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Brexit am 31. Jänner: Was sich bei Reisen nach Großbritannien ändert

Von nachrichten.at/apa, 24. Jänner 2020, 14:40 Uhr

LONDON/WIEN. Mit 31. Jänner 2020 verabschieden sich die Briten nun endgültig aus der Europäischen Union. Welche Änderungen bei einer Reise in das Vereinigte Königreich auf Sie zukommen.

Von den schwer vorhersehbaren Kursschwankungen des britischen Pfund einmal abgesehen, ändert sich beim Reisen nach Großbritannien nach dem Brexit am 31. Jänner wenig. Großbritannien muss in der - zumindest bis Jahresende laufenden - Übergangsfrist alle Bestimmungen weiter anwenden. Die späteren Regelungen sind abhängig von der Ausgestaltung des künftigen Handels- und Partnerschaftsabkommens.

Wichtige Reisedokumente

Ein gültiger Pass ist bei Reisen ins Vereinigte Königreich mitzuführen. Als Reisedokument akzeptiert wird auch ein gültiger Personalausweis, obwohl Großbritannien bereits als EU-Mitglied nicht zum grenzkontrollfreien Schengenraum gehörte. An diesen Einreisebestimmungen ändert sich in der Übergangsphase nichts.

EU-Bürger benötigen kein Visum für die Einreise ins Vereinigte Königreich, sie hätten selbst im Fall eines Brexit ohne Austrittsabkommen keines gebraucht. Auch die EU hat Großbritannien bereits in die Liste jener Länder aufgenommen, deren Bürger kein Visum brauchen. Die Bedingungen könnten sich jedoch mit dem zukünftigen Einreisesystem ab 1. Jänner 2021 ändern. Das Bundeskanzleramt empfiehlt daher auf seiner Brexit-Informationsseite "bei geplanten Reisen in jedem Fall rechtzeitig mit der britischen Botschaft in Wien Kontakt aufzunehmen".

Für britische Reisende nach Österreich - genauer gesagt, für ihre Verwandten aus einem anderen Drittland außerhalb der EU - hätten sich Änderungen zunächst nur im Fall eines ungeregelten britischen EU-Austritts ergeben. Dann hätten nämlich Nicht-EU-Bürger nicht mehr als Familienangehörige ohne Visum zu touristischen, geschäftlichen oder Besuchszwecken nach Österreich einreisen dürfen. Da es aber ein Austrittsabkommen gibt, gilt auch diesbezüglich das bisherige EU-Recht weiter.

Keine Unterbrechungen im Flugverkehr

Wie die Mobilität insgesamt - Aufenthaltsrecht, Freizügigkeit, Familiennachzug, Reiserecht - in dem künftigen Abkommen geregelt sein wird, ist eine der Hauptfragen für die Zeit nach Ablauf der Übergangsfrist. Großbritannien will eine Regelung, die auf die ganze EU anwendbar ist. Kommt diese nicht zustande, gelten in jedem EU-Land unterschiedliche nationale Bestimmungen. Die Übergangsfrist läuft bis Jahresende und könnte bis 2022 verlängert werden, allerdings hat der britische Premier Boris Johnson eine Verlängerung bisher ausgeschlossen.

Bei Flugverbindungen sollte es "bis auf Weiteres zu keinen Unterbrechungen" kommen, dies hätten die EU und Großbritannien auch für einen Brexit ohne Austrittsabkommen so vorgesehen. Großbritannien habe auch versichert, alle Fluggastrechte - etwa bei Verspätung oder Absage eines Fluges - weiter zu gewährleisten, betont das Bundeskanzleramt.

Auch Schülerreiselisten können unverändert bis zum 31. Dezember weiter als Sichtvermerk- und Reisedokumentersatz weiter verwendet werden. Das Bundeskanzleramt empfiehlt dennoch in einem solchen Fall die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der britischen Botschaft.

Roaming-Gebühren

Nach der Übergangsfrist können wieder Roaming-Gebühren auf beiden Seiten für Reisende aus der EU nach Großbritannien und umgekehrt anfallen. Nachdem bestehendes EU-Recht im Übergangszeitraum weiter gilt, bleibt aber Großbritannien bis Jahresende an die Abschaffung der Roaming-Gebühren gebunden. Sowohl A1 wie auch Magenta, "3" und H.O.T. betonten auf APA-Anfrage, dass keine Änderungen anstehen würden. Wie es aber beim endgültigen Ausstieg der Briten aussieht, sei derzeit noch offen.

