Öffentlicher Notstand
Manfred Haimbuchner und der Linzer Gesundheitsstadtrat Raml könnten sich, wenn sie sich wegen der Impfpflicht an den Verfassungsgerichtshof bzw. an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wenden, noch „ordentlich“ wundern:
„...wird das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht, kann jede Vertragspartei Maßnahmen treffen, die von den in dieser Konvention vorgesehenen Verpflichtungen abweichen, jedoch nur, soweit es die Lage unbedingt erfordert und wenn die Maßnahmen nicht im Widerspruch zu den sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen stehen...“ So steht‘s im Artikel 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Ich bin kein Jurist, denke aber schon, dass eine Pandemie mit so vielen Toten und den Auswirkungen auf das Gesundheitssystem und die dort Tätigen wohl nichts anderes als ein „öffentlicher Notstand“ ist!
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