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Was Section Control und Facebook gemein haben

19. September 2020, 00:04 Uhr
Was Section Control und Facebook gemein haben
„Das Datenschutzrecht sollte insgesamt weiterentwickelt werden. Dazu will die JKU mit ihrer Forschung beitragen.“ Michael Mayrhofer, JKU-Professor Bild: Monika Aigner

100 Jahre Verfassung: Manche Zusammenhänge sieht man nicht auf den ersten Blick: Das gilt auch für die grauen Kästen neben der Linzer Stadtautobahn und Facebook.

Sollte jedoch eines Tages eine Verwaltungsbehörde die Blitzer-Fotos aus den Radarkästen auf Facebook posten, würde wohl so mancher die Gemeinsamkeit "Datenschutz!" ausrufen.

"Je digitaler unsere Welt wird, desto größer wird die Relevanz von Daten", sagt Michael Mayrhofer, Universitätsprofessor und Institutsvorstand an der JKU. Wer über viele Daten verfüge, könne Autos beibringen, autonom zu fahren. Er könne aber auch tief in die Privatsphäre von Menschen vordringen.

Als das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) vor 100 Jahren beschlossen wurde, gab es diese Probleme noch nicht. Der Schutz der Privatsphäre war dennoch Thema. Der Staat sollte nicht die Briefe seiner Bürger lesen oder in Wohnungen herumschnüffeln. Diese zentralen Rechte der Bürger gegenüber dem Staat, die nicht so einfach beseitigt werden können, heißen Grundrechte. Sie finden sich typischerweise in einer Verfassung.

Wer das Briefgeheimnis im B-VG sucht, wird nicht fündig werden: Denn es enthält nur wenige Grundrechte. Es hebt aber den Grundrechtskatalog der Monarchie, das "Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger aus dem Jahr 1867", in den Rang eines Verfassungsgesetzes. Viele der Grundrechte, die sich darin finden, haben bis heute Bestand: Vom Briefgeheimnis bis hin zum zuletzt stark betroffenen Recht auf Freizügigkeit. Seit Inkrafttreten des B-VG sind viele neue Grundrechte dazugekommen, die aber nicht im B-VG verankert wurden: Ein Beispiel dafür ist die Europäische Menschenrechtskonvention.

Als die ersten Section-Control-Einrichtungen zur Geschwindigkeitskontrolle eingesetzt wurden, gab es schon das 1999 geschaffene Datenschutzgrundrecht. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) leitete daraus enge Grenzen für den Einsatz von automatischen Geschwindigkeitsmesssystemen ab.

Als der VfGH einige Jahre später die Speicherung von Kommunikationsdaten prüfte und als grundrechtswidrig erachtete, tat er dies schon mit Blick auf das Datenschutzgrundrecht der EU. "Das ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil darin die Rolle der Verfassung im Verbund mit dem Europarecht sichtbar wird", sagt Mayrhofer.

Sie gibt seit dem EU-Beitritt Österreichs wichtige Spielregeln für den Staat gemeinsam mit dem EU-Recht vor. Deshalb gilt beispielsweise das im B-VG verbriefte Grundrecht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz für alle EU-Bürger, ohne dass der Text des B-VG geändert worden wäre.

Was bedeutet das nun aber für Facebook? Das Unternehmen ist mittlerweile mit einem europäischen Datenschutzgrundrecht konfrontiert. Facebook ist zwar kein Staat und damit kein klassischer Adressat von Grundrechtsbindungen. Das Datenschutzrecht entfaltet aber, anders als andere Grundrechte, eine sogenannte Drittwirkung auch gegenüber Privaten, sagt Mayrhofer. Die Bürger seien daher nicht nur vor dem Posten von Blitzer-Fotos geschützt, sondern auch davor, dass Facebook in ihrer digitalen Wohnung herumschnüffelt – es sei denn, sie wollen das. Dieser Schutz weist laut Mayrhofer Defizite auf: Das Datenschutzrecht sollte weiterentwickelt werden. Dazu wolle die JKU mit ihrer Forschung beitragen. (prel)

Anlässlich 100 Jahre B-VG erklärt diese Serie, welche Rolle die Verfassung in unserem täglichen Leben spielt. Andreas Janko und Michael Mayrhofer begleiten die Serie.

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1  Kommentar
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mitreden (28.669 Kommentare)
am 19.09.2020 09:27

Das waren halt noch Zeiten, wie Führerscheinentzüge im Amtsblatt, natürlich mit Namen, zu lesen waren😄

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