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Kärntner verherrlichte NS-Zeit im Internet - Urteil

Von nachrichten.at/apa, 28. September 2015, 11:10 Uhr

KLAGENFURT. Zu neun Monaten bedingter haft wurde am Montag ein 24-jähriger gebürtiger Deutscher verurteilt. Der Mann, der im Lavanttal wohnt, hatte 2009 und 2010 insgesamt 399 Einträge im rechtsextremen Thiazi-Forum im Internet erstellt, in denen er unter anderem den Nationalsozialismus verherrlichte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wenige Tage vor seinem 18. Geburtstag hatte sich der Angeklagte in dem 2012 geschlossenen Forum registriert. Sein Benutzerprofil hatte es in sich, sagte Staatsanwältin Doris Kügler: "Er ist unter dem Benutzernamen Ostmarkler im Forum tätig gewesen. Auf seinem Profilbild prangte ein Hakenkreuz, darunter stand die Parole: Ein Volk, ein Reich, ein Führer." Einmal habe er vorgeschlagen, eine Demonstration in Wien zu organisieren, bei der die Teilnehmer in SS-Uniformen auftreten sollten, ein weiteres Mal habe er dafür plädiert, ein Deutschland zu errichten, das "des Führers würdig" sei - diesen Eintrag hatte er mit "Heil Hitler" beendet. Hitlers Geburtstag werde er damit feiern, "Mein Kampf" zu lesen, lautete ein weiterer Eintrag des Beschuldigten. Und auch einen Text des rechtsextremen deutschen Liedermachers Frank Rennicke zitierte er.

Er sei auf der Suche nach Gemeinschaft gewesen und wollte mit seinen Beiträgen Eindruck schinden, sagte der 24-Jährige in seiner Vernehmung durch Richter Uwe Dumpelnik, der dem Geschworenengericht vorsaß. "Die meisten Beiträge habe ich einfach nur so erstellt", sagte der Angeklagte. "Sie haben geschrieben, dass Sie im 'Gau Kärnten' wohnen und dass Ihre politische Einstellung nahe dem Nationalsozialismus sei - schreibt man das auch einfach so?", fragte Dumpenik. Auf die Frage, was denn "Ein Volk, ein Reich, ein Führer" für ein Spruch sei, antwortete der 24-Jährige: "Ein beschissener." Ihm sei klar geworden, dass er mit dem Erstellen der Beiträge einen Fehler begangen habe, er habe sich auch im Frühjahr 2010 freiwillig aus dem Forum zurückgezogen.

"Mein Mandant war jung und dumm. Ein Dreivierteljahr später wurde er gescheiter", sagte der Verteidiger des 24-Jährigen. Er führte auch die Unbescholtenheit und die Einsicht des jungen Mannes ins Treffen, als er ein mildes Urteil forderte. In seiner Urteilsbegründung sprach Dumpelnik davon, dass nichts gegen eine bedingte Strafe spreche. Der junge Mann sei seit 2010 nicht auffällig geworden. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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Orlando2312 (22.321 Kommentare)
am 20.10.2016 16:40

Ist es Zufall, dass die Zahlen an Verurteilungen wegen Wiederbetätigung in den letzten Jahren so massiv gestiegen sind?

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homepage (657 Kommentare)
am 28.09.2015 13:09

Eh klar, die Deutschen hätten am liebsten eine Reinkarnation des Führers!

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