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Wie das Recht den Umweltschutz unterstützt

Von OÖN, 10. Juni 2023, 11:13 Uhr
Wie das Recht den Umweltschutz unterstützt
Die Gesetzgebung müsse Biodiversität und Klimaschutz in Einklang bringen, sind sich die Experten einig. Bild: Volker Weihbold

LINZ. Fachtagung zum Thema Umweltrecht an der JKU für international anerkannte Experten.

Wie lassen sich Artenschutz und der Bedarf an erneuerbaren Energien auf einen Nenner bringen? Das ist eines der vielen Probleme, vor die die Klimakrise unsere Gesellschaft stellt.

Bei einer Tagung in Linz diskutierten Fachleute aus Österreich, Tschechien und Deutschland zu diesem Thema. Der Fokus der Veranstaltung, die die JKU gemeinsam mit dem Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen sowie der Karls-Universität Prag mit Unterstützung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt organisiert hatte, lag dabei auf den rechtlichen Rahmenbedingungen – wie also Gesetze gestaltet werden müssen, um treffsicher den Kampf gegen die Klimakrise voranzutreiben.

Ganzheitliche Betrachtung

Die Teilnehmer sprachen sich einhellig für eine ganzheitliche Betrachtung des Themas aus: Biodiversitäts-, Klima- und Nachhaltigkeitsziele für 2030 und 2050 könnten nur erreicht werden, wenn bei allen Maßnahmen Klimaschutz, Biodiversitätserhalt und die Einbindung gesellschaftlicher Akteure berücksichtigt werden. Oberösterreichs Wirtschafts- und Energielandesrat Markus Achleitner (VP), Umweltlandesrat Stefan Kaineder und die Nationalratsabgeordnete Astrid Rössler (beide Grüne) brachten in Redebeiträgen die Sicht der Politik als Legislative ein.

Erika Wagner, Vorständin des Instituts für Umweltrecht an der JKU, nannte einige konkrete Forderungen und Ergebnisse der Konferenz: "Das Spannungsfeld zwischen dem dringend erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien und dem Schutz der Biodiversität lässt sich durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen lösen. Zielvorgaben allein sind zu wenig, um die EU-Vorgaben umzusetzen." Es brauche dringend eine Umsetzung von Go- und No-Go-Gebieten für erneuerbare Energien in der Raumordnung. In Letztere dürfe zum Schutz der Biodiversität auch in Zukunft nicht eingegriffen werden.

Wilhelm Bergthaler, Professor am Institut für Umweltrecht und Experte für Genehmigungsrecht, betonte den dringenden Handlungsbedarf im Planungsrecht: "Nur eine detaillierte Prüfung der Pläne kann dazu führen, die Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen zu lassen, wie dies die Beschleunigungsverordnung der EU nun möglich macht."

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1  Kommentar
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Uther (2.323 Kommentare)
am 10.06.2023 12:32

Bitte den Landesrat Achleitner dazu einladen ?!!!
Ohlsdorf!
Obertraun!
uvm!

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