In der EU sind die Mobilfunkanbieter verpflichtet, ihre Kunden beim Grenzübertritt über Roaming-Kosten zu informieren. Später empfiehlt sich, vor einer Reise nach Großbritannien beim eigenen Mobilfunkbetreiber bezüglich der zu erwartenden Kosten für Anrufe, SMS und mobile Daten nachzufragen.

Tiere können wie bisher mit einem EU-Heimtierausweis nach Großbritannien mitgenommen werden. "Es muss abgewartet werden, bis das Vereinigte Königreich die spezifischen Bedingungen vorlegt", heißt es auf der Website des Bundeskanzleramts. Diese Empfehlung galt insbesondere für einen Brexit ohne EU-Abkommen.

Wer mit dem Auto aus Österreich nach Großbritannien reist, braucht bis auf weiteres auch nach dem Brexit keinen internationalen Führerschein. Der Führerschein aus dem eigenen EU-Land ist ausreichend. Die Grüne Karte ist als Versicherungsnachweis mitzuführen. Das Bundeskanzleramt empfiehlt, vor der Abreise bei der Versicherung zu überprüfen, ob das Gebiet des Vereinigten Königreichs von der Kfz-Versicherung auch abgedeckt ist.

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9  Kommentare
9  Kommentare
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primavera13 (4.190 Kommentare)
am 29.01.2020 14:45

Der neue Englische Nationalismus hat sich im Brexit niedergeschlagen. Mittel- und längerfristig wird Großbritannien auseinanderfallen. Schottland weg, Nordirland weg und auch Wales wird sich irgendwann verabschieden.

Und dann bleibt nur mehr das kleine England in der Mitte übrig. Dann sind die Nationalisten endlich unter sich. Unbedeutend mit einer Monarchie und einem Militär, dass sich London alleine nicht mehr leisten kann.

Ein Mini-Empire, über das alle lachen werden.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 25.01.2020 13:32

Ich habe gestern einen Bericht im englischen TV gesehen, der mir fast die Sprache verschlagen hat.

Einen Bericht über Engländer,, die in Spanien leben und. .......... jetzt. Kommt der Hammer: für einen Brexit gestimmt haben!

Wie dumm muss man da sein?
Die Vorteile der EU genießen, aber für einen Brexit sein?!

Auf der anderen Seite hat der Besitzer eines Restaurants, was mit zahlreichen Auszeichnungen bedacht wurde (Michelin etc.) und der seit 23 Jahren in England ein Restaurant betreibt, Steuern zahlt, eine Aufforderung zur Ausreise bekommen.

Der französische Wirr und seine Gäste verstehen die Welt nicht mehr, aber im Moment scheint in UK nichts unmöglich ......

Die zukünftigen englischen Migranten machen sich ein schönes Leben in Spanien und stimmen für den Brexit.

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 25.01.2020 08:55

Wenn ich jemals wieder ins UK reise, dann nach Schottland. Die immer noch in ihrem imaginierten Empire sich wähnenden Engländer können mich mal. Die Frage wird sein, ob die Schotten dann überhaupt noch im UK sind,

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gent (3.909 Kommentare)
am 25.01.2020 21:58

Nicht jeder ist fähig, aus seinem engen Tal hinaus zu blicken.

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nixnutz (4.147 Kommentare)
am 24.01.2020 21:35

Tritt in den Allerwertesten bitteschön. Dieses jahrelange Gekrampfe sollte endlich einmal einen klaren Schlussstrich unten drunter haben. Damit sich die Briten endlich wieder voll auf ihr Könighaus und dessen huldigende Milliardenversorgung konzentrieren können.

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dereisernefelix (578 Kommentare)
am 24.01.2020 19:05

jetzt sind wir selber seit 25 jahren bei der EU, wir sind vorher nach GB gereist, wenn uns danach war und wir werdens nachher auch tun. geändert hat sich für normalos eh nie was außer den jetzt (möglicherweise) kommenden roaminggebühren. die elementaren dinge des reisens - pass herzeigen, fremdwährung besorgen - waren eh immer.

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nixnutz (4.147 Kommentare)
am 24.01.2020 21:37

Irgendwie nett, wenn sich dein Leben an die Zeit vor über einem Vierteljahrhundert orientiert. Für andere (private Reise oder beruflich) sind Roaminggebühren hingen ein sehr wesentliches Thema.

Außer du gehörst zu jenen, welche wegen dem exzellent guten Essen nach GB reisen.

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( Kommentare)
am 25.01.2020 08:55

Es gibt auch Skype, etc

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reibungslos (14.485 Kommentare)
am 25.01.2020 21:48

In den indischen, persischen und libanesischen Restaurants in London isst man oft wirklich exzellent.

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