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Müssen Unternehmen Strafen übernehmen?

Von Elisabeth Prechtl, 29. Oktober 2019, 00:04 Uhr
Müssen Unternehmen Strafen übernehmen?
V. l.: Die Professoren Martin Karollus, Gerald Spindler, Stefan Perner, Friedrich Rüffler sowie Dietmar Lux (Haslinger/Nagele) (Skledar/Cityfoto) Bild: Wilfried SKLEDAR

LINZ. Vier Vorstandsmitglieder des Maschinenbauers Andritz hatten zu verantworten, dass auf einer Baustelle 200 Arbeitskräfte ohne Beschäftigungsbewilligung eingesetzt wurden.

Als Strafe wurde ein exorbitant hoher Geldbetrag verhängt. Bei Fällen wie diesen sind viele Fragen offen: Kann das Unternehmen die Zahlung übernehmen, oder muss es das sogar?

Beim 23. Unternehmensrechtstag der Walter Haslinger Privatstiftung gingen Experten aus Österreich und Deutschland diesen Fragen nach. "Dass Unternehmen ihren Managern bereits vorab einen Freibrief ausstellen, ist unmöglich", sagt Daniela Huemer, Partnerin bei Haslinger/Nagele.

Nachdem der Manager die Strafe kassiert hat, könne mit dem Unternehmen aber eine individuelle Vereinbarung für die Übernahme getroffen werden. Eine Ausnahme besteht bei Vorsatz. Verfahrenskosten könnten bereits vorab übernommen werden.

Schwierig sei auch das Thema Versicherungsschutz: Vorsätzlich begangene Taten könnten nicht versichert werden, auch bei fahrlässigen sei das ein Problem.

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Autorin
Elisabeth Prechtl
Redakteurin Wirtschaft
Elisabeth Prechtl

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