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Kinder zerkratzten "aus Spaß" 52 Autos in Graz

Von nachrichten.at/apa, 25. März 2019, 16:20 Uhr
Symbolbild Bild: OÖN

GRAZ. Drei Kinder haben in Graz 52 geparkte Autos mit Steinen und Schlüsseln zerkratzt und einen Schaden von rund 30.000 Euro verursacht.

Zeugen hatten die drei Schüler im Alter von sechs, acht und neun Jahren in der vergangenen Woche beobachtet und die Polizei gerufen. Vor den Beamten sagten die Buben, dass sie es "aus Spaß" gemacht haben, teilte die Landespolizeidirektion am Montag mit.

Die Schüler hatten den Lack von Autos in der Kasernstraße, der Willi-Thaller-Straße und der Doktor-Plochl-Straße beschädigt. Vor der Polizei gestanden sie das auch. Nun ergeht ein Bericht an das Jugendamt.

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13  Kommentare
13  Kommentare
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hn1971 (2.004 Kommentare)
am 26.03.2019 08:37

Dann wirds wohl nix mit dem Osternesterl heuer...

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 26.03.2019 06:15

kommt mir wenig vor der Betrag für 52 Fahrzeuge,
weitermachen so ,
lt jesus machen das alle mal kein Problem

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jesus2000 (616 Kommentare)
am 25.03.2019 22:29

Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein!

Mal Hand aufs Herz, wer hat denn soetwas in seiner Kindheit/Jugend nicht schonmal getan?

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xing (354 Kommentare)
am 26.03.2019 07:47

Jene Kinder die Erziehung genossen haben!

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strawo (186 Kommentare)
am 27.03.2019 07:29

Ich!

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 25.03.2019 20:07

feine Erziehung für den hoffnungsvollen Nachwuchs!

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rudolfa.j. (3.615 Kommentare)
am 25.03.2019 17:17

Die Eltern , wenn die Geld haben!!!!

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Hans1958 (3.166 Kommentare)
am 25.03.2019 16:30

Na bravo…..wer kommt jetzt für den Schaden auf?

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spoe_unlocked (638 Kommentare)
am 25.03.2019 16:44

Die Autobesitzer und im Fall einer Kaskodeckung dann die Versicherung.

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docholliday (8.188 Kommentare)
am 25.03.2019 17:18

Eltern haften für ihre Kinder zwinkern

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spoe_unlocked (638 Kommentare)
am 25.03.2019 17:25

Laut ABGB §1309 haften Aufsichtspflichtige für den von einer minderjährigen Person gegenüber einem Dritten verursachten Schaden unter folgenden Voraussetzungen: Der Aufsichtspflichtige muss seine Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben und das muss die Ursache für den entstandenen Schaden sein.

Ob die "Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt" worden ist, muss wohl das Gericht feststellen. Und dazu muss vorher zivilrechtlich geklagt werden.

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beisszange (224 Kommentare)
am 26.03.2019 18:04

Dass die Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt wurde, ist in Anbetracht des Alters der Wunderkinder eher unwahrscheinlich.
10jährige muss man nicht mehr permanent beaufsichtigen.

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beisszange (224 Kommentare)
am 26.03.2019 18:02

Haftpflichtversicherung, für solche Fälle hat man die nämlich.

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