behördenermittlungen abzustimmen. Aus Telefonaten Meischbergers wurde klar, dass die drei sich gegenseitig über die Ermittlungsschritte auf dem Laufenden hielten.

Gegenüber den Ermittlern versicherte Meischberger jedoch, dass er sich keineswegs mit den anderen Angeklagten abstimmte. Auch gab er zu, etliche Scheinrechnungen aus Gründen der "Diskretion" gestellt zu haben.

Schrille Anzüge: Verteidiger Michael Dohr mit einem Faible für schrille Anzüge lieferte immer wieder Stoff für die Gerichtskiebitze. Sein Outfit: von aufgedruckten Geldnoten, schwarzem Talar mit neonfarbener Hose bis zu – wie gestern angesichts der schwülen Hitze – einem Anzug mit Blitzen auf Gewitterhimmel.

Endlich Grasser: Erst am 41. Tag des Prozesses, am 19. Juni, holte die Richterin den Hauptangeklagten Grasser in die Mitte des Gerichtssaals. Eloquent wie immer und manchmal emotional führte er stundenlang seine Sicht der Dinge aus. Er habe nur seine Pflicht getan bei der Buwog-Privatisierung, würde sie jedoch heute nicht mehr als "supersauber" bezeichnen.

Das Schwiegermutter-Geld: Grasser erklärte mehrere Bar-Einzahlungen bei der Meinl Bank in Summe von 500.000 Euro mit einem Geschenk seiner Schwiegermutter für seine Tochter. Dass er dafür keinen Beleg von der Bank verlangt habe, sei normal für ihn, sagte er einmal – und erntete Gelächter im Saal. Auch gestern ging es lange um den Zeitpunkt der Übergabe dieses Geldes. Grasser konnte sich partout nicht mehr erinnern, wann die Schwiegermutter das Geld aus dem Safe genommen und er das Geld bar im Auto nach Österreich gebracht, in seinen Safe gelegt und später eben eingezahlt habe. Die Bewegungsprotokolle der Ermittler über ihn seien jedenfalls das "das Papier nicht wert, auf dem sie ausgedruckt sind".

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1  Kommentar
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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 02.08.2018 06:14

Die Frechheit ist,dass der RA des superweisen KHG am Abend in ZiB2 ein Plädoye über die Unschuld seines Mandanten halten darf Einfach schrecklich!!!

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