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Commerzialbank: WKStA wollte Schweizer Konto von Puchers Frau beschlagnahmen

Von nachrichten.at/apa, 11. Jänner 2022, 09:45 Uhr
++ THEMENBILD ++ "COMMERZIALBANK MATTERSBURG"
(Symbolbild) Bild: Apa

WIEN. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wollte ein Wertpapierkonto der Ehefrau von Ex-Commerzialbank-Chef Martin Pucher in der Schweiz beschlagnahmen

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wollte ein Wertpapierkonto der Ehefrau von Ex-Commerzialbank-Chef Martin Pucher in der Schweiz beschlagnahmen, blitzte mit diesem Ansinnen aber beim Landesgericht Wien ab, berichtete der "Kurier" am Dienstag. Aus der WKStA hieß es zur APA, dass einzelne Ermittlungsschritte nicht kommentiert würden. Grundsätzlich werden aber in einem Ermittlungsverfahren vermögenssichernde Maßnahmen gesetzt. 

Der Wert des Wertpapierkontos bei der Schweizer Bank UBS von Puchers Frau wird auf rund 500.000 Euro geschätzt. Für die WKStA besteht laut "Kurier" der Verdacht, dass der ehemalige Bankvorstand Pucher "diese Vermögenswerte durch seine Tathandlungen erzielt habe". Im September 2008 habe er das Depot geschlossen und die Vermögenswerte, 600.000 Euro, auf ein Depot seiner Frau übertragen. Der Verdacht der WKStA werde dadurch bestärkt, dass noch im August 2012 und im Mai 2013 Bareinzahlungen auf das der Frau übertragene Konto erfolgt seien, die in einer Geldwäscheverdachtsmeldung der UBS mündeten.

Das Landesgericht Wien verwies allerdings darauf, dass Puchers Frau weder als Beschuldigte noch als Haftungsbeteiligte geführt werde Es sei auch nicht abzuleiten, dass sie "die Vermögenswerte mit hoher Wahrscheinlichkeit in Kenntnis der Malversationen ihres Ehemannes erworben hätte". "Ein Verdacht, dass ihr Bargeld, das unrechtmäßig aus der Commerzialbank entnommen worden ist, unmittelbar zugegangen ist, lässt sich aus dem bisherigen Akteninhalt schon gar nicht entnehmen", so das Landesgericht.

Die WKStA kommentierte dies am Dienstag nicht. Es sei aber gesetzlich vorgeschrieben, in einem Ermittlungsverfahren Vermögen aus einer Straftat für den Fall einer Verurteilung etwa für die Schadenswiedergutmachung sicherzustellen.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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( Kommentare)
am 12.01.2022 10:28

Leider ist unser Insolvenzrecht

für die kriminellen Abbärer maßgeschneidert !

Wie kann es überhaupt so sein,

daß dieser Finanzgauner noch frei herumläuft ?

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tituspullo (1.512 Kommentare)
am 11.01.2022 19:30

Es hat sich bereits mehrmals bewiesen dass Österreich für Grosskalibergauner ein wahrer Paradies ist. Darum ist unser Land so beliebt 🤮🤮🤮

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 11.01.2022 18:25

Wie kann man nur dem Gedanken nachgehen, der armen Frau ( der Gatte ist angeblich schwer krank ) das hart ersparte Haushaltsgeld wegzunehmen. So eine gescheite Frau, die hatte scheinbar schon lange kein Vertrauen zur Bank, die ihr Gatte, als er noch pumperlgesund war, leitete.

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( Kommentare)
am 11.01.2022 10:32

Manche Urteile sind schon etwas weltfremd.

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