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Klima-Gipfel - Konferenz wird bis Samstag verlängert

Von nachrichten.at/apa, 11. Dezember 2015, 07:07 Uhr
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Bildergalerie China: Platz 1
China: Platz 1  Bild: (EPA)

LE BOURGET. Die UN-Klimakonferenz wird bis Samstag verlängert. Das angestrebte weltweite Klimaschutzabkommen solle laut der neuen Planung am Samstag verabschiedet werden.

Das teilte die französische Konferenzpräsidentschaft am Freitag in der Früh mit. Am Donnerstagabend hatte Frankreichs Außenminister Laurent Fabius einen neuen Entwurf für das Abkommen vorgelegt.

Dieser solle noch den Freitag über in den Delegationen beraten werden, bis am Samstag früh ein endgültiger Text vorgelegt und im Laufe des Tages verabschiedet werden solle, hieß es. Der neue Text enthält neben dem Ziel, die Erderwärmung auf zwei Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen, auch den besonders von den kleinen Inselstaaten geforderten Grenzwert von 1,5 Grad Erderwärmung - allerdings nur als ein zusätzliches Ziel, um Risiken und Klimaschäden deutlich zu verringern.

Neuer Entwurf mit Licht und Schatten

Der bei der UN-Klimakonferenz präsentierte neue Entwurf für das angestrebte weltweite Abkommen nennt eine Reihe ehrgeizige Ziele, bleibt in einigen Punkten aber vage. Auch konnte Frankreichs Außenminister Laurent Fabius mit dem von ihm am Donnerstagabend vorgelegten Papier noch nicht alle Streitfragen ausräumen. Über den Text sollte in der Nacht in Le Bourget bei Paris weiter beraten werden.

Wie sollen Treibhausgasemissionen gesenkt werden?

Die Senkung der Treibhausgasemissionen ist eigentlich kein Verhandlungsgegenstand der Klimakonferenz, da 185 der beteiligten 195 Staaten hierfür bereits im Vorfeld nationale Pläne vorwiegend für die Zeit von 2020 bis 2030 eingereicht haben. Allerdings reichen diese nicht aus, um die Erderwärmung auf zwei Grad zu begrenzen, sondern bestenfalls auf 2,7 bis drei Grad. Daher sollen die Umsetzung des Abkommens und Fortschritte beim Klimaschutz insgesamt mit Blick auf die darin genannten Ziele künftig in einem Fünf-Jahres-Rhythmus überprüft werden. Dies gilt neben den Emissionen auch für Finanzen und weitere Bereiche.

Wann soll diese Revision stattfinden?

Die erste generelle Bestandsaufnahme und Überprüfung soll 2023 stattfinden. In einer ergänzenden Entschließung ist allerdings zudem eine informelle Bewertung der Emissionsziele 2019 vorgesehen. Ausdrücklich verwiesen wird dabei auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Weltklimarats IPCC. Außerdem wird Staaten ausdrücklich freigestellt, jederzeit von sich aus schärfere Emissionsziele einzureichen.

Was ist das langfristige Ziel?

Vor Jahren hat sich die Staatengemeinschaft auf das Ziel festgelegt, die Erderwärmung auf zwei Grad zu begrenzen. Weil dies für besonders betroffene Staaten, zum Beispiel kleine Inseln, aber bereits katastrophale Folgen hätte, wird zusätzlich ausdrücklich auch das Ziel einer 1,5-Grad-Grenze genannt, wodurch sich Klimafolgen und -schäden deutlich verringern ließen.

So schnell wie möglich soll weltweit ein Wendepunkt und dann eine schnelle Senkung der Emissionen erreicht werden. Jahreszahlen werden dafür aber nicht festgelegt. In der zweiten Jahrhunderthälfte soll eine Emissionsneutralität erreicht werden. Etwa noch vorhandene CO2-Emissionen müssten dann also kompensiert werden.

Wie werden Klimaschutz und Anpassung finanziert?

Bekräftigt wird das bestehende Versprechen der Industriestaaten, ärmeren Ländern ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für Klimaschutz und Anpassung an Klimafolgen zur Verfügung zu stellen. Die Mobilisierung von Mitteln für diese Aufgaben wird zudem als Anliegen aller Staaten beschrieben, wenn auch die Industriestaaten die Führung übernehmen sollen.

Im Hintergrund steht die Forderung von Entwicklungs- und Schwellenländern nach einer strikten "Differenzierung", wonach Pflichten nur Industriestaaten wegen deren historischer Verantwortung für Emissionen zugewiesen werden. Andererseits wollen die Industriestaaten diese strikte Zweiteilung möglichst überwinden.

Gibt es auch Kompensationen für Klimaschäden?

Viele Entwicklungsländer fordern zudem Zahlungen der Industriestaaten als Entschädigung für bereits eingetretene Klimaschäden (loss and damage). In dem Textentwurf wird das Anliegen als eigener Artikel aufgegriffen und es sollen Verfahren entwickelt werden, damit umzugehen. Besonders betont wird dabei die Forderung nach Schadensvermeidung. Eine Textvariante sieht vor, dass Schadenersatz nicht einklagbar sein soll. Solche Klagen befürchten besonders die USA.

Was steht noch in dem Vertrag?

Bekräftigt und konkretisiert wird die Aufforderung an Industriestaaten, ärmere Länder bei der Anpassung an Klimafolgen zu unterstützen, auch durch Technologietransfer. Eine Reihe von Aussagen, teilweise mit verschiedenen Optionen, enthält der Textentwurf zu transparenten Mess- und Prüfverfahren sowie Berichtspflichten. Das Abkommen soll rechtlich bindend sein, nicht jedoch die nationalen Zusagen zum CO2-Ausstoß oder zu finanziellen Beiträgen. Auch ein Sanktionsmechanismus bei Vertragsverletzungen ist nicht vorgesehen.

 

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