Oberstaatsanwalt Fuchs verurteilt: 72.000 Euro Strafe

INNSBRUCK. Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johannes Fuchs, ist am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht zu einer unbedingten Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss vorgeworfen.
Mit dem Strafmaß kommt Fuchs glimpflich davon: Die Höchststrafe liegt bei drei Jahren Haft. Fuchs soll im Dezember 2020 Aktenteile zu einer geplanten Anzeige der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen eine Journalistin an den mittlerweile suspendierten Justiz-Sektionsleiter Christian Pilnacek weitergegeben haben.
Fuchs hatte zwar eingestanden, dass man sich über die Causa ausgetauscht habe, bekannte sich hinsichtlich der Vorwürfe aber nicht schuldig. Pilnacek war gestern vor Gericht als Zeuge geladen, verweigerte aber die Aussage. Er war in der Causa zwar in Wien bereits freigesprochen worden, allerdings läuft gegen ihn deshalb noch ein disziplinarrechtliches Verfahren. Ein solches läuft auch gegen Fuchs, dieses werde aber erst fortgeführt, wenn im Strafverfahren Rechtskraft erlangt ist.
Fuchs legte Berufung gegen das gestrige Urteil ein, es ist somit nicht rechtskräftig.