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Hofburg-Stichwahl: Zwei Prozesse in Linz

22. Juni 2019, 00:04 Uhr
Hofburg-Stichwahl: Zwei Prozesse in Linz
Prozesse nach Wahl-Aufhebung Bild: APA

LINZ. Wahlleiter des Bezirks Freistadt und der Gemeinde Helfenberg am 2. und 4. Juli vor Gericht.

Wegen des Vorwurfs von Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai 2016 müssen sich nun auch in Linz vier Personen vor Gericht verantworten. Im Mai 2019 hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Anklage erhoben, am 2. Juli stehen zunächst der frühere Bezirkshauptmann und Wahlleiter des Bezirks Freistadt und der damalige Leiter der Bezirkswahlbehörde vor Gericht.

In Freistadt sollen Mitarbeiter der BH ohne Anwesenheit der Wahlbeisitzer mit der Vorsortierung der Briefwahlkuverts bereits am Sonntag begonnen haben, obwohl dies erst am Montag hätte erfolgen dürfen. In seiner Niederschrift soll der Wahlleiter aber festgehalten haben, dass er die Briefwahlkarten erst am Montag, in Anwesenheit der Beisitzer, überprüft habe. Der zweite Angeklagte soll fünf Mitarbeiter für den Wahlsonntag zur Auszählung der Briefwahlstimmen eingeteilt haben, auch das hätte erst am Montag geschehen dürfen.

In einer weiteren Verhandlung am 4. Juli müssen sich der damalige Wahlleiter der Gemeinde Helfenberg und sein Stellvertreter verantworten. Ihnen wird falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt vorgeworfen. Drei ungültige Stimmzettel sollen zerrissen worden sein, der Beschluss dazu soll aber nicht in der Niederschrift dokumentiert worden sein.

Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte bei seiner Aufhebung der Stichwahl Unregelmäßigkeiten in 14 Bezirkswahlbehörden genannt, darunter in Freistadt.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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Eisenstein (174 Kommentare)
am 22.06.2019 10:26

Solche komplexen System mit vielen menschlichen Mitarbeitern können von Natur aus niemals vollkommen arbeiten. Im Großen und Ganzen dürften sich die Wahldurchführungen in Österreich durchaus im gesetzlichen Rahmen bewegen.

Bei der letzten Präsidentenwahl hat halt ein schlechter Verlierer geglaubt noch zwei Stimmen dazuzugewinnen. Mit dem Wermutstropfen von zusätzlichen Millionenausgaben auf Kosten der Wähler.

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NedDeppat (14.165 Kommentare)
am 23.06.2019 08:08

Danke für ihre subjektive Meinung - wozu dann Regeln?

Auch der Verdacht der falschen Beurkundung, wäre u. A. für mich kein Kavaliersdelikt

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spoe (13.503 Kommentare)
am 23.06.2019 16:03

Am schlimmsten waren für mich die vielen Interviews, wo die Befragten angegeben haben, dass Wahlmanipulation in Ordnung ist, wenn es der richtigen Partei bzw. der Sozialdemokratie helfe.

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