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Nach Übernahme im Welser Welas: Bußgeld für Rewe

Von nachrichten.at/apa, 29. Dezember 2023, 13:35 Uhr
Frühere Merkur-Märkte wurden zu Billa Plus
Frühere Merkur-Märkte wurden zu Billa Plus Bild: Robert Harson, Rewe Group

WIEN/WELS. Wegen einer verbotenen bzw. nicht gemeldeten Übernahme eines Lebensmittelmarkts im Welser Welas Park verdonnert der Oberste Gerichtshof (OGH) die Einzelhandelskette Rewe International (Billa, Billa Plus...) zu einem Bußgeld in "spürbarer", aber noch offener, Höhe.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat als Kartellobergericht eine Grundsatzentscheidung zu einer verbotenen Durchführung einer Fusion durch Rewe International (Billa, Billa Plus...) getroffen, berichtet die Bundeswettbewerbsbehörde. Demnach gibt es ein Bußgeld in "spürbarer" Höhe. Billa Plus hatte 2018 noch als Merkur firmierend im Welser Welas Park einen Lebensmittelmarkt der Weiß Handels GmbH übernommen, diesen Vorgang aber nicht als Zusammenschluss bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)  angemeldet.

Laut  BWB wurde deren Rekurs gegen die zuvor erfolgte Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien als Kartellgericht in erster Instanz beim Kartellobergericht vollinhaltlich stattgegeben. Nun werde das Kartellgericht im Auftrag des Kartellobergerichts das Bußgeld in "spürbarer", aber noch offener, Höhe festsetzen.

Die BWB hatte im Oktober 2021 einen Antrag auf Abstellung eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot von Fusionen ohne Anmeldung und Verhängung einer angemessenen Geldbuße wegen dieses rechtswidrigen Verhaltens gegen Rewe beim Kartellgericht eingebracht. Aufgrund einer nachträglichen Zusammenschlussanmeldung (BWB/Z6052) änderte die BWB im laufenden Verfahren den Abstellungsantrag dann letztlich zu einen Feststellungsantrag ab, während der Antrag auf Verhängung einer angemessenen Geldbuße aufrechtgehalten wurde.

Mit einem Beschluss im Mai 2023 bestätigte das Kartellgericht zwar das Vorliegen eines anmeldebedürftigen Zusammenschlusses, wies jedoch das Geldbußen- und Feststellungsbegehren der BWB wegen mangelnder Strafwürdigkeit ab. Es kam heuer im Juni zum Rekurs, der nunmehr auch zur Geldbuße führt, denn das Kartellobergericht entschied im Sinne der BWB.

"Wegweisende Entscheidung" für die Zukunft

BWB-Chefin Natalie Harsdorf-Borsch sieht eine "wegweisende Entscheidung, die präventiv im Sinne der Compliance mit den bestehenden Rechtsvorschriften wirken wird. Gerade in besonders konzentrierten Märkten, wie etwa im Lebensmittelhandel, ist es wichtig jede weitere Konzentration einer wettbewerblichen Prüfung unterziehen zu können, das darf nicht umgangen werden." Die Fusionskontrolle habe das öffentliche Interesse der Verbraucher an funktionierendem Wettbewerb als Ziel.

Bußgeld bis zu zehn Prozent vom Umsatz

"Ein Verstoß dagegen ist - so der OGH - kein Kavaliersdelikt", so die Wettbewerbswächterin. Eine Einschätzung, wie hoch die Strafe ausfallen könnte und bis wann sie festgelegt wird, war  nicht zu erhalten. Nur so viel: Gesetzlich möglich ist ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent des gesamten Umsatzes des betroffenen Unternehmens - also in dem Fall der Rewe International.

Eine Stellungnahme des Rewe-Konzerns in dieser Causa  wurde von den OÖNachrichten angefragt. Darin heißt es: "Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis. Wir haben diese gestern zugestellt bekommen und werden die knapp 60 Seiten in den kommenden Tagen prüfen."

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2  Kommentare
2  Kommentare
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azways (5.841 Kommentare)
am 29.12.2023 14:07

Summa summarum eine unglaubliche Entscheidung.

Nachdem es praktisch nur mehr wenigen große Handelsketten im Lebensmittelhandel gibt, ist eine Übernahme bzw. Zusammenschluss nur mehr mit ganz wenigen Interessenten möglich.

Die Alternative wird sein, dass viele Standarten schließen werden müssen, weil sich keine:r mehr die unverständlichen Regeln antun wird.

Der Wettbewerb wird dadurch sicher nicht gefördert - höchsten die Maden im Speck bei der BWB.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.443 Kommentare)
am 29.12.2023 14:24

Standortschließungen macht REWE sowieso.

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