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Anträge auf Entschädigungen nach Epidemiegesetz länger möglich
WIEN. Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz haben bis heute nur sechs Wochen lang gesetzlich geltend gemacht werden können. Nun aber beträgt die Frist für Anträge auf Entschädigungen drei Monate.
Zudem beginnen die bisherigen Fristen neu zu rennen - egal ob bereits abgelaufen oder noch nicht. Denn das entsprechende Gesetz (Bundesgesetz BGBl I 62/2020) wurde heute veröffentlicht.
"Das ist eine Chance für all jene, die in der tiefsten Krise faktisch handlungsunfähig waren oder nicht handeln konnten", so der Klagenfurter Anwalt Michael Sommer. Er rät naturgemäß zur anwaltlichen Beurteilung. Betroffene - insbesondere Unternehmer - sollten nun jedenfalls entsprechende Entschädigungsanträge einbringen.
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