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Ex-ÖSV-Coach Charly Kahr verlor Prozess wegen übler Nachrede

10. Jänner 2019, 17:50 Uhr
SKI WELTCUP FINALE - …SV WM-ABEND: KAHR
Charly Kahr Bild: BARBARA GINDL (APA)

BLUDENZ/WIEN. Der ehemalige ÖSV-Trainer Charly Kahr verlor den Prozess in erster Instanz. Sein Anwalt kündigte bereits Berufung an.

Ex-ÖSV-Trainer Karl "Charly" Kahr hat den von ihm angestrengten Prozess wegen übler Nachrede in erster Instanz verloren. Die zwei Beklagten, eine ehemalige Skirennläuferin und ihr Ehemann, sind am frühen Donnerstagabend am Bezirksgericht Bludenz frei gesprochen worden. Kahrs Anwalt Manfred Ainedter meldete umgehend "volle Berufung" an, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Im Mittelpunkt des Prozesses standen zwei WhatsApp-Nachrichten der Eheleute, die sie vor gut einem Jahr an Skilegende Annemarie Moser-Pröll verschickt haben. "CK ("Charly"Kahr, Anm.) hat zusammen mit TS (Toni Sailer, Anm.) viele Mädchen missbraucht und gebrochen" schrieb der erstangeklagte Ehemann, "Dein Entjungferer Charly. Du warst noch keine 16 Jahre alt" die ehemalige Skirennläuferin. Nach Ansicht des Gerichts war im Fall der ehemaligen Skirennläuferin das Delikt der üblen Nachrede nicht erfüllt. Ihr Ehemann seinerseits habe die beanstandete WhatsApp-Nachrichten im guten Glauben geschickt, dass der Inhalt wahr sei. Es sei dem Erstangeklagten gelungen, den Gutglaubensbeweis zu erbringen.

Lesen Sie auch: Nicola Werdenigg sprach zuvor im Zeugenstand über neue Details

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29  Kommentare
29  Kommentare
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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 11.01.2019 14:40

Dem Charly Kahr stünde nur eines gut an :
Sich schämen ,genieren und um Verzeihung bitten,
der Moser-Pröll ob ihrer Aussagen ebenso !

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 15.01.2019 01:29

Vollkommener Blödsinn.
Schwachsinn pur.

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betterthantherest (34.057 Kommentare)
am 11.01.2019 10:48

Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung.

Man bekommt mittlerweile den Eindruck:
Bei Männern ist das umgekehrt - bei Männern gilt die Schuldvermutung.

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Biene1 (9.533 Kommentare)
am 11.01.2019 13:05

Vorsicht wo du anstreifst zwinkern

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mynachrichten1 (15.442 Kommentare)
am 12.01.2019 19:38

better than arrest!

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Orlando2312 (22.329 Kommentare)
am 11.01.2019 08:46

Gscheiter wär's, der "Downhill-Charlie" würd auf die Berufung verzichten uns sich in sein Loch verkriechen.

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 11.01.2019 07:11

die Annemarie will halt ihr Gesicht nicht verlieren,
aber irgendetwas wird sie damals schon beflügelt haben,
Red Bull gabs ja noch nicht

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 15.01.2019 01:28

Es geht ja nichts über Verschwörungstheorien.

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alteraloisl (2.658 Kommentare)
am 10.01.2019 20:25

Nach 40 Jahren ist das schon sehr eigenartig. Aber der Richter hat ein Urteil gefällt, damit das Gericht wieder Folgeaufträge bekommt. Hätte man nicht schon früher, also in der aktiven Zeit von Kahr und Toni Sailer das aufklären können? Jetzt werden wir nicht mehr die echte Wahrheit erfahren Fr. Werdenigg. Schade dass sie nicht früher den Mut gehabt haben. Jetzt haben wir zwar viele Schlagzeilen, aber die Wahrheit werden wir nicht mehr erfahren. Es sollten vor allem die betroffenen Damen zu Wort kommen. Warum kann man die nicht zur Aufklärung befragen?

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 10.01.2019 21:07

früher nicht den Mut gehabt
wegen lauter alter loisln,
so schauts aus.
jetzt müssen sie noch vor Gericht,
wenn sie die Wahrheit sagen.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 10.01.2019 23:08

Erbärmliche Täter-Opfer-Umkehr, Hauptsache es geht gegen Frauen. Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch!

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 11.01.2019 10:40

40 Jahre!
und wer glauben sie hätte Fr.Werdenigg
geglaubt?
ist heute nicht mehr so schwierig sich
über so einen missbrauch zu äusern,
obwohl so manche noch immer glauben
dass sie sich selbst in diese Gefahr
begeben haben!

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 10.01.2019 20:21

Ich empfehle jedem sich die Mühe zu machen den online verfügbaren Bericht des STERN von Bernd Dörler 1975 zu lesen und auch in einer der Folgenummern die Entgegnung von Toni Sailer und die Gegenstellungnahme des STERN zu lesen. Das müssen durch Jahrzehnte wüsteste Zustände gewesen sein. Und der ÖSV Präsident Klee der die Konsequenzen hätte ziehen und die Aufsicht hätte ausüben müssen, engagierte sich als Rechtsanwalt für Toni Sailer. Korrupter geht es nicht! Dieser Verband gehört aufgelöst.

