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Mindeststudienleistung: 24 ECTS-Punkte binnen zwei Jahren verpflichtend

Von nachrichten.at/apa, 25. November 2020, 10:24 Uhr
Studienbeginn in Zeiten von Corona
Bild: HANS PUNZ (APA)

WIEN. ÖVP und Grüne haben sich auf die Einführung einer Mindeststudienleistung für ab dem Wintersemester 2021 neuzugelassene Studenten geeinigt.

Statt der ursprünglich geplanten 16 ECTS pro Studienjahr sollen nun aber nur 24 ECTS in einem Durchrechnungszeitraum von zwei Jahren erbracht werden müssen, berichtete der Online-"Standard". Schafft man dies nicht, erlischt die Zulassung für dieses Studium. Im Bildungsministerium bestätigte man auf APA-Anfrage diese Regelung. Am konkreten Entwurf der Novelle zum Universitätsgesetz (UG) werde aber noch gearbeitet, hieß es weiter. "Diese ist noch in finaler Abstimmung." Die Novelle soll in dieser oder in der kommenden Woche in Begutachtung gehen.

Zunächst war vorgesehen, dass Studienanfänger jährlich 16 ECTS absolvieren müssen, bis sie insgesamt 100 ECTS-Punkte erreicht haben. Sonst erlischt ihre Zulassung in jenem Studium, in dem sie das nicht geschafft haben. Dagegen protestierten sowohl Studenten- als auch andere Vertreter von Hochschulen. Mit dem Kompromiss sinkt die im Schnitt pro Studienjahr zu erbringende Leistung, außerdem kann ein "schwaches" Jahr mit einem stärkeren kompensiert werden.

Zur Orientierung: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird. Für den Abschluss eines Bachelor-Studiums sind 180 ECTS nötig. Studiert man somit in der gerade noch zulässigen Geschwindigkeit von 24 ECTS pro zwei Jahren, würde man für einen Abschluss 15 Jahre brauchen. Das ist das Fünffache der Mindeststudienzeit.

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12  Kommentare
12  Kommentare
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her (4.721 Kommentare)
am 26.11.2020 10:38

«VP & Grüne haben sich geeinigt»

Wer hat den fuer die VP die 24 ECTS pro 2 Jahren ab Herbst kommenden Jahres verhandelt?
Der Bewerber um den Posten des Wiener Buergermeister Stellvertreters B.?

https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/nationalrat-repariert-antragspanne;art385,3326393

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kpader (11.506 Kommentare)
am 26.11.2020 06:38

Peinlich diese geringe Vorgabe!

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blasner (1.987 Kommentare)
am 25.11.2020 17:19

Für alle die meinen Studenten wären überfordert mit 24 ECTS in 2 Jahren.
Sind 6 ECTS pro Semester, das schafft man schon mit 2 Vorlesungen

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Steuerzahler2000 (4.074 Kommentare)
am 25.11.2020 15:13

Wie viele haben Kurz und Maurer ?

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kpader (11.506 Kommentare)
am 26.11.2020 06:39

Kasperl! Maurer hat ihr Studium abgeschlossen.

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her (4.721 Kommentare)
am 26.11.2020 10:33

«Kasperl»
Maurer hat fuer Ihren Bachelor (mit nur 180 ECTS) von 2011-2017 gebraucht

https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000072357926/stinkefinger-sigi-maurer-fordert-schadenersatz-von-krone-oesterreich-zur-zeit

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 25.11.2020 11:27

Das nennt man dann Chancengleichheit!
Oder hat das vermittelte Wissen ein Ablaufdatum?

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 25.11.2020 13:16

Ja, finde ich auch sehr komisch.
Speziell Studenten, die arbeiten müssen oder wollen, werden so benachteiligt.

Irgendwie total weltfremd...

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her (4.721 Kommentare)
am 26.11.2020 10:53

«Speziell Studenten, die arbeiten müssen oder wollen, werden so benachteiligt»

EWR/CH/UK-Bürger sind Sie in der Mindeststudiendauer +zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit und zahlen nur den ÖH-Beitrag (2020: 20,20 Euro)

Das gilt auch fuer Personen, die auf Grund der §§ 3, 8, 13 oder 75 Abs. 5 und 6 des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, in der jeweils geltenden Fassung, oder nach früheren asylrechtlichen Bestimmungen, zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind

Benachteiligte Studienbeitragszahler koennen zudem einen Antrag auf Erlass stellen:
https://studieren.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/s_studienservice/Formulare/Antrag_Erlass_Feb_2020.pdf

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 25.11.2020 11:06

Speziell Studenten, die Vollzeit arbeiten, werden damit phasenweise Probleme bekommen.

Nebenbei zu studieren, ohne den Steuerzahler zu belasten, ist offensichtlich nicht erwünscht.

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glingo (4.976 Kommentare)
am 25.11.2020 15:39

Nebenbei zu studieren, ohne den Steuerzahler zu belasten, ist offensichtlich nicht erwünscht.

Studiert man somit in der gerade noch zulässigen Geschwindigkeit von 24 ECTS pro zwei Jahren, würde man für einen Abschluss 15 Jahre brauchen. Das ist das Fünffache der Mindeststudienzeit.

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kpader (11.506 Kommentare)
am 26.11.2020 06:40

Richtig Glingo!

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