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Kornspitz-Streit wandert zum Europagericht

Von Stefan Fröhlich, 11. September 2012, 11:14 Uhr
Kornspitz
Der Kornspitz-Streit wandert nun weiter zum Europagericht. Bild: backaldrin

ASTEN. Der Streit um den Markennamen „Kornspitz“ zwischen dessen Erfinder Backaldrin aus Asten und dem Mitbewerber Pfahnl aus Pregarten geht zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Luxemburg.

Backaldrin verlautbarte gestern, dass die Entscheidung des Patentamts, die Marke zu löschen, weil sie zu einer allgemein gebräuchlichen Bezeichnung geworden sei, vom Obersten Patent- und Markensenat (OPM) aufgehoben wurde. Pfahnl-Anwalt Franz Waldl widerspricht.

Im Bescheid des OPM, der den OÖNachrichten vorliegt, heißt es nämlich, dass das Verfahren bis zum Einlangen einer Vorabentscheidung des EuGH ausgesetzt werde. Der EuGH wurde angerufen, um offene Fragen im Zusammenhang mit dem Markenschutz zu klären. Wenn er sie beantwortet hat, wird der OPM entscheiden, ob weiterhin ausschließlich Backaldrin den Kornspitz als Marke nutzen dürfe oder sie aus dem Schutzregister gelöscht werden wird.

Wie aus dem Schriftstück hervorgeht, dürfte die Marke „Kornspitz“ für Roh- und Zwischenprodukte bestehen bleiben. Beim fertigen Kornspitz, der dann beim Bäcker hinter der Budl liegt, scheint die Sache unklar zu sein – worauf sich auch die Fragen an den EuGH beziehen.

„Für uns ist die Sache geklärt, die Löschung ist vom Tisch“, sagt Backaldrin-Sprecher Wolfgang Mayer. Die Gegenseite sieht das freilich anders. „Beantwortet der EuGH zwei Fragen gegen Backaldrin, ist die Marke weg“, sagt Waldl. Für ihn sei die nächste Woche stattfindende Backmesse in München der Grund, warum Backaldrin die Kornspitz-Frage als gegessen kommunizieren möchte.

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13  Kommentare
13  Kommentare
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( Kommentare)
am 11.09.2012 23:02

also, ich würde mein gestohlenes wertvollstes (was ich bei dieser geschichte nicht beurteilen kann) auch durchstreiten wollen ...
bis es ... oder einer ansteht!

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mietzekatze (2.920 Kommentare)
am 11.09.2012 22:56

nicht in Ruhen nebeneinander leben?

Keiner will nachgeben, ihr Sturköpfe!

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kleinemaus (2.531 Kommentare)
am 11.09.2012 17:33

die in den Supermärkten aufgebacken werden ??

Angeblich wird bei den 'Korntrümmerl' nur gefärbtes Weizenmehl verwendet und Backtriebmittel und reine Chemie aus der Chemieküche zugesetzt.
Auch von feinsten Sägenspänen in Backwaren wurde in Internetforen schon berichtet.

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 11.09.2012 20:41

Sowas kauft man eh ned!!

Es steht in der Werbung immer nur "frisch gebacken" niegends liest man was von den Vorprodukten!!

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mietzekatze (2.920 Kommentare)
am 11.09.2012 21:37

uiiii, kann mir nicht vorstellen, daß "Sägemehl" Bestandteil der Rezeptur sein könnte? grinsen

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( Kommentare)
am 11.09.2012 22:06

aber das ist natürlich eine legende ... oder doch nicht?

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stanley_beamish (1.198 Kommentare)
am 11.09.2012 16:58

eh das billigste zeug reinfuttern,
nämlich weckerl, die aus bulgarien od.rumänien als teiglinge kommen,
sollen die streithanseln lieber ihr geld dafür verwenden,
dass heimisches spezialbrot nicht so teuer ist !

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( Kommentare)
am 11.09.2012 12:44

die entscheidende frage ist, ob die "vorgeschrieben" gxunden zutaten auch drinnen sind und net nur draufstehn !

fazit daher: wurscht ob das ding

* kornspitz
* hirseschuh
* getreidelappen
* haferflecken
* roggenleckerli
* weizenfreude
* o.ä...

heißt.

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marchei (4.371 Kommentare)
am 11.09.2012 12:33

Das wäre ja sonst wie wenn jede Schokolade "Zotter" heissen dürfte, nur weils ja schokolade ist
Oder jedes KfZ darf "Mustang" heißen, da es ja ein Auto ist.

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quicksim (270 Kommentare)
am 12.09.2012 07:49

Vielmehr darf ja jeder Kakaoriegel als Schokolade bezeichnet werden ... Gott sei Dank hat niemand ein Patent auf Brot oder Semmerl ...

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bbw (2.105 Kommentare)
am 11.09.2012 11:36

für verbraucher
da es eine backmischung ist die geschützt ist braucht der hersteller die inhaltsstoffe nicht angeben! kann also reintun was er will.

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ruhigblut (1.341 Kommentare)
am 11.09.2012 12:21

Die Inhaltsstoffe sind bei der Backmischung angegeben, auch bei verpackten Kornspitz (wie tw. in Supermärkten) sind die Inhaltsstoffe angegeben.
Es ist nur der Wortlaut, nicht die Mischung geschützt.
Ich hoffe nur, dass der Streit (der Kindergartenniveau hat) der beiden Konkurrenten durch dieses Urteil nicht noch größer wird (wenn auch davon auszugehen ist)

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kleinemaus (2.531 Kommentare)
am 11.09.2012 17:36

wenn keiner weiss, wass wirklich drinn ist ??

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