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mynachrichten1 (15.442 Kommentare)
am 11.01.2019 00:42

überall in autoritären Verhältnissen, und die waren doch nach dem Krieg auch noch lange üblich und auch heute gibt es noch Fälle.

oder man schaue bei mutmaßlicher Behördenwillkür einmal genauer hin, Material gibt es ja genug dazu, aber niemand der die Sache kontrolliert und keine Konsequenzen, weil das nicht direkt strafrechtlich relevant ist. und hier hat man auch schnell Ausreden zur Hand, anstatt Leute die so was machen dementsprechend neu auszurichten und Mediation gibt es da ja auch nicht. da sagen dann Hofräte, da hätten sie schon früher kommen müssen, nun ist es formal entglitten, aber das man diese Zustände generell verbessert, das das gar nicht vorkommt, indem man halt Fakten umfassend freilegt und nicht hinter dem Amtsgeheimnis und der Macht der Verwaltung verbirgt.

bezüglich sexueller Übergriffe ist es gut, wenn man dazu steht und wie dumm muss man sein, wenn auf einmal diese Zustände nicht geherrscht haben dürfen!

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 10.01.2019 18:17

Wenns keine üble Nachrede ist, entspricht es der Wahrheit.

Trauriges Kapitel Ski Legenden Geschichten.
Ob WIR je die ganze Wahrheit erfahren werden?

Für alle die die Erfolge von Pröll mitverfolgten
bin 1967er Jahrgang sehr schlimm.

Und Schlimm für Österreich.

Da stellt sich die Frage.
Was wussten die Männer Franz Klammer usw.
zu dieser Zeit.

Sowas geht nicht ohne das wer anderer
was gewusst hat.

Und sexuelle Nötigung ist nicht Beischlaf der
zwischen Erwachsenen erlaubt ist.

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neptun (4.141 Kommentare)
am 10.01.2019 20:24

Geh schlafen. Morgen 0900 BG Kirchdorf!

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 10.01.2019 23:11

Völlig richtig. Ich bin von Frau Moser Pröll, einem Idol meiner Kindheit, maßlos enttäuscht!!!! Schäm dich, Annemarie! Schämt euch Täter, allemiteinander!!!!

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 11.01.2019 13:02

"Idol meiner Kindheit" ….. meinen Sie wirklich, das hätte was geändert, wenn man das vorher gewusst hätte?

Sind die Siege von Frau Moser Pröll deshalb weniger wert?

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amha (11.322 Kommentare)
am 11.01.2019 14:45

Die Siege sind legendär, der menschliche Wert ist immens gesunken!

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 15.01.2019 01:23

@herzeigbar
Das beweist, dass sie absolut keine Ahnung vom Recht haben.

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mynachrichten1 (15.442 Kommentare)
am 11.01.2019 00:45

ganz einfach, auch bei mutmaßlichem Mobbing oder Bossing wissen es natürlich oft sehr viele Menschen. und was dort abgegangen ist, oder unter gewissen Vollidioten in anderen Internaten, das wussten auch natürlich sehr viele. nicht im Detail, aber das es so war.

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Betroffener127 (3.704 Kommentare)
am 10.01.2019 18:15

Manfred Ainedter hat mit seiner leider oft erfolgreichen aber ungustiösen Art wieder versucht, die Beklagten zu diffamieren. Gottseidank ist ihm das aber diesmal nicht gelungen.

Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass er als Grasser-Anwalt auch scheitert.

Recht sollte Recht bleiben und nicht durch allerlei Mätzchen solcher "Star-Anwälte" ins Leere laufen.

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amha (11.322 Kommentare)
am 10.01.2019 19:36

Nachdem nun beide Komplizen ins Jenseits geflüchtet sind, steht einer radikalen Verfolgung und einer Verurteilung nichts mehr im Wege.

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 10.01.2019 20:22

Grasser bekommt im Verurteilungsfall für diese Auftritte um die Hälfte mehr!

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 15.01.2019 01:22

Sie befinden sich vollkommen auf dem Holzweg.
Sie sind vom Hass zerfressen.
Kopfschüttel.

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 10.01.2019 18:06

Super und hoffentlich folgt die entsprechende Strafe!

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christl99 (1.155 Kommentare)
am 10.01.2019 18:10

Die Angeklagten wurden freigesprochen. Falls das Urteil bei der Berufung hält: wer soll dann eine Strafe bekommen?

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 10.01.2019 23:15

Die Folgen des Urteils, sollte es in nächster Instanz bestätigt werden, wovon ich ausgehe, werden praktisch gesehen für die Täter verheerend sein.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 15.01.2019 01:19

Adaschauher
Sie haben es nicht begriffen.
Kahr hat seine Klage in erster Instanz nicht gewonnen.
Das hat nix zu tun damit, ob die Behauptungen gegen Kahr stimmen.
Vielleicht sollte sich Werdenig in Werdenix umbenennen, denn das würde ihren Lebenslauf besser beschreiben.

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