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Säugling erlitt Schütteltrauma: Vater vor Gericht

Von nachrichten.at/apa, 03. Dezember 2018, 13:53 Uhr

SALZBURG. Weil er seinem fünf Monate alten Sohn im November 2017 ein lebensbedrohliches Schütteltrauma zugefügt haben soll, ist am Montag in Salzburg ein 33-jähriger Mann wegen absichtlich schwerer Körperverletzung vor Gericht gestanden.

Der Angeklagte bestritt im Prozess (Richter Christoph Rother) jegliche Absicht, gab aber zu, den Säugling geschüttelt zu haben. Er habe dem Kind so das Leben retten wollen.

Der Bauarbeiter war damals zum ersten Mal seit der Geburt die ganze Nacht alleine mit seinem Sohn zuhause, da die Kindsmutter stationär im Spital lag. Wie er heute sagte, habe er dem Buben gegen 2.00 Uhr früh ein Fläschchen gegeben und eine halbe Stunde später ein Röcheln und Würgen gehört. "Es war ein komisches Geräusch, so als würde er keine Luft bekommen", sagte der 33-Jährige. Nachdem er das Licht aufdrehte, habe er bemerkt, dass das Kind blau angelaufen war und die Augen komisch verdrehte.

"Ich habe nicht gewusst, was zu tun ist und Panik bekommen." Darum habe er das Kind zunächst geschüttelt und dann im Bad mit kaltem Wasser bespritzt. Darauf sei es dem Sohn wieder besser gegangen. "Es hat wieder alles gepasst", meinte er heute. Doch als der Bub am folgenden Nachmittag heftig erbrach, brachte er das Kind gemeinsam mit der mittlerweile heimgekommen Mutter zum Kinderarzt. Als der vom nächtlichen Vorfall erfuhr, schickte er den Buben umgehend ins Krankenhaus, wo ein schweres Schütteltrauma diagnostiziert wurde.

Der Säugling hatte unter anderem mehrere lebensgefährliche Subduralhämatome, also Einblutungen unter der harten Hirnhaut und zeigte typische Symptome wie Erbrechen, Berührungsempfindlichkeit und reduziertes Trinkverhalten. Symptome, die der Vater in den Stunden nach dem Vorfall nicht bemerkt haben will. Das Kleinkind verbrachte fast vier Wochen im Krankenhaus, parallel begann die Polizei zu ermitteln.

"Mein Mandant ist weder cholerisch, gewalttätig noch aufbrausend. Er war überzeugt, das Richtige gemacht zu haben und hat leider nicht das Richtige getan", sagte sein Verteidiger Franz Essl heute. Der Sohn sei ein Wunschkind gewesen, die Jungfamilie lebe auch heute noch zusammen. Zudem seien beim Kind keine weiteren Verletzungen festgestellt worden, die auf frühere Misshandlungen schließen lassen. Der Bub dürfte auch ohne Folgeschäden davongekommen sein.

Die Mutter der Lebensgefährtin des Angeklagten - sie wohnt im gleichen Haus - bezeichnete den 33-Jährigen heute als liebevollen Vater. Ihr Enkelkind sei auch ein ruhiges, leicht handhabbares Baby gewesen. "Ich hätte es auch gehört, wenn er in der Nacht geschrien hätte."

Dass Kinder zu Tode geschüttelt werden können, sei ihm bis zu dem Vorfall nicht bekannt gewesen, sagte der Angeklagte heute. "Ich lese keine Zeitung und ich schaue keine Nachrichten. Jetzt im Nachhinein kommt es uns aber manchmal unter", räumte er ein. Dass er im Geburtsvorbereitungskurs einmal gelernt hatte, dass Babys auf keinen Fall geschüttelt werden dürfen, wisse er nicht mehr. Wie oft und wie lange er den Sohn in besagter Nacht geschüttelt hat, könne er heute auch auf mehrfache Nachfrage nicht sagen. "Zwei bis vier Mal" meinte er schließlich.

Der Gerichtsmediziner Fabio Monticelli verwies im Verfahren auf zahlreiche Publikationen, wonach geständige Täter berichtet haben, ihre Babys zumindest zehn bis 30 Sekunden lang mit einer Frequenz von 20 bis 30 Schüttlern pro Minute geschüttelt zu haben. "Der Kopf des Kindes hätte merklich nach vorne und hinten schlagen müssen", sagte Monticelli. Aber auch daran konnte sich der Angeklagte nicht mehr erinnern.

Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet.

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1  Kommentar
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Strahlemann (913 Kommentare)
am 03.12.2018 16:48

Heute genügt es leider zu sagen, man erinnere sich nicht und schon ist das Verschulden kaum mehr zu ahnden.

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